Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1110 Titel 632 01 - Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - bis zur Höhe von 4.000 T Euro
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 20. Dezember 2010 beim
Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1110 Titel 632 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 4.000 T€ zu leisten.
Der voraussichtliche Mehrbedarf ist auf eine höhere Zahl von Leistungsempfängern zurückzuführen. Mit BMF-Schreiben vom 29. November 2010 wurde bei diesem Titel bereits eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 4.000 T€ genehmigt. Bei Antragstellung für die erste überplanmäßige Ausgabe wurde allerdings nicht mit einem derart hohen Anstieg der Mehrausgaben gerechnet, sodass der nunmehr vorliegende weitere Antrag erforderlich wurde.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf §§ 1ff. Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter