Punkt 11 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011
Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat nimmt die Entscheidung zur Kenntnis, dass unter Berücksichtigung der aktuellen und der zu erwartenden sicherheitspolitischen Lage sowie der Abwägung zwischen Freiheit und bürgerlicher Verantwortung die allgemeine Wehrpflicht unter Beibehaltung der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlage ausgesetzt und der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz fortentwickelt wird.
Die freiwillig Wehrdienstleistenden übernehmen damit zukünftig für die Gesellschaft eine besondere staatsbürgerliche Verantwortung.
Der freiwillige Wehrdienst bietet wie der Grundwehrdienst die Chance, den notwendigen Nachwuchs für die Bundeswehr aus der Mitte der Gesellschaft zu gewinnen und dient damit auch der Stärkung unserer Bürgergesellschaft.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Gesellschaft den Freiwilligen für deren Engagement etwas zurückgeben soll. Der sowohl Männern wie auch Frauen eröffnete freiwillige Wehrdienst wird nur dann erfolgreich sein, wenn er attraktiv gestaltet wird.
Nur so kann das seit Einführung der Wehrpflicht bewährte Prinzip des sogenannten Staatsbürgers in Uniform und damit die feste Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft Bestand haben.
Der freiwillige Wehrdienst muss der Bundeswehr Vorteile für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bringen, und den Teilnehmenden dürfen gegenüber denjenigen, die keinen Wehrdienst leisten, keine Nachteile entstehen.
Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass die Bundesregierung vor der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes klären muss, welchen Dienst die freiwillig Wehrdienstleistenden in welchen neuen Strukturen leisten sollen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,
- 1. die neuen Strukturen der Bundeswehr für alle Teilstreitkräfte und in der Fläche, den Streitkräfteumfang und die Dislozierung vor der Umsetzung des freiwilligen Dienstes festzulegen (erst wenn diese Strukturen feststehen, liegen den potentiell freiwillig Wehrdienstleistenden Strukturen über ihren Dienst vor und auch erst dann kann mit Attraktivitätsmaßnahmen zur Gewinnung der Freiwilligen begonnen werden),
- 2. ein Konzept zur Nachwuchsgewinnung unter Rückgriff auf vorhandene administrative Strukturen vorzulegen, einschließlich eines Finanzierungsvorschlags,
- 3. die Attraktivität des freiwilligen Wehrdienstes zu erhöhen, indem sie Regelungen schafft oder Vereinbarungen über gleiche Regelungen in allen Ländern initiiert, vor allem in folgenden Bereichen:
- a) Einführung von generellen Bonusregelungen beim Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen (Wartezeiten),
- b) Einführung von BAföG-Vergünstigungen bis hin zum Darlehenserlass,
- c) Berücksichtigung bei der Einstellung oder Anrechnung auf die Probezeit oder Beförderungswartezeiten im öffentlichen Dienst/Beamtenrecht,
- d) Abschluss von Vereinbarungen mit der Wirtschaft über die Anerkennung der Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes für Ausbildung, Arbeitsleben und berufliche Weiterbildung,
- e) Anrechnung als Pflichtpraktika und als erworbene Zusatzqualifikation für künftige Ausbildungen im gleichen Tätigkeitsbereich,
- f) Verhinderung von Nachteilen bei der Unterbrechung von Ausbildung, Studium oder Beschäftigung für einen freiwilligen Wehrdienst,
- g) Lern- und Bildungsangebote im Rahmen des Dienstes,
- h) Möglichkeit zum Erwerb von Zusatzqualifikationen,
- i) Möglichkeit des Führerscheinerwerbs,
- j) Erweiterung der Berufsförderungsansprüche.