Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Punkt 79 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
a) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit der europarechtskonformen Anpassung der Fahrerlaubnisklassen, um einen gemeinsamen europäischen Standard im Fahrerlaubnisrecht herzustellen.
b) Der Bundesrat befürchtet allerdings, dass durch die Neuklassifizierung der Betrieb von ehrenamtlich organisierten Bürgerbussen mit einer Fahrgastzahl bis zu acht Personen eingeschränkt werden könnte. Ehrenamtlich organisierte Bürgerbusse schließen die gerade im ländlichen Raum vorhandenen Lücken in ÖPNV-Fahrplänen. Es ist zu verhindern, dass durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung diese Initiativen vor dem Aus stehen.
c) Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung, ob auch unter den neuen Voraussetzungen weiterhin ehrenamtlich betriebene Bürgerbusse ohne eine Klassifizierung nach D1 betrieben werden können. Sollte die Prüfung ergeben, dass dies nicht der Fall ist, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, kurzfristig eine entsprechende Korrektur der Verordnung vorzunehmen.