Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus

Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.