Der Bundesrat hat in seiner 796. Sitzung am 13. Februar 2004 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu § 4
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine stattliche Anzahl zusätzlicher Merkmale. Zum Teil wird der Fragenkatalog auch dadurch erhöht, dass Merkmale, die seither nur alle vier Jahre erhoben werden, ab 2005 jährlich erhoben werden sollen. Dieser starken Merkmalsausweitung stehen nur sehr wenige Merkmalsstreichungen gegenüber.
Das Fragenprogramm des Mikrozensus einschl. EU-Arbeitskräftestichprobe ist jedoch bereits heute, d.h. ohne die ab 2005 vorgesehenen zusätzlichen Merkmale des Mikrozensus, sehr umfangreich und dürfte - wie nicht zuletzt auch aus Rückmeldungen auskunftspflichtiger Haushalte immer wieder und in letzter Zeit verstärkt deutlich wird - das zumutbare Maß überschritten haben.
Aus Gründen der Akzeptanz und der Zumutbarkeit gegenüber den auskunftspflichtigen Haushalten sind daher die vorgenannten Merkmalseinschränkungen zwingend erforderlich, damit das jetzige Fragenquantum nicht noch weiter ausgeweitet und die Qualität der Ergebnisse im Mitleidenschaft gezogen wird. Dafür spricht auch die bereits heute bestehende hohe Belastung der statistischen Ämter sowie die mit den zusätzlichen Merkmalen verbundene Kostenausweitung. Dabei ist selbstverständlich, dass bei Merkmalseinschränkungen Informationslücken entstehen und Statistikeinschränkungen immer eine Gratwanderung darstellen. Dies muss bei der gegebenen Situation - der öffentlichen Haushalte im allgemeinen und der amtlichen Statistik im besonderen - aber hingenommen werden.
Aktuell verstärkt wird die Notwendigkeit einer Merkmalsreduzierung durch die Verordnung (EG) Nr. 029/2004 der Kommission vom 8. Januar 2004 zur Annahme der Spezifikation des Adhoc-Moduls 2005 "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates, mit der für das Jahr 2005 die Erhebung von elf weiteren Variablen zwingend vorgeschrieben wird. Diese Erhebung erfolgt auch im Rahmen des Mikrozensus. Seither konnte die Teilnahme Deutschlands an den jährlichen Adhoc-Modulen auf die wichtigsten Variablen beschränkt werden. Aufgrund des jetzigen Vorgehens ist damit zu rechnen, dass künftig die Teilnahme an den Adhoc-Modulen stets zwingend vorgeschrieben wird.
2. § 4 ist daher wie folgt zu ändern:
- a) Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Nummer 1 sind die Wörter "für allein wohnende volljährige Personen: Lebenspartner außerhalb des Haushalts;" und das Wort "Eheschließungsjahr;" zu streichen.
Begründung:
Eine klare Abgrenzung des Begriffs "Lebenspartner" nach objektiven Kriterien existiert nicht und ist den zu Befragenden auch nicht vermittelbar. Von der Ermittlung aussagekräftiger Ergebnisse kann daher nicht ausgegangen werden. Lebensgemeinschaften mit gemeinsamer Wohnung werden bereits erhoben. Daher kann das Merkmal "Lebenspartner außerhalb des Haushalts" gestrichen werden.
Die Angabe des Jahrs der Eheschließung ist ohnehin freiwillig. In den bisherigen Auswertungen und Datenanfragen spielte dieses Merkmal keine Rolle.
- bb) Nummer 2 ist zu streichen. Begründung:
Die Fragen zur Migration werden in das vierjährige Zusatzprogramm (neuer § 4 Abs. 2 Nr. 2) übernommen. Kurzfristige Entwicklungen zwischen dem 4-jährigen Zusatzprogramm können auch der Einbürgerungsstatistik entnommen werden.
- cc) Nummer 4 ist zu streichen. Begründung:
Das Merkmal "Art des Rentenversicherungsverhältnisses zur Zeit der Erhebung" wird seit Anbeginn des Mikrozensus erhoben. Inzwischen sind Angaben zu diesem Bereich präziser bei den Rentenversicherungsträgern zu erfragen. Entsprechende Angaben und Auswertungen wurden seit längerem nicht mehr nachgefragt.
- dd) Nummer 5 ist zu streichen. Begründung:
Die Abfrage nach einem Besuch der dort genannten Einrichtungen innerhalb der letzten Wochen ist statistisch nicht aussagekräftig. Die Zusammenhänge zwischen familiärer Situation und Berufstätigkeit ergeben insbesondere bei Kindergartenbesuchen keine statistische Relevanz, da auch Kinder von nicht erwerbstätigen Personen diese Einrichtungen besuchen. Darüber hinaus sind die Antwortmöglichkeiten zu sehr der subjektiven Einschätzung unterworfen.
Die vorgeschlagene Streichung dient der notwendigen Minimierung der den Ländern entstehenden Mehrausgaben.
- ee) In Nummer 9 sind die Wörter "Gründe des Berufswechsels;" zu streichen.
Begründung:
Das Merkmal "Gründe des Berufswechsels" ist zur Entlastung des Fragenkatalogs entbehrlich.
- ff) In Nummer 11 ist das Wort "-hilfe" durch das Wort "Arbeitslosengeld II" zu ersetzen.
Begründung:
Folge des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
In § 4 Abs. 1 Nr. 11 MZG werden die Erhebungsmerkmale "für Arbeitslose und Arbeitssuchende" festgelegt. Erhebungsmerkmale sind dabei der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Da der Mikrozensus erst im Jahr 2005 durchgeführt werden soll, muss statt der Arbeitslosenhilfe bei Arbeitssuchenden auf Grund des o.g. Gesetzes an deren Stelle das neue Arbeitslosengeld II treten.
- gg) Nummer 14 ist zu streichen. Begründung:
Das Merkmal "Einbruchdiebstahl oder -versuch in die Wohnung innerhalb der letzten zwölf Monate" ordnet sich sowohl inhaltlich als auch systematisch nicht in das Grundanliegen des Mikrozensus ein (§ 1 MZG).
- aa) In Nummer 1 sind die Wörter "für allein wohnende volljährige Personen: Lebenspartner außerhalb des Haushalts;" und das Wort "Eheschließungsjahr;" zu streichen.
- b) Absatz 2 ist wie folgt zu fassen:
(2) Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt:
- 1. für Erwerbstätige: Art der geleisteten Schichtarbeit;
- 2. für eingebürgerte Personen: ehemalige Staatsangehörigkeit, Jahr der Einbürgerung;
- 3. Staatsangehörigkeit der Eltern, sofern sie ab 1960 ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten, Zuzugsjahr sowie, falls eingebürgert, ehemalige Staatsangehörigkeit."
Begründung:
Das Merkmal "Bestehen und Höhe einer Lebensversicherung nach Versicherungssummenklassen" kann entfallen, weil die Angaben zu diesem Merkmal ohnehin freiwillig sind und entsprechende Angaben und Auswertungen seit längerem nicht mehr nachgefragt wurden.
Das vorher Gesagte gilt auch für die Merkmale "Art der betrieblichen Altersversorgung" und "vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag" sowie für die Merkmale in § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c in der Fassung des Regierungsentwurfs.
Zu dem Merkmal "für Frauen von 45 bis 65 Jahren: Zahl der geborenen Kinder" ist zu bemerken, dass diese Frage auch in der Bevölkerungsstatistik mit Rücksicht auf den Adoptionsschutz und andere Gegebenheiten nicht einmal im Zusammenhang mit der Geburtenmeldung erhoben wird. In nicht seltenen Fällen, hierzu gehören Situationen, die sich aus Adoptionsfreigabe, Angaben über gestorbene Säuglinge oder ungewollter Kinderlosigkeit ergeben können, würde diese Frage zu nicht zumutbaren Peinlichkeiten führen, die zur Verweigerung der Beantwortung der Frage oder sogar zum Abbruch des Interviews führen könnten.
- c) Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Nummer 1 sind die Wörter "sowie Zahl der Räume" und die Wörter "Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen; Ausstattung der Wohnung mit Bad, Dusche und WC" zu streichen.
Begründung:
Bereits im Rahmen der einprozentigen Gebäude- und Wohnungsstichprobe aus dem Jahr 1993 wurde nahezu Vollausstattung der Wohneinheiten hinsichtlich der sanitären Anlagen festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Ausstattung der Wohneinheiten bezüglich der sanitären Anlagen während der letzten 10 Jahre weiter verbessert hat, so dass der Erkenntnisgewinn bei diesem Merkmal außerordentlich gering wäre.
Zur Entlastung des Fragenkatalogs ist das Merkmal "Zahl der Räume" entbehrlich.
Die Erhebung der Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen ist entbehrlich. Heizund Warmwasserbereitungsanlagen sind in nahezu allen Wohnungen vorhanden. Das eingesetzte Energieträgersystem ist für die Beurteilung der Wohnungsversorgung unerheblich. Hinsichtlich des Umweltschutzes (CO₂- Minderung) kommt es infolge des technischen Fortschritts weniger auf das Energieträgersystem, als auf den Standard der technischen Anlage an.
- bb) In Nummer 2 sind die Wörter "; Ermäßigung, Verbilligung oder Wegfall der Miete; Sozialwohnung" zu streichen.
Begründung:
Zur Entlastung des Fragenkatalogs sind diese Merkmale entbehrlich.
Die Erhebung der aktuellen "Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten" ist für wohnungspolitische Zwecke ausreichend. Auf die Frage nach Ermäßigung bzw. Verbilligung oder Wegfall der Miete kann verzichtet werden. Dafür spricht auch, dass eine Erhebung von Mieterhöhungen nicht vorgesehen ist und damit offensichtlich entbehrlich erscheint.
Informationen zum Sozialwohnungsbestand liegen bei den Bewilligungsstellen der Länder oder bei den Förderinstituten vor. Eine Erhebung bei den Mietern ist daher entbehrlich.
- aa) In Nummer 1 sind die Wörter "sowie Zahl der Räume" und die Wörter "Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen; Ausstattung der Wohnung mit Bad, Dusche und WC" zu streichen.
- d) Absatz 4 ist wie folgt zu fassen:
(4)Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2007 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt: für Erwerbstätige: überwiegend ausgeübte Tätigkeit; Betriebs-, Werksabteilung; Stellung im Betrieb."
Begründung:
§ 4 Abs. 4 Nr. 1 i.d.F. des Regierungsentwurfs kann zur Entlastung des Fragenkatalogs gestrichen werden, weil seit längerem keine Nachfrage nach diesen Angaben besteht.
Die Einschränkungen bei den Nummern 2 und 3 der Entwurfsfassung können erfolgen, weil angesichts der zunehmenden Bestrebungen zur Arbeitszeitflexibilisierung die Erhebung der Arbeitstage nicht mehr relevant ist. Zudem werden nach wie vor unter den Nummern 9 und 10 des § 4 Abs. 1 die normalerweise und tatsächlich in der Berichtswoche geleistete Arbeitszeit im Rahmen des jährlichen Grundprogramms erhoben.
- e) Absatz 5 Nr. 2 ist zu streichen. Begründung:
Die Merkmale können gestrichen werden, weil ihre Erhebung ohnehin auf freiwilliger Basis erfolgt und seit längerem keine Nachfrage nach entsprechenden Auswertungen besteht.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass auf Grund der Änderungen in § 4 redaktionelle Änderungen in § 7 erforderlich sind.
3. Zu § 6
§ 6 ist wie folgt zu ändern:
- a) In Absatz 1 Satz 1 ist vor dem Wort "Erhebungsbeauftragte" das Wort "ehrenamtliche" einzufügen.
- b) Absatz 2 ist wie folgt zu fassen:
(2) Die Erhebungsbeauftragten erhalten für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung, die als steuerfreie Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt."
Begründung:
Nach § 6 Abs. 1 ist zukünftig neben der empfohlenen Erhebung durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte prinzipiell auch eine andere Form der Erhebung zulässig. Beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten hat sich sowohl aus finanziellen als auch fachlichen Gründen in der Vergangenheit die selbständige, ehrenamtliche Tätigkeit der Erhebungsbeauftragten bewährt. Es besteht daher kein Anlass, von diesem Status der Erhebungsbeauftragten abzuweichen. In § 6 Abs. 2 sollte daher zur Klarstellung die Formulierung des derzeit gültigen Mikrozensusgesetzes übernommen werden.
4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2
In § 8 Abs. 4 Satz 2 ist das Wort "Bundesstatistiken" durch das Wort "Erhebungen" zu ersetzen.
Begründung:
Mit dem Wort Erhebungen wird klargestellt, dass die Hilfsmerkmale für alle Statistiken auf freiwilliger Basis, u.a. auch Gemeinschaftsstatistiken, verwendet werden dürfen.
5. Zu § 11
In § 11 sind die Wörter "spätestens zum zehnten Tag eines Monats" durch das Wort "monatlich" zu ersetzen.
Begründung:
Terminvereinbarungen zwischen Bund und Ländern müssen nicht gesetzlich geregelt werden, da vereinbarte Termine in der Regel eingehalten werden. Eine gesetzliche Regelung ist darüber hinaus im Umfeld der amtlichen Statistik wirkungslos, da die Gründe für Terminüberschreitungen oft aus externen Abhängigkeiten (z.B. dem Antwortverhalten der Berichtspflichtigen) entstehen.