953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017
A
- 1. Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Ausschuss für Familie und Senioren empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme folgender Entschließung:
- a) Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass der Deutsche Bundestag versäumt hat, mit dem Gesetz eine für die Zukunft abschließend evaluierte und damit nachhaltige Stiftungsstruktur der Conterganstiftung aufzustellen, die eine angemessene und wirksame Beteiligung der Leistungsberechtigten berücksichtigt. Insbesondere ist zu befürchten, dass durch die Einschränkung der Beschlussfähigkeit des Stiftungsrats in § 6 Absatz 7 Conterganstiftungsgesetz die Position der Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsberechtigten im Stiftungsrat geschwächt wird.
- b) Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, zeitnah eine Evaluation der Organisationsform der Stiftung und der Arbeitsabläufe in den Stiftungsgremien sowie deren Zusammenarbeit - auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - verbunden mit einer systematischen Analyse der Ursachen für vorhandene Konflikte in Auftrag zu geben. Objektivität und Transparenz insbesondere auch gegenüber den Leistungsberechtigten sind im gesamten Verfahren sicherzustellen.
- c) Der Bundesrat erwartet weiterhin von der Bundesregierung, dass auf Basis der Evaluationsergebnisse eine Reform der Stiftungsstruktur zügig vorbereitet und umgesetzt wird, die eine angemessene und wirksame Beteiligung der Opfervertreterinnen und Opfervertreter berücksichtigt und geeignet ist, aktuell bestehende Konflikte im Bereich der Stiftung aufzulösen.