Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. März 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.