Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.