Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV

948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

A

B

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Buchstaben a und b:

In vielen Ballungsräumen können die in der 39. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid noch immer nicht eingehalten werden. Insbesondere mit Blick auf das diesbezüglich laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Zu Buchstabe c:

Der wesentliche Grund für die Vielzahl von Überschreitungen des über das Kalenderjahr gemittelten NO₂-Grenzwertes sind die hohen Emissionen von Diesel-Fahrzeugen. Da jährlich nur etwa sechs Prozent aller Kfz neu zugelassen werden, ist das Emissionsverhalten der Bestandsfahrzeuge von entscheidender Bedeutung. Die Abgasemissionen des Flottenbestands könnten durch die Nachrüstung mit geeigneten Abgasnachbehandlungsanlagen gesenkt werden.

Zu Buchstaben d und e:

Die Nachrüstung mit Abgasnachbehandlungssystemen zur Stickstoffoxid-Minderung von Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie Bussen sind grundsätzlich technisch möglich. Der verfügbare Bauraum stellt allerdings besonders bei Pkw ein großes Hindernis dar, zusätzliche Aggregate im Fahrzeug zu integrieren. Unabhängig von der Motorelektronik arbeitende Systeme (autarke Systeme) erreichen ein Stickstoffoxid-Minderungspotenzial von ca. 30 Prozent. Werden höhere Reinigungsraten angestrebt, ist eine Koppelung mit der Motorsteuerung des Fahrzeugs notwendig. Dieser Eingriff führt zum Verlust der Typgenehmigung. Nachrüstungen um eine komplette Abgasstufe von z.B. Euro 5 nach Euro 6 sind nicht realisierbar.

Zu Buchstabe f:

Nachrüstoptionen stellen eine grundsätzlich zu prüfende Möglichkeit zur Minderung der Emissionen an der Quelle dar, deren Umsetzung nachfolgend durch verschiedene Anreizsysteme unterstützt werden könnte. Eine Verknüpfung mit Nutzervorteilen für emissionsarme Fahrzeuge in Verbindung mit Plakettenregelungen ist nur ein denkbarer Ansatz und nicht zwangsläufig vorgegeben.