Der Deutsche Bundestag hat in seiner 204. Sitzung am 8. November 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/11393 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/10957 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 14.12.12
Erster Durchgang: Drucksache. 469/12 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- aa) Doppelbuchstabe bb wird aufgehoben.
- bb) Der bisherige Doppelbuchstabe cc wird Doppelbuchstabe bb.
- b) In Nummer 4 werden in Absatz 1 Satz 3 die Wörter "das Gericht" durch die Wörter "den Vorsitzenden oder den Berichterstatter" ersetzt.
2. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 62 folgende Angabe eingefügt:
" § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen"."
- b) Die Nummern 2, 3 und 7 werden aufgehoben.
- c) Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden die Nummern 2 bis 4.
- d) Nach der neuen Nummer 4 wird folgende Nummer 5 angefügt:
"5. In § 76 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort "Hochwasser" die Wörter "eines oberirdischen Gewässers" eingefügt."