Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, 27. Dezember 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
anliegend übersende ich Ihnen den ersten von insgesamt drei Berichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nach Artikel 25 Absatz 7 Bundesteilhabegesetz (BTHG).* Danach berichtet das BMAS dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 zum Stand und den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG.
Wie Sie wissen, wurde mit der Verkündung des BTHG am 29. Dezember 2016 ein wichtiger und bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer vollen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in einer Gesellschaft genommen. Der Gesetzgeber hat in Artikel 25 BTHG den Auftrag an das BMAS verfasst, diese weitreichenden und komplexen Änderungen durch verschiedene Maßnahmen zur Umsetzungsunterstützung zu begleiten.
Mit der Vergabe wissenschaftlicher Untersuchungen und Begleitprojekte nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG an unabhängige Auftrags- und Zuwendungsnehmer im Umfang von rund 48 Millionen Euro über den Zeitraum 2017 bis 2022 kommt das BMAS dieser gesetzlichen Verpflichtungen nach. Ziel ist es, Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der Reform zu begleiten und zu unterstützen, die Neuregelungen im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen und auf die Erreichung der Teilhabeziele zu untersuchen und so den Sorgen Betroffener zu begegnen sowie mögliche Anpassungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
Der beigefügte Bericht gibt einen Überblick über diese Begleit- und Untersuchungsprojekte, ihren jeweiligen Fortschritt und bereits gewonnene Erkenntnisse. Detaillierte Sachstandsberichte zu den einzelnen Vorhaben sind dem Bericht als Anhänge angefügt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Hubertus Heil
* wird als Bundestags-Drucksache 19/6929 verteilt