841. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2008
In der Drucksache 4/1/08 werden bei den nachstehenden Ziffern die Randvermerke wie folgt gefasst:
- Ziffer 8: "entfällt bei Annahme von Ziffer 5, 12 oder 13"
- Ziffer 12: "bei Annahme entfallen Ziffern 8 und 13"
- Ziffer 13: "entfällt bei Annahme von Ziffer 12; bei Annahme von Ziffer 13 entfällt Ziffer 8"