Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anforderung an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonalverordnung)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 31. August 2016 Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 eine Entschließung zur Verordnung über die Anforderung an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung)* gefasst, in der die Bundesregierung gebeten wird, die Novellierung der Verordnung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern fortzuführen. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte bereits im Jahr 2012 eine Verordnung zur Neufassung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vorgelegt. Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 beschlossen, dieser Verordnung nicht zuzustimmen (Bundesrat Drucksache 444/13 (PDF) ).
Es ist nun Aufgabe der Länder, ihre konkreten Änderungswünsche zum seinerzeit vorgelegten Verordnungsentwurf zu benennen.