Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 17. bis 20. April 2012 die nachstehend aufgeführte Entschließung angenommen. Sie wurde dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2012 zugeleitet.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2012 zur Lage in Birma/Myanmar (2012/2604(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Artikel 18 bis 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, - unter Hinweis auf Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes der EU vom 23. Februar 2009, in der zu einem umfassenden Dialog zwischen den Staatsorganen und den demokratischen Kräften in Birma/Myanmar aufgerufen wird,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma/Myanmar, insbesondere die Entschließungen vom 25. November 20101 und vom 20. Mai 20102, - unter Hinweis auf die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union, wie sie im Beschluss 2010/232/GASP des Rates vom 26. April 2010 dargelegt sind und vor kurzem durch die Verordnung (EU) Nr. 11083/2011 des Rates vom 27. Oktober 2011 geändert wurden,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. April 2011 zur Aufhebung der Aussetzung von Treffen auf hoher Ebene sowie zur Aussetzung des Visumverbots für zivile Mitglieder der Regierung (Beschluss 2011/239/GASP des Rates),
- - in Kenntnis der Erklärung der Hohen Vertreterin vom 28. April 2011, - in Kenntnis des Berichts des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen vom 12. März 2012 zu der Lage der Menschenrechte in Birma/Myanmar,
- - in Kenntnis der Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 2. April 2012 zu den Wahlen in Birma/Myanmar,
- - unter Hinweis auf den auf dem Gipfeltreffen der ASEAN im November 2011 gefassten Beschluss, 2014 den Vorsitz der ASEAN Birma/Myanmar zu übertragen, - in Kenntnis der Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rats vom 30. Januar 2012 zum eingeschlagenen Weg der friedlichen Reform in Birma/Myanmar,
- - in Kenntnis der Erklärungen der Hohen Vertreterin vom 28. April 2011 und vom 14. Oktober 2011 zu den Erklärungen einiger Drittländer, sich den Beschlüssen 2011/239/GASP and 2011/504/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Birma/Myanmar anzuschließen;
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" der EU vom 23. Januar 2012 zu Birma/Myanmar, - unter Hinweis auf die Reise des für Entwicklung zuständigen Kommissionsmitglieds, Andris Piebalgs, nach Birma/Myanmar vom 12./14. Februar 2012,
- - unter Hinweis auf die Ergebnisse des 1. Interparlamentarischen Treffens EU-Birma/Myanmar vom 26. Februar - 2. März 2012,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen der Hohen Vertreterin, insbesondere die vom 13. November 2010 zur Freilassung von Aung San Suu Kyi, vom 13. Januar 2011 und vom 12. Oktober 2011 zur Freilassung politischer Gefangener und vom 2. April 2012 zur Durchführung der Nachwahlen, - in Kenntnis der Erklärung des Gipfeltreffens der ASEAN vom 3. April 2012 zum Ergebnis der Nachwahlen vom 1. April 2012, in der die Aufhebung der Sanktionen gefordert wird,
- - unter Hinweis auf die verschiedenen Treffen zwischen dem Präsidenten Birmas/Myanmars, U Thein Sein, und Daw Aung San Suu Kyi seit August 2011,
- - unter Hinweis auf die Rede zur Lage der Union von Präsident Thein Sein anlässlich des ersten Jahrestages seiner Regierung am 1. März 2012, in der er einräumte, dass trotz der bisherigen Anstrengungen noch viel zu tun sei,
- - gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in Birma/Myanmar am 1. April 2012 Nachwahlen für über 40 Sitze im Unterhaus des Parlaments (Pyithu Hluttaw) stattfanden, bei denen die Nationale Liga für Demokratie (NLD) von Aung San Suu Kyi uneingeschränkt teilnehmen konnte; in der Erwägung, dass diese Nachwahlen, die von der internationalen Gemeinschaft gemeinhin als frei und fair bewertet wurden, ein Anzeichen dafür sind, dass sich Birma/Myanmar auf dem Weg zu einem demokratischen Wandel befindet;
B. in der Erwägung, dass die Regierung von Präsident Thein Sein im ersten Jahr nach der Übernahme der Amtsgeschäfte größere Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie und Frieden erzielt hat, als in den vergangenen Jahrzehnten zu verzeichnen waren;
C. in der Erwägung, dass die Opposition derzeit nur 6,6 Prozent der Sitze im Parlament (43 von 659) innehat, während die Mehrheit der Sitze von der regierenden Union für Solidarität und Entwicklung (USDP) kontrolliert wird, einschließlich der 25 Prozent an Sitzen, die für Militäroffiziere reserviert sind;
D. in der Erwägung, dass die nächste Parlamentswahl, die 2015 stattfinden soll und bei der 75 Prozent der Sitze neu gewählt werden, der echte Test für den Willen der birmanischen/myanmarischen Staatsorgane sein wird, das Land zu demokratisieren;
E. in der Erwägung, dass die Durchführung der Nachwahlen vom 1. April 2012 und die Einladung ausländischer Beobachter und Journalisten sowie ihre Anwesenheit, darunter ein Vertreter des Europäischen Parlaments, die Bereitschaft der Regierung Birmas/Myanmars belegen, ihren Reformprozess fortzusetzen, der nachhaltig und unumkehrbar sein sollte;
F. in der Erwägung, dass diese derzeitigen Veränderungen wichtige Möglichkeiten für stark verbesserte Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Birma/Myanmar eröffnen;
G. in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass laut dem Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Birma/Myanmar nach wie vor schwerwiegende Probleme im Bereich der Menschenrechte bestehen, sich weiterhin Hunderte politischer Gefangener im Gefängnis befinden und viele von denen, die nicht mehr in Haft sind, nur mit Auflagen auf freien Fuß gesetzt wurden, Zurückhaltung geboten ist;
H. in der Erwägung, dass die Regierung das Erbe eines jahrzehntelangen Bürgerkriegs und bewaffneter Unruhen angeht, was zu einer Reihe von Waffenstillstandsvereinbarungen mit einem Großteil der bewaffneten ethnischen Gruppen geführt hat, wobei die Lage in Kachin eine Ausnahme bildet, während die humanitäre Hilfe für Zehntausende vertriebener Zivilisten blockiert ist und die Diskriminierung der Minderheit der Rohingya unvermindert anhält;
I.. in der Erwägung, dass die Regierung mitgeteilt hat, dass sie einen dreistufigen Prozess der Friedenskonsolidierung verfolgt: zunächst eine Waffenruhe, dann sozioökonomische, kulturelle und politische Prozesse und schließlich eine allumfassende Vereinbarung - einschließlich Verfassungsänderungen - über ethnische Fragestellungen, zu denen auch die Demobilisierung und die Integration der ehemaligen Kombattanten, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und eine größere Autonomie gehören;
J. in der Erwägung, dass eine Kluft zwischen den politischen Beschlüssen auf höchster Ebene und den begrenzten institutionellen und technischen Fähigkeiten vor Ort besteht, und in der Erwägung, dass sich die Veränderungen nur langsam auf das Leben der Mehrheit der birmesischen/myanmarischen Bürgerinnen und Bürger auswirken werden, die sich weiterhin großer Armut, einer hohen Verschuldung, mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten und fehlenden sozialen Dienstleistungen gegenübersehen;
K. in der Erwägung, dass in der Vergangenheit viele Wirtschaftssektoren in Birma/Myanmar wie Bergbau, Holzwirtschaft, Öl, Gas und Staudammbau direkt mit schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Verbindung gebracht wurden und gleichzeitig die Haupteinnahmequelle der Militärregierung waren;
L. in der Erwägung, dass die Regierung Schritte in die Wege geleitet hat, um die Bürgerrechte in dem Land auszuweiten, wozu eine größere Informations- und Meinungsfreiheit, die Aufhebung des Zugangsverbots zu vielen Websites und von Veröffentlichungsverboten, die Versammlungsfreiheit, die Einrichtung der Nationalen Menschenrechtskommission und die geplante Abschaffung der Zensurbehörde vor dem Ende 2012 gehören;
M. in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Baroness Ashton, kurz nach der Tagung des Rates am 23. April 2012 nach Birma/Myanmar reisen wird;
N. in der Erwägung, dass eine unabhängige und unparteiische Justiz von wesentlicher Bedeutung ist, wenn in Birma/Myanmar die Rechtsstaatlichkeit eingehalten und Gerechtigkeit herrschen soll; fordert die Regierung Birmas/Myanmars auf, Reformen des Rechtswesens einzuleiten, um eine wirklich unabhängige und unparteiische Justiz zu gewährleisten;
O. in der Erwägung, dass die Regierung schließlich die Besorgnis der Menschen zur Kenntnis nimmt, dass diese Vorhaben in ökologischer und sozialer Hinsicht eine zerstörerische Wirkung haben könnten;
P. in der Erwägung, dass in der nächsten Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" am 23. April 2012 eine Überprüfung der derzeit angewandten restriktiven Maßnahmen vorgesehen ist;
- 1. begrüßt die transparente und glaubhafte Durchführung der Nachwahlen vom 1. April, die von internationalen Beobachtern als frei bezeichnet wurden, stellt jedoch die Unregelmäßigkeiten fest, die Berichten zufolge im Vorfeld der Wahlen aufgetreten sind; vertraut darauf, dass die neu gewählten Parlamentarier ihre Tätigkeit so rasch wie möglich aufnehmen werden; unterstützt die staatlichen Stellen in ihren Bemühungen zu garantieren, dass dieser Reformprozess nachhaltig und unumkehrbar ist;
- 2. bekundet seinen großen Respekt vor dem langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Kampf der Oppositionsführerin und Trägerin des Sacharow-Preises Aung San Suu Kyi, beglückwünscht sie und ihre Partei zu dem Sieg bei den Nachwahlen und lobt ihren Mut und ihr Durchhaltevermögen als ein Beispiel für selbstlosen Mut und Kampf für Freiheit und Demokratie im Angesicht der Tyrannei;
- 3. würdigt die von Präsident Thein Sein und anderen Reformern der Regierung Birmas/Myanmars während des letzten Jahres ergriffenen Schritte zur Umsetzung demokratischer Reformen und legt ihnen nahe, diesen Prozess dringend fortzusetzen, damit der Wandel unumkehrbar wird;
- 4. begrüßt nachdrücklich die Bemühungen der Regierung, des Parlaments und der Führung der Streitkräfte, ein Ende der internen bewaffneten Konflikte herbeizuführen, die seit Jahrzehnten andauern, und fordert den raschen Abschluss der Friedensverhandlungen mit den Kachin;
- 5. fordert die Regierung Birmas/Myanmars mit Nachdruck auf, vor den Wahlen von 2015 Änderungen an der Verfassung von 2008 vorzunehmen, durch die das Militär seine Rolle in der Politik verliert, insbesondere seine Sitze in beiden Kammern des Parlaments;
- 6. begrüßt die gegenseitige Annäherung zwischen Präsident U Thein Sein und Daw Aung San Suu Kyi sowie den Dialog zwischen der Regierung und der Opposition;
- 7. begrüßt die internationalen Bemühungen auf hoher Ebene, die darauf abzielen, Impulse für den demokratischen Wandel in Birma/Myanmar zu geben; stellt fest, dass der Premierminister des Vereinigten Königreichs, David Cameron, im Anschluss an die Nachwahlen vom April in das Land gereist ist, und begrüßt die fruchtbaren Beratungen, die er mit dem Präsidenten Birmas/Myanmars, Thein Sein, und mit Aung San Suu Kyi geführt hat;
- 8. begrüßt die Freilassung einer beträchtlichen Anzahl politischer Gefangener und die stark verbesserte Medien- und Internetfreiheit, äußert jedoch gleichzeitig Besorgnis über die anhaltende Zensur und weiterhin bestehende Beschränkungen; begrüßt die neuen Rechtsvorschriften zur Versammlungsfreiheit und die Berichten zufolge erkennbaren Fortschritte bei der Abschaffung der Zwangsarbeit sowohl durch gesetzliche Vorschriften als auch in der Praxis;
- 9. fordert die Regierung Birmas/Myanmars auf, alle verbleibenden politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und dem IKRK und internationalen Menschenrechtsgremien freien Zugang zu Gefängnissen in Birma/Myanmar zu gewähren; fordert ferner die Nationale Menschenrechtskommission auf, ihre Arbeit zugunsten der Förderung und Gewährleistung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu intensivieren;
- 10. fordert, dass das Gesetz über die Staatsbürgerschaft von 1982 geändert wird, damit das Recht auf Staatsbürgerschaft der ethnischen Minderheit der Rohingya gebührend anerkannt wird;
- 11. fordert die Staatsorgane Birmas/Myanmars auf, freie und unabhängige Medien zu garantieren und sicherzustellen, dass das neue Mediengesetz einen unbegrenzten Zugang zu Kommunikations- und Informationstechnologien ermöglicht;
- 12. fordert die Regierung Birmas/Myanmars auf, Reformen des Rechtswesens einzuleiten, um ein wirklich unabhängiges und unparteiisches Justizsystem sicherzustellen, und ein Verfahren einzurichten, mit dem in Bezug auf in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit hergestellt und Rechenschaftspflicht eingefordert wird;
- 13. begrüßt den Ausgang der 19. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, bei der dieser das Mandat des Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte in Birma/Myanmar um ein weiteres Jahr verlängert hat;
- 14. fordert Präsident Thein Sein auf, Vorwürfe der sexuellen Gewalt durch die Streitkräfte Birmas/Myanmars zu untersuchen und diejenigen Soldaten strafrechtlich zu verfolgen, die solche Handlungen vorgenommen haben; fordert die Regierung Birmas/Myanmars eindringlich auf, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten unverzüglich einzustellen, Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes von Kindern vor bewaffneten Konflikten zu intensivieren und ihre Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte fortzusetzen;
- 15. fordert Präsident Thein Sein auf, die von den geplanten Staudammvorhaben betroffenen örtlichen Gemeinschaften zu konsultieren und unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen;
- 16. begrüßt die positiven Gesten der EU zur Unterstützung des beginnenden politischen Übergangs in dem Land einschließlich der Zusage von 150 Millionen EUR für humanitäre Hilfe, vor allem für den Ausbau der Einrichtungen des Landes in den Bereichen Gesundheit und Bildung und zur Unterstützung der Vertriebenen;
- 17. begrüßt die Maßnahmen, die die Staatsorgane Birmas/Myanmars in Bezug auf den Wechselkurs der Währung Birmas/Myanmars getroffen haben;
- 18. fordert den Rat auf, die derzeit angewandten restriktiven Maßnahmen mit Ausnahme des Waffenembargos für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr auszusetzen und die Lage im Land genau zu beobachten;
- 19. fordert die Kommission und den Rat auf, klare Zeitpläne und Leistungsvergleiche für die Bewertung des laufenden politischen und wirtschaftlichen Reformprozesses in Birma/Myanmar festzulegen;
- 20. räumt ein, dass Handel und Investitionen, unter anderem mit bzw. seitens der Europäischen Union, wenn sie verantwortungsvoll und nachhaltig sind, die Bemühungen Birmas/Myanmars, die Armut zu bekämpfen und sicherzustellen, dass ihre Maßnahmen größeren Teilen der Bevölkerung zugute kommen, unterstützen werden, und ersucht den Rat und die Kommission, in Erwägung zu ziehen, Birma/Myanmar bevorzugten Marktzugang zur Europäischen Union zu gewähren;
- 21. begrüßt die Zusage der EU, die Hilfe für Bevölkerungen, die von einem Konflikt betroffen sind, aufzustocken, und fordert die Regierung Birmas/Myanmars auf, Hilfseinrichtungen und den Vereinten Nationen Zugang zu von ethnischen Gruppen besiedelten Staaten zu gewähren oder zu gewährleisten, dass Hilfe von örtlichen Gemeinden und grenzübergreifende Hilfe geleistet wird, um diese schutzbedürftigen Teile der Bevölkerung zu erreichen;
- 22. begrüßt den bevorstehenden offiziellen Besuch der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Baroness Ashton, sowie ihren Beschluss, eine diplomatische Präsenz in dem Land einzurichten und bei dieser Gelegenheit das EU-Büro in Rangun einzuweihen;
- 23. weist auf die an die Sacharow-Preisträgerin Daw Aung San Suu Kyi gerichtete Einladung hin, das Europäische Parlament zu besuchen, um offiziell den Sacharow-Preis entgegenzunehmen, der ihr 1991 für alle ihre Bemühungen um Förderung von Demokratie und Freiheit in Birma/Myanmar verliehen wurde;
- 24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der ASEAN sowie dem Parlament und der Regierung von Birma/Myanmar zu übermitteln.
- 1. ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 120.
- 2. ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 154.