Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Januar 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.