Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 12. bis 15. März 2012 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 28. März 2012 zugeleitet.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2012 zu dem Beitrag der europäischen Organe zur Konsolidierung und zum Fortschritt im Bologna-Prozess (2011/2180(INI)) 3
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Russland (2012/2573(RSP)) 17
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP)) 20
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel, insbesondere zu dem Fall von Solomon W. (2012/2569(RSP)) 27
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu dem Thema "Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte"(2012/2570(RSP)) 31
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bahrain (2012/2571(RSP)) 34
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2012 zu dem Beitrag der europäischen Organe zur Konsolidierung und zum Fortschritt im Bologna-Prozess (2011/2180(INI))
- 1. http://www.ehea.info/Uploads/Documents/1998_Sorbonne_Erklaerung.pdf
- 2. http://www.ehea.info/Uploads/Documents/1999_Bologna_Declaration_German.pdf
- 3. http://www.ehea.info/Uploads/Documents/2009_Leuven_Louvainla-Neuve_Kommunique_April09_DE .pdf
- 4. http://www.ehea.info/Uploads/Documents/2010_Budapest-Wien-Erkl%C3%A4rung.pdf
- 5. ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, Berichtigung in ABl. L 271 vom 16.10.2007, S. 18, und Berichtigung in ABl. L 93 vom 4.4.2008, S. 28.
- 6. ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 23.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere Artikel 26,
- - unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 14,
- - unter Hinweis auf die am 25. Mai 1998 in Paris von den vier zuständigen Ministern Frankreichs, Deutschlands, Italiens und des Vereinigten Königreichs unterzeichnete Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung (Sorbonne-Erklärung)1, - unter Hinweis auf die am 19. Juni 1999 in Bologna von den Bildungsministern 29 europäischer Staaten unterzeichnete Gemeinsame Erklärung (Bologna-Erklärung)2,
- - unter Hinweis auf das Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulen zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister vom 28. und 29. April 2009 in Leuven/Louvainla-Neuve3,
- - unter Hinweis auf die von den Bildungsministern von 47 Staaten verabschiedete Erklärung von Budapest und Wien vom 12. März 2010, durch die der Europäische Hochschulraum (EHR) offiziell eröffnet wurde4, - unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen5,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 zur Erleichterung der Ausstellung einheitlicher Visa durch die Mitgliedstaaten für den kurzfristigen Aufenthalt an Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen6,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung1, - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen2,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")3,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. November 2009 zur Entwicklung der Rolle der Bildung in einem leistungsfähigen Wissensdreieck4, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur Internationalisierung der Hochschulbildung5,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote6,
- - unter Hinweis auf die die Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 mit dem Titeljugend in Bewegung - die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern"7, - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2006 mit dem Titel "Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation" (COM (2006)0208),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 "Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" (COM (2010)2020),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. August 2010 "Eine digitale Agenda für Europa" (COM (2010)0245), - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2010 "Wachstum und Beschäftigung unterstützen - eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen" (COM (2011)0567),
- - in Kenntnis des Berichts "Hochschulbildung in Europa 2009: Entwicklungen im Rahmen des Bologna-Prozesses" (Eurydice, Europäische Kommission, 2009)8,
- - in Kenntnis des Berichts "Fokus auf die Hochschulbildung in Europa 2010: Die Auswirkungen des Bologna-Prozesses" (Eurydice, Europäische Kommission, 2010)1, - in Kenntnis der Eurobarometer-Umfrage 2007 unter Lehrpersonal zur Reform der Hochschulbildung2,
- - in Kenntnis der Eurobarometer-Umfrage 2009 unter Studenten zur Reform der Hochschulbildung3,
- - in Kenntnis der Eurostat-Veröffentlichung vom 16. April 2009 zum Bologna-Prozess in der Hochschulbildung in Europa - Schlüsselindikatoren zur sozialen Dimension und zur Mobilität4, - unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Internationalen Konferenz zur Finanzierung der Hochschulbildung (International Conference on Funding of Higher Education) in Jerewan (Armenien) vom 8. und 9. September 20115,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und der Mobilität der Studierenden6,
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0035/2012),
- 1. ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 60.
- 2. ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
- 3. ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
- 4. ABl. C 302 vom 12.12.2009, S. 3.
- 5. ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 12.
- 6. ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1
- 7. ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1
- 8. http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/099DE .pdf
A. in der Erwägung, dass der Bologna-Prozess, durch den die Systeme der Hochschulbildung in Europa kompatibel gestaltet und die nach wie vor bestehenden Hindernisse für Menschen ausgeräumt werden sollen, die in ein anderes Land ziehen wollen, um dort ihr Studium fortzusetzen oder zu arbeiten, und durch den die Hochschulbildung in Europa für möglichst viele Menschen attraktiv gemacht werden soll, darunter auch junge Menschen aus Drittstaaten, nach wie vor in Kraft ist, und dass die Fortsetzung dieses Prozesses - durch einen Dialog zwischen den verschiedenen Ebenen des Bildungswesens zur Entwicklung von Ausbildungsprogrammen, die auf der jeweils vorhergehenden Ebene aufbauen - insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise, dem in der Strategie Europa 2020 formulierten Ziel des auf Wissen und Innovation beruhenden Wachstums dienen sollte; und in der Erwägung, dass jedoch eine Bewertung notwendig ist, um das Voranschreiten des Prozesses zu erörtern und die Erfolge, die Schwierigkeiten, das mangelnde Verständnis und die Widerstände im Zusammenhang mit dem Prozess zu berücksichtigen;
B. in der Erwägung, dass die Aufgabe der Hochschulbildung darin besteht, eine für alle ohne jegliche Diskriminierung zugängliche Lernumgebung anzubieten, in der Selbstständigkeit, Kreativität, der Zugang zu hochwertiger Bildung und Wissenszuwachs gefördert werden, und dass dafür die Einbeziehung der gesamten Universitätsgemeinschaft, insbesondere der Studenten, Lehrkräfte und Forscher, in die Gestaltung von Studiengängen sichergestellt werden muss;
C. in der Erwägung, dass die Hochschulen in Anbetracht ihrer dreifachen Funktion (Bildung, Forschung und Innovation) eine wesentliche Rolle für die Zukunft der Europäischen Union und die Bildung ihrer Bürger übernehmen müssen;
D. in der Erwägung, dass die Hochschule ein wichtiger und beinahe tausend Jahre alter Teil des europäischen Erbes ist, dessen Bedeutung für das Fortschreiten der Gesellschaft nicht auf seinen Beitrag zur Wirtschaft beschränkt werden und dessen Entwicklung nicht allein von wirtschaftlichen Bedürfnissen abhängen darf;
E. in der Erwägung, dass trotz der bestehenden Schwierigkeiten in den meisten der Länder, die am Bologna-Prozess beteiligt sind - in einigen Fällen mit Erfolg - die dreistufige Abschlussstruktur angewendet wird;
F. in der Erwägung, dass das Engagement für das Voranbringen der Reform nicht in Form von Einzelaktionen und ohne ausreichende finanzielle Unterstützung umgesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass die in einigen Mitgliedstaaten im Bildungswesen vorgenommenen Einschnitte bei den Ausgaben der öffentlichen Hand nicht dazu beitragen, die notwendigen Reformen voranzubringen;
G. in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Mobilität allen offenstehen sollte und dass die Mobilität einen Grundpfeiler der Reform der Hochschulbildung darstellt; in der Erwägung, dass die Mobilität der Studenten letztlich dazu beitragen kann, die berufliche Mobilität zu fördern; und in der Erwägung, dass der Zugänglichkeit für alle auch während des gesamten Prozesses Beachtung geschenkt werden muss;
H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten zusätzliche Bemühungen unternehmen müssen, um die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen sicherzustellen, die eine unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg des Prozesses ist;
I. in der Erwägung, dass die soziale Dimension als eine notwendige Bedingung für die Entfaltung des Bologna-Prozesses gestärkt werden muss, mit dem Ziel, das Recht auf Bildung für alle Studenten - und insbesondere für Angehörige gefährdeter Gruppen - finanziell zugänglich zu machen, um einen chancengleichen Zugang für alle zu erreichen und bessere Berufsaussichten zu schaffen;
J. in der Erwägung, dass sich Universitäten, öffentliche Verwaltung und Unternehmen konsequent für die Beschäftigungsfähigkeit einsetzen müssen; in der Erwägung, dass die Universitäten jedem Einzelnen die Instrumente und Kenntnisse zur Verfügung stellen sollten, die für die vollständige Entfaltung seines Potenzials notwendig sind; ferner in der Erwägung, dass beim akademischen Lernen auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigt werden sollten, um den Studenten die Kompetenzen zu vermitteln, die sie benötigen, um eine sichere und gut bezahlte Beschäftigung zu finden;
K. in der Erwägung, dass der Zugang zu Bildung - ein Grundwert der Europäischen Union - ein öffentlicher Auftrag der Mitgliedstaaten, der EU-Organe und anderer wichtiger Akteure ist und dass die Europäische Union beim Aufbau des Europäischen Hochschulraums eine wichtige Rolle wahrnimmt, indem sie die Bemühungen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unterstützt; und in der Erwägung, dass die Ziele Beschäftigungsfähigkeit und Wachstum in Europa nur erreicht werden können, wenn Bildung und Abschlüsse - unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips - stärker koordiniert werden
L. in der Erwägung, dass sich der Bologna-Prozess nicht rückwirkend auf Studenten auswirken darf, die den Erwerb ihres Abschlusses bereits nach Plänen aus der Zeit vor dem Bologna-Prozess begonnen haben;
- 1. http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/122DE .pdf
- 2. http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl198_en.pdf
- 3. http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_260_en.pdf
- 4. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-78-09-653/EN/KS-78-09-653-EN .PDF
- 5. http://www.ehea.info/newsdetails.aspx?ArticleId=253
- 6. ABl. C 8 E vom 14.1.2010, S. 18
Bedeutung des Prozesses
- 1. betont die Wichtigkeit von Bildung als Schlüsselbereich für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Verwirklichung wesentlicher Beschäftigungs- und Wachstumsziele im Rahmen der Strategie EU2020 und zur Herbeiführung des notwendigen Wirtschaftsaufschwungs;
- 2. fordert eine Intensivierung der Unterstützung des Bologna-Prozesses auf EU-Ebene, insbesondere im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse, die Angleichung der akademischen Standards, die Förderung von Mobilität, die soziale Dimension und die Beschäftigungsfähigkeit, die aktive demokratische Mitwirkung, die Untersuchung der Umsetzung der Grundsätze des Bologna-Prozesses und den Abbau von Verwaltungshürden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Eintreten für diesen Prozess zu bekräftigen, indem sie das Finanzierungssystem stärken, um die im Rahmen der Strategie Europa 2020 gesetzten Wachstumsziele zu erreichen;
- 3. weist darauf hin, dass der Europäische Hochschulraum (EHR) eine bedeutende Errungenschaft für die Schaffung und Weiterentwicklung einer wirklichen Unionsbürgerschaft ist; ist der Ansicht, dass dies in einer Stärkung des EHR seinen Ausdruck finden muss, für die geeignete Instrumente und Verfahren genutzt werden sollten;
- 4. hebt hervor, dass der Bologna-Prozess und der Europäische Hochschulraum (EHR) innerhalb der Strategie Europa 2020 eine Schlüsselrolle spielen, und bekräftigt die wichtige Rolle der Verbindung von Lehre und Forschung, die die europäischen Hochschulen auszeichnet;
- 5. hebt hervor, dass die im Rahmen des Bologna-Prozesses festgelegten Prioritäten die Bedingungen - Mobilität, Anerkennung und Beschäftigungsfähigkeit - widerspiegeln, die erfüllt sein müssen, damit jeder Student, der an einer europäischen Universität eingeschrieben ist, das Recht auf hochwertige Bildung, auf einen Abschluss und auf Anerkennung seiner Qualifikation in allen EU-Mitgliedstaaten hat;
Entscheidungsfindung
- 6. fordert die Ausarbeitung eines wirksamen Bottomup-Ansatzes, bei dem sämtliche wichtigen Akteure, wie zum Beispiel Universitäten, Gewerkschaften, Berufsverbände, Forschungseinrichtungen, die Wirtschaft und vor allem Lehrkräfte, Studenten, Studentenorganisationen und Mitarbeiter der Universitäten einbezogen werden;
- 7. weist darauf hin, dass einige europäische Universitäten nur widerstrebend ausreichende Bemühungen unternehmen, um zu einem gefestigten Europäischen Hochschulraum zu gelangen, obwohl einige von ihnen nur deshalb wettbewerbsfähiger werden und die Qualität des erzielten Wissens erhöhen können, weil sie Teil des Europäischen Hochschulraums sind;
- 8. fordert, dass sich die Universitäten - bei optimaler Nutzung der neuen Technologien und unter Anerkennung der Bedeutung ergänzender Formen des Lernens, wie z.B. Systemen der nicht formalen Bildung - für neue Lehrstrategien und neue Strategien für die Berufsausbildung und das lebenslange Lernen einsetzen, die auf ein auf die Studierenden ausgerichtetes, forschungsorientiertes Universitätssystem konzentriert sind, bei dem das Lernen im Mittelpunkt steht, das in der Lage ist, den kritischen Geist, kreative Fähigkeiten, eine fortlaufende fachliche und methodische Weiterbildung sowie theoretische und praktische Kenntnisse, die die Studenten in ihrem künftigen Berufsleben einsetzen können, zu vermitteln; fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, die Bemühungen der Universitäten um Änderung und Weiterentwicklung ihrer Ausbildungsverfahren finanziell zu fördern;
- 9. fordert nachdrücklich, dass die Programme für die Lehrkräfteausbildung ausgebaut und erweitert werden, wobei die Möglichkeiten zu berücksichtigen sind, die das lebenslange Lernen und die neuen Technologien mit sich bringen;
- 10. betont, dass die Öffnung der europäischen Universitäten für die Bedürfnisse der Weltwirtschaft und die weitere Festigung des Europäischen Hochschulraums als Bemühungen der europäischen Universitäten betrachtet werden sollten, Europa bei der Überwindung einer Phase der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit zu unterstützen und auf den Pfad der nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums zurückzubringen;
- 11. fordert die Entwicklung der "Dritten Aufgabe" der Universitäten gegenüber der Gesellschaft; weist darauf hin, dass diese auch bei der Entwicklung der multidimensionalen Kriterien für die Einstufung und bei der Anerkennung von Spitzenleistungen zu berücksichtigen ist;
- 12. fordert stärkere öffentliche Investitionen in die Hochschulbildung, die insbesondere darauf abzielen, der Wirtschaftskrise durch Wachstum auf der Grundlage verbesserter Kenntnisse und erweiterten Wissens zu begegnen und der stärkeren Nachfrage auf Seiten der Studenten durch verbesserte Qualität von Bildung und Dienstleistungen, insbesondere Stipendien, und durch verbesserten Zugang zu ihnen zu entsprechen; vertritt die Auffassung, dass sich Ausgabenkürzungen nachteilig auf die Stärkung der sozialen Dimension der Bildung auswirken - auf den Grundsatz also, auf dem der Bologna-Prozess beruht -; fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, neue zielgerichtete und flexible Finanzierungsmechanismen einzuführen und europaweite Zuschüsse zu fördern, um Wachstum, hervorragende Qualität und die besonderen und unterschiedlichen Berufungen der Universitäten zu unterstützen; hebt die Notwendigkeit hervor, einen fondsübergreifenden Ansatz zu entwickeln, der auf klaren und wirksamen Regeln basiert und zum Ziel hat, dem zukünftigen Finanzierungsmodell der EU gerecht zu werden und die Unabhängigkeit der Universitäten zu gewährleisten;
Konsolidierung
- 13. weist darauf hin, dass der Bologna-Prozess und das Erasmus-Programm die Studentenmobilität gefördert haben und auch die Mobilität von Arbeitnehmern fördern können; stellt jedoch mit Bedauern fest, dass die Mobilitätsraten nach wie vor relativ niedrig sind;
- 14. fordert die EU, die Mitgliedstaaten und die Universitäten auf, Verfahren für die Information und die finanzielle und administrative Unterstützung aller Studenten, Wissenschaftler und Mitarbeiter einzurichten, um strukturierte Mobilitätsflüsse zu fördern; begrüßt die Einführung des Erasmus-Programms für Postgraduierte und fordert eine Stärkung der Erasmus-Dienstleistungen als Ganzes und der neuen Generation der Bildungsprogramme durch umfangreichere Finanzierung nach sozialen Kriterien, die Öffnung der Studiengänge für eine größere Zahl von Studenten, die wirksame und tatsächliche Anerkennung von Studienleistungen, verbesserte Möglichkeiten der Integration von Auslandssemestern als Teil des Ausbildungsangebots und größere Flexibilität beim eingeräumten Zeitrahmen; weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass die Mobilität keinesfalls zu einer Diskriminierung finanziell schwacher Studenten führen darf;
- 15. vertritt die Auffassung, dass die Mobilität von Hochschullehrern nicht nur zu deren Weiterbildung und zur Mehrung ihrer Erfahrungen führt, sondern mittelbar auch deren Studenten in ähnlicher Weise zugute kommt und gleichzeitig die Zusammenarbeit bei der Erstellung von Studienmaterial ermöglicht;
- 16. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung zur vollständigen Übertragbarkeit von Krediten und Stipendien zu erfüllen und die finanzielle Unterstützung für mobile Studenten wesentlich zu verbessern und den Zuwächsen dabei im Rahmen neuer EU-Programme gerecht zu werden; fordert die EU auf zu erwägen, wie das Recht auf Freizügigkeit mit Hilfe geltender Rechtsvorschriften durch die Gewährleistung der Übertragbarkeit von Krediten und Stipendien gestärkt werden kann;
- 17. fordert die EU auf, der Zuwanderung aus Afrika, Asien und Lateinamerika stärker Rechnung zu tragen, um Regelungen für die Anerkennung der in den Herkunftsländern erworbenen Schulabschlüsse festzulegen;
- 18. fordert die EU auf, zur Gewährleistung gegenseitigen Vertrauens und zur Erleichterung der Anerkennung akademischer Qualifikationen durch die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens in jedem einzelnen Mitgliedstaat ein System der Qualitätssicherung sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Systeme zur Qualitätssicherung gemäß den europäischen Normen und Leitlinien für die Qualitätssicherung umzusetzen und dabei die Vielfalt der Studiengänge und der Herangehensweisen der Universitäten in Bezug auf Inhalte und Lernformen zu berücksichtigen; bestärkt die Qualitätssicherungsagenturen darin, die Aufnahme in das Europäische Netz für Qualitätssicherung zu beantragen, und die europaweite Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren dieser Agenturen auch mithilfe des Europäischen Netzes für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (ENQA) zu unterstützen;
- 19. weist darauf hin, dass sich die Bewertungssysteme in den Mitgliedstaaten unterscheiden und eine angemessene Umrechnung von ECTS-Punkten in Noten notwendig ist;
- 20. fordert alle am Bologna-Prozess beteiligten Staaten auf, nationale Qualifikationsrahmen einzuführen, die mit dem Qualifikationsrahmen des EHR verbunden sind, und die gegenseitige Anerkennung auszubauen und finanziell zu unterstützen;
- 21. fordert die starke finanzielle Unterstützung von Vereinbarungen über gemeinsame Grundausbildungsprogramme, durch die sorgfältig festgelegte Lernziele sichergestellt werden, unter anderem durch die Nutzung des im Rahmen des Tuning-Projekts entwickelten methodischen Ansatzes und der Erfahrung der "Tuning Academy" ; fordert, den spezifischen Merkmalen der Ausbildungsprogramme in den Geisteswissenschaften als eine Stütze der Demokratie und als Mittel zur Verwirklichung des europäischen Zusammenhalts besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um die studiengangspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu identifizieren und so eine Art des Lernens zu fördern, bei der allgemeine messbare Kompetenzen (im Sinne der Nutzbarkeit des Wissens) im Zuge einer kritischen und eigenständigen Analyse mit der Lehre und Forschung verbunden werden; hebt hervor, dass in allen Studiengängen in allen Fächern zusätzlich zu den Grundlagenkenntnissen auch übergreifende Schlüsselkompetenzen wie z.B. die Fähigkeit zum kritischen Denken, Kommunikationsfähigkeit und unternehmerische Fähigkeiten vermittelt werden müssen;
- 22. fordert die Fortführung der Förderung nationaler und europäischer Maßnahmen zur Sicherstellung der gleichberechtigten Einbeziehung und des chancengleichen Zugangs zum Studium, des Erfolgs bei Studienfortschritten und nachhaltiger Fördersysteme für alle Studierender (zum Beispiel für Wohn- und Reisekosten usw.) sowie einer zielgerichteten Förderung insbesondere für diejenigen aus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen und aus sozial benachteiligten Umfeldern und für Studenten mit finanziellen Schwierigkeiten, um die Studienabbrecherquote zu senken und zu gewährleisten, dass Schul- und Berufsbildung unabhängig von benachteiligenden sozialen und wirtschaftlichen Faktoren sind und dass die Lehre eine Antwort auf die Lernbedürfnisse des Einzelnen bietet; empfiehlt, die Einrichtung von Zentren für Laufbahnberatung und berufliche Ausrichtung, die den Studierenden kostenlose Dienste anbieten, zu beschleunigen;
- 23. betont die wichtige Rolle des Londoner Kommuniqué von 20071, mit dem die soziale Dimension der Bildung als eines der Ziele in den Bologna-Prozesses aufgenommen wurde, um einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung unabhängig von der Herkunft sicherzustellen; bedauert, dass in Bezug auf dieses Ziel noch nicht genügend Fortschritte erreicht wurden, und legt der Kommission nahe, für Fortschritte in diesem Bereich zu sorgen;
- 24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die gegenseitige Anerkennung durch die Beseitigung administrativer Hindernisse zu befördern;
- 25. macht auf die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Bachelor-Abschluss, auf dessen Lehrpläne, die durch diesen Abschluss eröffneten Zugangswege zu Master-Programmen und auf die Beschäftigungsfähigkeit aufmerksam; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass besondere Maßnahmen, wie z.B. die Ausarbeitung theoretischpraktischer Lehrpläne, und eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Mitgliedstaaten und den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren notwendig sind, um die Aussichten der künftigen Absolventen auf berufliche Eingliederung in Form stabiler und gut bezahlter Beschäftigung zu verbessern, die ihrer Qualifikation entspricht; fordert die Hochschulen in diesem Sinne auf, ihr Bildungsangebot auszubauen und die Integration von Praktika in die Studiengänge zu verbessern;
- 26. hebt hervor, dass Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, wie etwa dem lebenslangen Lernen, und der Entwicklung einer breiten Palette von für den Arbeitsmarkt geeigneten Kompetenzen oberste Priorität eingeräumt werden muss, um die Zielvorgaben für ein nachhaltiges Wachstum und Wohlstand zu verwirklichen; befürwortet in diesem Zusammenhang nachdrücklich den universitären Austausch von Studenten und Dozenten, den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft, die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und den Qualifikationspass;
- 27. ist der Ansicht, dass die Aktualisierung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zur beruflichen Mobilität in Deutschland beitragen und die Mobilität der Studenten erleichtern würde, indem durch sie gewährleistet würde, dass in einem jeweils anderen Mitgliedstaat erworbene Qualifikationen in der gesamten EU anerkannt werden;
- 28. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, den Übergang von dem an den europäischen Universitäten nach wie vor vorherrschenden "monodisziplinären" methodischen Wissenschaftskonzept zu den "interdisziplinären" und "transdisziplinären" Konzepten zu unterstützen;
- 29. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und der Wirtschaft als ein gemeinsames Ziel des gefestigten Europäischen Hochschulraums zu fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen europäischer Universitäten zu erhöhen;
- 30. hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass besondere Maßnahmen und eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und dem Arbeitsmarkt notwendig sind, um besser geeignete Ausbildungsprogramme zu entwickeln, den Lernverlauf homogener zu gestalten, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und auf diese Weise vergleichbare Kriterien für den Zugang zu den einzelnen Berufen zu gewährleisten;
- 31. betont, dass eine ausreichende Zahl von Praktikumsplätzen für Studierende gewährleistet sein muss, um ihnen die nachfolgende Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;
- 32. fordert die nationalen Regierungen und die Kommission auf, ein System der strukturierten Zusammenarbeit zu entwickeln, um innerhalb von Fächergruppen zu gemeinsamen Abschlüssen zu gelangen, die EU-weit anerkannt werden, indem die Leistungsfähigkeit und die finanzielle Unterstützung des Erasmus-Mundus-Programms und des zukünftigen Programms zur allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert werden und indem die Einrichtung eines europäischen Akkreditierungsverfahrens für gemeinsame Programme gefördert wird;
- 33. begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein Erasmus-Mobilitätsprogramm für Masterabschlüsse;
- 34. betrachtet wissenschaftliche Ph.D-Abschlüsse, einschließlich der in Zusammenarbeit mit Unternehmen erworbenen, als ein wichtiges Bindeglied zwischen Bildung und Forschung, und weist auf ihr Potenzial als grundlegende Komponente beim Erzielen von wissensbasierter Innovation und von Wirtschaftswachstum hin; erkennt die Bedeutung von in Unternehmen erworbenen Ph.D-Abschlüssen für die Integration von Absolventen mit höherem Abschluss in den Arbeitsmarkt an; begrüßt das Engagement der Kommission zur Entwicklung eines europäischen Programms "Doktoren in der Industrie" im Rahmen der Marie-Curie-Maßnahmen;
- 35. ist der Auffassung, dass durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem EHR und dem Europäischen Forschungsraum die Innovationstätigkeit und die Entwicklung in Europa gefördert werden können;
- 36. unterstreicht den Beitrag des 7. Forschungsrahmenprogramm der EU, des Rahmenprogramms für Wettbewerbsbewerbsfähigkeit und Innovation und des Europäischen Forschungsraums zur Erleichterung der Mobilität von EU-Forschern und zur Erschließung des Innovations- und Wettbewerbspotenzials der EU;
- 37. fordert die Entwicklung einer wirksamen Strategie zur Unterstützung von Programmen im Bereich des lebenslangen Lernens in Europa und von nachhaltigen Initiativen, die vollständig in die Institution integriert sind und durch die eine Kultur des lebenslangen Lernens gefördert wird; fordert außerdem die Förderung des lebenslangen Lernens innerhalb der Unternehmen, damit die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ihre Ausbildung und ihre Fähigkeiten zu erweitern; fordert die Institutionen im Hochschulbereich und die Universitäten auf, bei auf Lernergebnissen beruhenden Programmen mehr Flexibilität und die Anerkennung des formellen und informellen Lernens zu ermöglichen sowie durch die Förderung von Partnerschaften zwischen Universitäten, Unternehmen und Einrichtungen der gehobenen Berufsbildung Dienstleistungen zur Unterstützung von Bildungswegen anzubieten, um die naturwissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen und technischen Kenntnisse zu verbessern und die entsprechende Lücke zu füllen;
- 38. verweist auf die Notwendigkeit, den Status der Studenten, die ihr Studium vor Beginn des Bologna-Prozesses aufgenommen haben, in den Ländern zu regeln, in denen diese bei der Einschreibung in Master-Studiengänge benachteiligt sind;
- 39. weist darauf hin, dass das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) transparenter werden und einen genaueren Vergleich zwischen Qualifikationen und Diplomen ermöglichen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein verbessertes ECTS-Instrument in Anwendung zu bringen, um die Mobilität von Studenten und Fachkräften zu erleichtern;
- 1. http://www.ehea.info/Uploads/Declarations/London_Communique18May2007.pdf
Maßnahmen auf europäischer Ebene
- 40. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die finanziellen Mittel für europäische Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erheblich aufzustocken; fordert die Kommission auf, einen wesentlichen Teil dieser Mittel zur Unterstützung der Modernisierung der Hochschulbildung und der Infrastruktur der Universitäten gemäß den Zielen des Bologna-Prozesses und des Modernisierungsprogramms der EU zu verwenden; legt der Kommission nahe, Lösungen zu finden, um auch Studierenden mit finanziellen Problemen die Teilnahme an diesen Programmen zu ermöglichen;
- 41. fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, die Möglichkeit zu bewerten, eine verbindliche Ausbildungszeit als Teil des Studiums einzuführen, die an einer Universität in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsstaat des Studenten absolviert werden muss;
- 42. verweist auf die enge Verzahnung zwischen dem Bologna-Prozess und der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und betont, dass die Kommission die Koordinierung vollständig im Einklang mit dem Bologna-Prozess vornehmen muss; erklärt, dass diese Verzahnung noch enger gestaltet werden kann, indem den Studenten alle maßgeblichen praktischen Informationen über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie über die Berufsaussichten bereitgestellt werden, die sich durch eine Ausbildung im Ausland ergeben;
- 43. fordert, dass im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Weiterführung der Gestaltung eines echten Europäischen Hochschulraums ein Vergleich zwischen den nationalen Mindestanforderungen an die Ausbildung angestellt wird und ein regelmäßigerer Austausch zwischen den Mitgliedstaaten, den zuständigen Behörden und den Berufsverbänden und -organisationen stattfindet;
- 44. schlägt vor, die Anerkennung von Studienleistungen, die im Rahmen des Erasmus-Programms erworben werden, durch die Partnerhochschulen für alle Hochschulen verbindlich zu machen, die an mit EU-Mitteln geförderten Austauschprogrammen für Studenten teilnehmen, um das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen zu stärken;
- 45. betont, wie wichtig es ist, dass das ECTS-System in harmonisierter Form umgesetzt wird; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Hochschulen auf, eine vergleichende Tabelle der ECTS-Punkte auszuarbeiten, um eine stärkere Harmonisierung zu erreichen und die Mobilität von Studierenden und Fachkräften zu erleichtern; stellt fest, dass Studierende oft auf Schwierigkeiten stoßen, wenn sie an einer Hochschule erbrachte Studienleistungen an einer anderen Hochschule anerkennen lassen wollen, und vertritt die Auffassung, dass sich Studierende möglicherweise durch diese Hindernisse von der Teilnahme an Hochschulaustauschprogrammen abhalten lassen;
- 46. fordert die Ausarbeitung einer wirksamen Strategie für die vollständige Harmonisierung akademischer Titel in der gesamten Europäischen Union mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Anerkennung (auch älterer akademischer Titel) seit Beginn des Bologna-Prozesses;
- 47. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, einen endgültigen und eindeutigen Beschluss zur vollständigen gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen zu fassen oder einen Fahrplan aufzustellen, wann dieser Beschluss letztlich möglich sein wird;
- 48. fordert eine besser strukturierte und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, damit deren Auswirkung auf Hochschuleinrichtungen und -systeme zum Nutzen der Studenten und Mitarbeiter verstärkt wird;
- 49. schlägt vor, dass die Hochschulen der Unterzeichnerstaaten Praktika anerkennen, die im Rahmen der von der Europäischen Kommission geförderten Mobilitätsprogramme geleistet werden;
- 50. fordert eine transparentere Informationsübermittlung hinsichtlich der zu erwerbenden ECTS-Punkte an die Studierenden vor Beginn des jeweiligen Austauschprogramms und fordert die Mitgliedstaaten und die Hochschulen auf, bei der Festlegung der Anzahl der für bestimmte Kurse zu vergebenden Punkte zusammenzuarbeiten; befürwortet die Entwicklung gemeinsamer Plattformen, um von Fachleuten und Hochschulen definierte Kernqualifikationen und -kompetenzen zu identifizieren, damit die Angleichung bestimmter Abschlüsse erreicht werden kann und gleichzeitig nationale Besonderheiten erhalten bleiben können, wobei das System der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU als Beispiel dienen sollte1;
- 51. fordert eine bessere Vernetzung, Koordinierung und Kommunikation zwischen den Universitäten in der EU, um die Anerkennung neuer Abschlüsse zu beschleunigen, die Übertragung von ECTS-Punkten zu erleichtern, das Wissen über und das Verständnis für die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungssysteme zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Studierenden die Vielfalt der europäischen Programme besser verstehen;
- 52. fordert die Kommission auf, im Rahmen des neuen Programms im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ausbildungsprogrammen, gemeinsamen Abschlüssen und der gegenseitigen Anerkennung unter anderem auch durch finanzielle Anreize zu fördern; empfiehlt eine Erhöhung der Zahl der Erasmus-Partnerschaften für die Besetzung von Praktikumsstellen;
- 53. weist darauf hin, dass es zahlreiche Institutionen gibt, die sich mit Hochschulbildung und Forschung in Europa befassen; fordert die Europäische Union auf, Möglichkeiten zu ihrer Koordinierung unter einem Dach zu fördern;
- 54. ist der Ansicht, dass Initiativen ergriffen werden sollten, damit Studenten ihre Studiendokumentation während des Erwerbs ihres Abschlusses an eine andere Universität übertragen lassen können;
- 55. fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, aktuelle und vergleichbare Daten - unter anderem zum proportionalen Anteil von Angehörigen besonders gefährdeter Gruppen - zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe die Umsetzung des EHR überwacht werden kann, und zwar um Engpässe und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Prozesses deutlich zu machen und nicht um diejenigen Einrichtungen zu bestrafen, die die vorgesehen Reformen noch nicht durchgeführt haben; ist der Ansicht, dass diese Daten jährlich aufgeschlüsselt nach Ländern und Universitäten veröffentlicht werden sollten, um deutlicher zu machen, wo Fortschritte erzielt werden müssen;
- 56. empfiehlt den Hochschulen, auf eine Angleichung der akademischen Standards hinzuarbeiten, indem sie Partnerschaften für den Austausch bewährter Verfahrensweisen schließen;
- 57. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kooperations- und Forschungsprogramme zu verstärken und neue Programme dieser Art zu schaffen, die auf gemeinsamen Interessen mit Universitäten in Drittstaaten aufbauen, insbesondere mit Universitäten in Konfliktgebieten, um den Studenten aus diesen Ländern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Hochschulbildung und Ausbildung zu ermöglichen;
- 58. ist der Ansicht, dass der durch den Bologna-Prozess geschaffene Europäische Hochschulraum (EHR) einen Fortschritt darstellt; fordert daher, einen Hochschulraum Europa-Mittelmeer in diese bestehende Struktur einzubeziehen und die Schaffung eines wirksamen Hochschulraums für die Staaten der Östlichen Partnerschaft und für die Länder anderer staatenübergreifender Räume innerhalb der EU zu fördern; fordert die Kommission auf, Hemmnisse für die Freizügigkeit von Studenten und Lehrkräften zu beseitigen, die Vernetzung der Universitäten im Europa-Mittelmeer-Raum zu unterstützen, darunter die EMUNI, und die Anwendung der bewährten Verfahren der Programme Tempus und Erasmus Mundus fortzuführen;
- 59. hebt hervor, dass die Informationen über den Bologna-Prozess und den Europäischen Hochschulraum (EHR) mittels einer wirksamen und breit angelegten europäischen Kommunikationspolitik verbessert werden müssen, um die Attraktivität der Universitäten innerhalb und außerhalb Europas zu erhöhen;
- 60. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Übertragbarkeit von Darlehen und Zuschüssen und insbesondere von Stipendien, die in Abhängigkeit von Leistungen und von Bedürftigkeit vergeben werden, innerhalb sämtlicher europäischen Länder zu gewährleisten, um für einen gleichberechtigten Zugang zu Mobilitätsangeboten zu sorgen;
- 61. spricht sich für die Schaffung einheitlicher Universitätsmarken auf regionaler Ebene aus, um im Einklang mit den Zielen des Bologna-Prozesses das internationale Prestige der Universitäten zu steigern;
- 62. fordert die EU-Institutionen auf, Mechanismen zu schaffen, die der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses dienen, was beispielsweise durch regelmäßige Berichterstattung und die gezielte Nutzung von EU-Programmen erreicht werden kann, einschließlich jener Programme, in deren Rahmen mit Drittstaaten kooperiert wird;
- 63. fordert die EU auf, die Umsetzung der im Rahmen der Bologna-Erklärung eingegangenen Verpflichtungen in ihrer Kooperation mit den einschlägigen Drittstaaten zu fördern; fordert die Kommission und das Europäische Parlament auf, diesbezüglich eine Führungsrolle einzunehmen;
- 64. vertraut darauf, dass sich aus der Bestandsaufnahme während des Ministertreffens im nächsten Jahr in Bukarest ein klar definierter Fahrplan zur Errichtung eines voll funktionierenden Europäischen Hochschulbildungsraums innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum Jahr 2020 ergeben wird; fordert mit Nachdruck, dass sektorübergreifende Vorschläge zur IKT-Ausbildung, zu beruflicher Bildung und lebenslangem Lernen und zu Betriebspraktika vorgelegt werden, mit denen Integration und gleichzeitig intelligentes und nachhaltiges Wachstum aktiv gefördert werden, so dass die EU nach der Krise über Wettbewerbsvorteile im Hinblick auf Arbeitsplatzschaffung, Humankapital, Forschung, Innovation, Unternehmertum und die wissensbasierte Wirtschaft im weiteren Sinn verfügen wird;
- 65. fordert die Kommission und die für Bildung zuständigen Minister in der EU auf, die Chancen, die sich aus der gemeinsamen Beteiligung am EHR ergeben, umfassend zu nutzen und bei der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses eine Führungsrolle zu übernehmen, und fordert die Minister auf, ihre Zusagen im Rahmen des Bologna-Prozesses mit gemeinsamen Zusagen auf EU-Ebene im Rat mit Unterstützung der Kommission zu untermauern, so dass dieser Prozess der gegenseitigen Unterstützung mit einer harmonisierten Umsetzung weitergeführt werden kann;
- 66. weist darauf hin, dass bei der 2012 in Bukarest stattfindenden zweijährlichen Ministertagung zum Bologna-Prozess Berücksichtigung finden muss, dass die EU und die Mitgliedstaaten durch die Schaffung des EHR in die Lage versetzt wurden, auf der Grundlage ihrer gemeinsamen Zuständigkeiten im Bereich der Hochschulbildung, ihrer gemeinsamen Beteiligung an dem Prozess und ihrer gemeinsamen Zusagen in Bezug auf Maßnahmen einen wesentlichen und einmütigen Beitrag zum Bologna-Prozess leisten können, worin sie die EU-Institutionen durch ihre politischen Erklärungen unterstützen;
- 67. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1. Anhang V über die Anerkennung auf der Grundlage der Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zum Ergebnis der Präsidentschaftswahlen in Russland (2012/2573(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft getreten ist und solange Gültigkeit hat, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird, - unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen, mit dem ein neuer umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland geschaffen werden soll, sowie auf die 2010 in Gang gesetzte "Partnerschaft für Modernisierung",
- - unter Hinweis auf seine früheren Berichte und Entschließungen zu Russland, insbesondere seine Entschließungen vom 16. Februar 20121 zu der bevorstehenden Präsidentschaftswahl in Russland, vom 14. Dezember 20112 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-Russland, insbesondere der Kritik der Durchführung der Duma-Wahl, und vom 7. Juli 20113 zu den Vorbereitungen auf die Wahlen zur russischen Staatsduma im Dezember 2011,
- - unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des BDIMR der OSZE, der PV der OSZE und der PACE vom 5. März 2012 zu den ersten Ergebnissen und Schlussfolgerungen, - unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 4. März 2012 zu den Präsidentschaftswahlen vom 4. März 2012 in Russland sowie ihre Ausführungen zum Gipfeltreffen EU-Russland vom 14. Dezember 2011 in Straßburg und zur politischen Lage in Russland vom 1. Februar 2012 in Brüssel,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die EU als strategischer Partner und unmittelbarer Nachbar Russlands den Wahlprozess sowie die öffentliche Debatte und die weitreichenden und anhaltenden Proteste in Russland anlässlich der Wahlen zur Staatsduma im Dezember 2011 und der Präsidentschaftswahlen am 4. März 2012 mit besonderem Interesse verfolgt hat;
B. in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Achtung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Achtung gemeinsam vereinbarter demokratischer Grundsätze, Wahlbestimmungen und -verfahren weiterhin erhebliche Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Föderation besteht; in der Erwägung, dass die Russische Föderation vollwertiges Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den Grundsätzen der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet hat;
C. in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 12. April 2011 Kritik an den schwerfälligen Registrierungsverfahren für politische Parteien in Russland geäußert hat, die nicht den Wahlstandards des Europarates und der OSZE entsprechen; in der Erwägung, dass der politische Wettbewerb und der Pluralismus in Russland durch die Einschränkung der Registrierung von politischen Parteien und Kandidaten beeinträchtigt werden;
D. in der Erwägung, dass die allgemeinen Wahlvorschriften trotz der beschränkten Initiativen zur Verbesserung des Wahlrechts, die unlängst ergriffen wurden, immer noch übermäßig komplex und mitunter unklar sind, was eine uneinheitliche Anwendung der Rechtsgrundlage zur Folge hat;
E. in der Erwägung, dass die russischen Staatsorgane versuchten, nichtstaatliche Organisationen zu diskreditieren, die die Wahlen beobachteten, insbesondere die Organisation Golos, deren Hauptbüros in Moskau einer Zwangsräumung unterworfen wurden, die einer Medienkampagne ausgesetzt war, die ihren Ruf schädigen sollte, und in deren regionalen Büros Steuerprüfungen durchgeführt wurden; in der Erwägung, dass unabhängige Medien ebenfalls gravierendem Druck ausgesetzt waren
F. in der Erwägung, dass in der gemeinsamen Erklärung des BDIMR der OSZE, der PV der OSZE und der PACE vom 5. März 2012 zu den ersten Ergebnissen und Schlussfolgerungen festgestellt wird, dass der Wahlprozess weder frei noch fair verlief, da er durch Denunzierung potenzieller Mitbewerber während des Registrierungsverfahrens, unausgewogene und einseitige Berichte in den Medien und die Mobilisierung staatlicher Ressourcen zugunsten eines Kandidaten in hohem Maße zu dessen Gunsten verzerrt wurde;
G. in der Erwägung, dass die Bevölkerung Russlands nach der Wahl zur Duma vom 4. Dezember 2011 mit zahlreichen Demonstrationen und insbesondere mit dem Tragen eines weißen Bandes ihren Wunsch nach mehr Demokratie und einer umfassenden Reform des Wahlsystems bekundet hat;
- 1. nimmt die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen im Lichte der vorläufigen Schlussfolgerungen des BDIMR der OSZE sowie einheimischer Beobachterorganisationen wie Golos, Grazhdanin Nabludatel, der Liga der Wähler und der Vertreter der politischen Parteien zur Kenntnis;
- 2. betont bei uneingeschränkter Unterstützung der Agenda für Modernisierung, die einen Dialog über wirtschaftliche und politische Neuerungen im Hinblick auf die Einleitung und Umsetzung von Reformen zur Behebung bestehender Mängel einschließt, die Notwendigkeit eines kritischen Engagements gegenüber Russland;
- 3. kritisiert mit Nachdruck die Unzulänglichkeiten und Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen und die begrenzten Wahlmöglichkeiten der Wähler; betont, dass die russischen Rundfunk- und Fernsehsender während der Wahlkampagne keine ausgewogene Berichterstattung über alle Kandidaten lieferten, was gegen die gesetzlichen Auflagen verstößt; begrüßt das umfassende bürgerliche Engagement im Rahmen der Kampagne und fordert umfassende und transparente Analysen aller Unregelmäßigkeiten und die Einführung, Stärkung und Umsetzung demokratischer Vorschriften für künftige Wahlen; bedauert die Festnahme dutzender von Demonstranten in ganz Russland;
- 4. ersucht Präsident Medwedew, Worten Taten folgen zu lassen und die Verabschiedung der notwendigen Reformen des politischen Systems zu gewährleisten, und erwartet, dass der neue russische Präsident bereit sein wird, Selbige voranzutreiben, einschließlich der unbedingt notwendigen Vereinfachung der Vorschriften für die Registrierung politischer Parteien; fordert konkrete Zusagen, auch die Probleme im Zusammenhang mit der Medien-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit anzugehen; bekräftigt die Bereitschaft der EU zur Zusammenarbeit mit Russland, auch im Rahmen der Partnerschaft für Modernisierung, um die Achtung der Menschen- und Grundrechte, wobei die Freilassung der politischen Häftlinge ein entscheidender Aspekt ist, und die Leistungsfähigkeit eines unabhängigen rechtsstaatlichen Systems in Russland zu verbessern;
- 5. fordert die russischen Staatsorgane und die in der Staatsduma vertretenen Parteien auf, im Interesse einer umfassenden Reform sowie von Transparenz und Demokratie einen sinnvollen Dialog mit den Teilnehmern an den Demonstrationen für mehr Demokratie und der Opposition zu beginnen; fordert den designierten Präsidenten Wladimir Putin auf, seine Rhetorik gegen die Demonstranten zu mäßigen und mit ihnen in einen aufrichtigen Dialog über die Zukunft des Landes einzutreten;
- 6. ermutigt die verschiedenen Gruppierungen der demokratischen Opposition in Russland, sich auf der Grundlage eines positiven Programms für politische Reformer enger zusammenzuschließen und den russischen Bürgern so eine glaubwürdige Alternative zu bieten;
- 7. begrüßt den Beschluss von Präsident Dmitri Medwedew, der den Generalstaatsanwalt beauftragt hat, die Rechtmäßigkeit von 32 Urteilen zu prüfen, einschließlich der Haftstrafe gegen Michail Chodorkowski; fordert den designierten Präsidenten Wladimir Putin auf, eine entsprechende Überprüfung des Falls von Sergej Magnitzki anzuordnen;
- 8. nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsduma die Gesetzesentwürfe des Präsidenten gebilligt hat, die auf umfassende Änderungen des politischen Systems, darunter eine Vereinfachung der Vorschriften für die Registrierung von politischen Parteien und ihren Zugang zu Wahlen, abzielen; fordert die Staatsduma auf, bei der Verabschiedung der notwendigen Gesetze die von den nicht registrierten Parteien gemeinsam eingereichten Änderungsanträge zu berücksichtigen; erwartet, dass alle Seiten vor dem Amtsantritt des designierten Präsidenten die Chance nutzen, ein umfassendes Reformpaket, darunter Änderungen des Wahlgesetzes, zu beschließen; bekundet seinen nachdrücklichen Wunsch nach einer erfolgreichen Verwirklichung und umfassenden Umsetzung aller in der von Präsident Medwedew eingesetzten Arbeitsgruppe zur Diskussion stehenden Reformvorschläge; ist überzeugt, dass ein neues Wahlgesetz und die Registrierung der Oppositionsparteien die Grundlage für freie und faire Wahlen zur Staatsduma schaffen sollten;
- 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation, dem Europarat sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.
- 1. Angenommene Texte, P7_TA(2012)0054.
- 2. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0575.
- 3. Angenommene Texte, P7_TA(2012)0335.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zur Lage in Nigeria (2012/2550(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin Ashton vom 26. Dezember 2011 zu den Bombenanschlägen am Weihnachtsfeiertag und vom 22. Januar 2012 zu den Bombenanschlägen in Kano (Nigeria), - unter Hinweis auf die Erklärung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 27. Dezember 2011 zu den Anschlägen in Nigeria,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
- - unter Hinweis auf den am 29. Oktober 1993 von Nigeria ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, - unter Hinweis auf die zweite Überarbeitung des Cotonou-Abkommens 2007-2013, die von Nigeria am 27. September 2010 ratifiziert wurde;
- - unter Hinweis auf die am 22. Juni 1983 von Nigeria ratifizierte Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und der Völker von 1981,
- - unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeglicher Form von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens von 1981, - unter Hinweis auf die Verfassung der Bundesrepublik Nigeria und insbesondere auf die Bestimmungen über den Schutz der Religionsfreiheit in Kapitel IV (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit),
- - unter Hinweis auf die Ministertagung zwischen Nigeria und der EU am 8. Februar 2012 in Abuj a,
- - unter Hinweis auf die Resolution E/CN.4/RES/2005/69 der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, in der der Generalsekretär aufgefordert wird, einen Sondergesandten für Menschenrechte und transnationale sowie andere Unternehmen zu ernennen, - unter Hinweis auf die Empfehlungen des UNEP-Berichts zur Einrichtung einer Behörde zur ökologischen Sanierung des Ogoni-Lands,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nigeria, - gestützt auf Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. bestürzt über die jüngsten Wellen von zum großen Teil gegen Polizeistationen gerichteten Bomben- und Maschinengewehrangriffen der islamistischen Terrorsekte Boko Haram, bei denen am 20. Januar 2012 in Kano mindestens 185 Personen getötet wurden; in der Erwägung, dass Boko Haram die Einwohner von Kano mit einem über Nacht in der Stadt verbreiteten Flugblatt gewarnt hatte, dass es weitere Angriffe gegen Angehörige der Sicherheitskräfte geben werde und Beharrlichkeit gefordert hatte, da die Gruppe dafür kämpfe, ein "islamisches System" einzuführen;
B. in der Erwägung, dass die Beteiligung der islamistischen Gruppierung Boko Haram an Anschlägen auf Polizeiwachen, Militäreinrichtungen, Kirchen und Banken sowie an einem Selbstmord-Bombenanschlag auf den Hauptsitz der Vereinten Nationen, bei dem mindestens 24 Menschen ums Leben kamen und über hundert verletzt wurden, von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert wurde;
C. in der Erwägung, dass als Reaktion auf die Gewalttaten von Boko Haram zahlreiche mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung durch die nigerianische Polizei und das Militär außergerichtlich hingerichtet wurden;
D. in der Erwägung, dass Boko Haram ihre Angriffe gegen Christen richtet, was insbesondere für den Angriff am Weihnachtsfeiertag gilt, als bei mehreren Bombenattentaten Dutzende Menschen ums Leben kamen, wobei der blutigste Angriff vor einer katholischen Kirche in der Nähe der Hauptstadt Abuja 44 Menschenleben forderte, und in der Erwägung, dass Boko Haram sich dem Religionskrieg gegen die Christen verschrieben hat und sie aus dem mehrheitlich von Muslimen bewohnten Norden des Landes vertreiben will;
E. in der Erwägung, dass Boko Haram am 3. Januar 2012 ein Ultimatum aussprach und den Christen im Norden Nigerias drei Tage Zeit gab, um die Region zu verlassen; in der Erwägung, dass am 5. Januar 2012 mindestens acht Christen, die in Gombe an einem Gottesdienst teilnahmen, und am 6. Januar 2012 in Mubi 20 christliche Trauergäste getötet wurden;
F. in der Erwägung, dass am 26. Februar 2012 zwei Selbstmordattentäter von Boko Haram vor einer Kirche in Jos eine Autobombe zündeten, wodurch drei Personen getötet und 38 verletzt wurden, und in der Erwägung, dass am 21. Februar 2012 Extremisten eine Bombe vor einer Kirche in Suleja zündeten und damit fünf Menschen verletzten;
G. in der Erwägung, dass Boko Haram am 4. März 2012 eine koordinierte Anschlagsserie ankündigte, um die im Norden des Landes lebende christliche Gemeinschaft vollständig zu vernichten;
H. in der Erwägung, dass die Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit grundlegende universelle Werte darstellen und wesentlicher Bestandteil der Demokratie sind; in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Eintreten für Religions-, Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit wiederholt deutlich gemacht und betont hat, dass es Aufgabe der Regierungen ist, diese Freiheiten überall in der Welt zu garantieren;
I. in der Erwägung, dass Boko Haram für den Tod von mehr als 900 Menschen bei etwa 160 seit Juli 2009 verübten Attentaten verantwortlich gemacht wird; in der Erwägung, dass mehrere aktuelle Berichte auf eine mögliche Verbindung zwischen Boko Haram und AQMI (Al-Qaida in the Islamic Maghreb [Al Qaida im islamischen Maghreb]) verweisen, aus der eine ernsthafte Gefährdung von Frieden und Sicherheit in der Sahelzone und im westlichen Afrika erwachsen könnte;
J. in der Erwägung, dass Präsident Goodluck Jonathan als Reaktion auf die zunehmende Gewalt in verschiedenen Bundesstaaten am 31. Dezember 2011 den Notstand ausgerufen und die Grenzen zum Tschad, zu Kamerun und zum Niger zeitweilig geschlossen hat; in der Erwägung, dass der Präsident zugibt, dass Boko Haram staatliche Einrichtungen und Sicherheitskräfte infiltriert hat, während korrupte Beamte angeblich Waffen an Boko Haram geliefert haben;
K. in der Erwägung, dass die mangelhafte wirtschaftliche Entwicklung Ursache für die Probleme in Nigeria ist und dass die Spannungen ihren Grund in seit Jahrzehnten bestehenden Ressentiments zwischen den verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, die mit Migranten und Siedlern aus dem hausasprachigen muslimischen Norden um den Zugang zu fruchtbarem Ackerland konkurrieren;
L. in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, der Zugang zu Gerichten, die Beendigung des Zustands der Straffreiheit, ein gleichberechtigter Zugang zu Ressourcen und eine Umverteilung des Einkommens in einem Land mit so reichen Ölvorkommen wie Nigeria Voraussetzung sind, damit ein friedlicher Weg der Konfliktlösung beschritten werden kann;
M. in der Erwägung, dass Nigeria der weltweit achtgrößte Ölproduzent ist und die Mehrheit seiner 148 Millionen Einwohner dennoch unterhalb der Armutsgrenze lebt;
N. in der Erwägung, dass die Regierung Nigerias jährlich etwa 8 Mrd. USD für Treibstoffsubventionen ausgibt; in der Erwägung, dass in ressourcenreichen Ländern mit einer großen Kluft zwischen Reich und Arm wie Nigeria Treibstoffsubventionen eine der wenigen Leistungen darstellen, die eine bekannterweise korrupte Regierung, die Misswirtschaft mit den Gewinnen aus der Ölförderung treibt, der Bevölkerung bietet;
O. in der Erwägung, dass gewalttätige öffentliche Proteste und ein wochenlanger Generalstreik Anfang dieses Jahres Präsident Goodluck Jonathan dazu gezwungen haben, die Treibstoffsubventionen teilweise wieder einzuführen; in der Erwägung, dass internationale Finanzinstitutionen wie etwa der Internationale Währungsfonds das Argument vorbringen, dass diese Mittel besser verwendet werden könnten, um Bildung, Gesundheitswesen und andere Dienste zu finanzieren;
P. in der Erwägung, dass die Misswirtschaft und der Missbrauch der umfangreichen natürlichen Ressourcen des Landes, insbesondere des Öls, durch die herrschende Oberschicht unverändert fortgesetzt wird; in der Erwägung, dass zudem das häufig vorkommende Auslaufen von Öl bei der Ölförderung durch multinationale Firmen, Sabotageakte an den Ölleitungen, Diebstähle von Rohöl und das weit verbreitete Abfackeln von Gas zu einer schweren Verschmutzung des Niger-Deltas geführt haben; in der Erwägung, dass nach einem Bericht der Vereinten Nationen die ökologische Sanierung der Ölförderungsregion im nigerianischen Ogoni-Land die weltweit größte und langwierigste Aktion zur Reinigung von Öl werden könnte, wenn die verschmutzten Trinkwasserreservoirs, Böden, Wasserläufe und anderen Ökosysteme völlig wieder hergestellt werden sollen;
Q. in der Erwägung, dass die Ministerin für Frauen und gesellschaftliche Entwicklung, Hajia Zainab Maina, die häufigen Vergewaltigungen und sexuellen Gewaltakte an Frauen in Nigeria angeprangert und festgestellt hat, dass für ein wirksames Vorgehen gegen diese besorgniserregende Entwicklung unbedingt das als Entwurf vorliegende Gesetz über Gewalt gegen Personen verabschiedet werden muss;
R. in der Erwägung, dass nach dem nigerianischen Strafgesetzbuch homosexuelle Handlungen mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden; in der Erwägung, dass in einigen Bundesstaaten, in denen die Scharia gilt, einverständliche homosexuelle Handlungen durch Männer mit dem Tod bestraft werden, während Frauen für solche Handlungen mit Auspeitschung und Gefängnisstrafen von sechs Monaten bestraft werden; in der Erwägung, dass auch auf Bundesebene kürzlich Bestimmungen eingeführt wurden, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften für strafbar erklären, und dass diese Tatbestände mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden können; in der Erwägung, dass die Nationalversammlung zweimal versucht hat, derartige Bestimmungen zu verabschieden, jedoch durch internationale und inländische Menschenrechtsaktivisten daran gehindert wurde;
S. in der Erwägung, dass die nigerianischen Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivisten Osmond Ugwu und Raphael Elobuike im Anschluss an eine Arbeiterkundgebung am 24. Oktober 2011 verhaftet wurden und seitdem unter Anklage des versuchten Mordes an einem Polizeibeamten im Bundesgefängnis Enugu im Südosten Nigerias inhaftiert sind; in der Erwägung, dass nach Angaben von Amnesty International und Human Rights Watch die diesen Fall untersuchende Staatsanwaltschaft über keinerlei Beweise verfügt;
T. in der Erwägung, dass die EU ein wichtiger Geldgeber für Nigeria ist; in der Erwägung, dass die Kommission und die Bundesregierung von Nigeria am 12. November 2009 das Nigeria-EG-Länderstrategiepapier und das nationale Richtprogramm für den Zeitraum 2008-2013 unterzeichnet haben, in deren Rahmen die EU Projekte finanzieren wird, die unter anderem auf Frieden und Sicherheit sowie Menschenrechte ausgerichtet sind;
U. in der Erwägung, dass die EU gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens einen regelmäßigen politischen Dialog mit Nigeria über Menschenrechte und demokratische Grundsätze, also auch über ethnische, religiöse und rassistische Diskriminierung, aufgenommen hat;
- 1. verurteilt die jüngsten Gewaltakte entschieden, insbesondere die Angriffe der islamistischen Terrorsekte Boko Haram und die tragischen Todesfälle in den Unruheregionen Nigerias, und bekundet sein Mitgefühl für die Angehörigen der Opfer und die Verletzten;
- 2. fordert alle Bevölkerungsgruppen nachdrücklich auf, Zurückhaltung zu üben und nach friedlichen Mitteln zu suchen, um die Differenzen zwischen religiösen und ethnischen Gruppen in Nigeria beizulegen;
- 3. fordert die Regierung von Nigeria auf, die Gewalt möglichst rasch zu beenden und für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung und die Achtung der Menschenrechte zu sorgen;
- 4. fordert den Präsidenten von Nigeria auf, den Dialog zwischen den Religionen und den Weltanschauungen zu unterstützen und die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu fördern;
- 5. betont, wie wichtig ein unabhängiges, unparteiisches und zugängliches Justizsystem ist, damit die Straffreiheit beendet wird, der Rechtsstaat respektiert und die Grundrechte der Bevölkerung gewahrt werden;
- 6. fordert die Bundesregierung von Nigeria auf, eine Untersuchung der Ursachen der jüngsten Gewaltausbrüche durchzuführen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Gewalttaten verübt haben, zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die Bundesregierung insbesondere auf, hart gegen Boko Haram vorzugehen, die sich die in Nigeria tief verankerten religiösen Spannungen für ihre eigenen Zwecke zunutze macht;
- 7. hebt hervor, wie wichtig regionale Zusammenarbeit ist, um gegen die Bedrohung durch eine mögliche Verbindung zwischen Boko Haram und AQMI vorzugehen; fordert die Länder der Region auf, ihre Zusammenarbeit auch im Rahmen der einschlägigen regionalen Organisationen zu verbessern, um Synergien zwischen Boko Haram und AQMI zu verhindern; fordert die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU auf, diese auf regionaler Ebene unternommenen Anstrengungen zu unterstützen;
- 8. verurteilt auf das Entschiedenste die Ermordung des Briten Chris McManus und des Italieners Franco Lamolinara, die als Ingenieure für eine italienische Baufirma tätig waren und zehn Monate lang von AQMI im Norden Nigerias als Geiseln festgehalten und bei einem misslungenen Befreiungsversuch am 8. März 2012 getötet wurden, und spricht den Familien der Opfer sein Beileid aus;
- 9. fordert eine umfassende Untersuchung der dem Konflikt zugrundeliegenden Ursachen, einschließlich gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ethnischer Spannungen, und ist der Ansicht, dass vage und allzu einfache Erklärungen, die sich ausschließlich auf die Religion beziehen, vermieden werden müssen, da sie nicht die Grundlage für eine langfristige und dauerhafte Lösung der Probleme dieser Region schaffen können;
- 10. fordert die Bundesregierung von Nigeria auf, ihre Bevölkerung zu schützen und die der Gewalt zugrundeliegenden Ursachen anzugehen, indem sie allen Bürgern gleiche Rechte gewährleistet und sich mit dem Problem des Zugangs zu fruchtbarem Ackerland sowie mit Arbeitslosigkeit und Armut auseinandersetzt;
- 11. fordert die Bundesregierung auf, Korruption, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen und soziale, politische und wirtschaftliche Reformen in Angriff zu nehmen, damit ein demokratischer, stabiler, sicherer und freier Staat geschaffen wird, in dem die Menschenrechte geachtet werden;
- 12. fordert die Behörden auf, sich um die wirklichen Anliegen der Menschen zu kümmern, die im Norden des Landes in Gegenden leben, die wesentlich ärmer sind als einige der wohlhabenderen Staaten im Süden Nigerias, und der Verbesserung ihrer schwierigen Lebensbedingungen Vorrang einzuräumen, ohne dabei südlich gelegene Staaten mit ähnlichen Problemen zu übersehen;
- 13. fordert die nigerianischen Behörden und die im nigerianischen Ölsektor tätigen ausländischen Firmen auf, durch verbesserte Transparenz und verstärkte Rechenschaftspflicht im Grundstoffsektor zu einer Verbesserung der Regierungsführung beizutragen, und fordert die Firmen auf, im Einklang mit den Forderungen der Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) ihre Zahlungen an die nigerianische Regierung zu veröffentlichen;
- 14. hebt hervor, dass die nigerianischen Behörden und die multinationalen Ölgesellschaften ihr Möglichstes tun müssen, um der fortschreitenden Verschmutzung ein Ende zu setzen und die Empfehlungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen umzusetzen, damit die durch das Öl entstandenen Umweltschäden beseitigt werden können;
- 15. fordert die nigerianischen Behörden entschieden auf, sicherzustellen, dass das als Entwurf vorliegende Gesetz über Gewalt gegen Personen verabschiedet wird, und hofft, dass es dazu beitragen wird, die hohe Zahl sexueller und anderer Gewalttaten gegen Frauen zu verringern;
- 16. fordert, die derzeit geltenden Rechtvorschriften abzuschaffen, aufgrund derer Homosexualität eine Straftat darstellt und in einigen Fällen mit Steinigung geahndet werden kann; fordert das nigerianische Parlament auf, den Gesetzentwurf zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe zurückzuweisen, da sowohl nigerianische als auch ausländische lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Personen (LGBT) durch ein derartiges Gesetz einem hohen Risiko von Gewalt und Inhaftierung ausgesetzt würden;
- 17. fordert die Regierung auf, den Gewerkschaftsführer Osmond Ogwu und das Gewerkschaftsmitglied Raphael Elobuike aufgrund der fehlenden Beweise der Staatsanwaltschaft aus der Haft zu entlassen;
- 18. erklärt erneut seine Besorgnis über die vollständige und tatsächliche Wahrung des Rechts auf Religionsfreiheit für alle religiösen Minderheiten in vielen Drittländern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Glaubensfreiheit lediglich ein Aspekt des Rechts auf Religionsfreiheit ist, da letztere die Freiheit beinhaltet, seine Religion zu wechseln und sie auch in der Lehre, in der Praxis und in den Bräuchen auf individueller, gemeinschaftlicher, privater, öffentlicher und institutioneller Ebene zum Ausdruck zu bringen; hebt in diesem Kontext hervor, dass das öffentliche Element einen Kernpunkt der Religionsfreiheit darstellt und dass das Recht von Christen und Angehörigen anderer Religionen auf Religionsfreiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird, wenn sie davon abgehalten werden, ihren Glauben öffentlich zum Ausdruck zu bringen, indem ihre Religion auf eine Privatangelegenheit reduziert wird;
- 19. betont, dass es in vielen Teilen der Welt immer noch Hindernisse gibt, die die freie Glaubens- und Religionsausübung behindern, und fordert die Hohe Vertreterin Catherine Ashton und die Kommission auf, solchen Fragen im Rahmen ihrer einschlägigen Menschenrechtsinitiativen besonderes Gewicht beizumessen;
- 20. fordert die für den Europäischen Auswärtigen Dienst verantwortliche Hohe Vertreterin auf, in Bezug auf Nigeria Maßnahmen zu ergreifen, bei denen die diplomatische Tätigkeit mit einer langfristigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit verbunden wird, damit Frieden, Sicherheit, eine gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte erreicht werden;
- 21. fordert die EU nachdrücklich auf, ihren politischen Dialog mit Nigeria gemäß Artikel 8 des geänderten Cotonou-Abkommens fortzusetzen und sich in diesem Zusammenhang der Probleme in Bezug auf die allgemeinen Menschenrechte, wie etwa die Gewissens-, Gedanken- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit sowie das Verbot von jedweder Diskriminierung, die in universalen, regionalen und nationalen Instrumenten im Bereich der Menschenrechte verankert sind, anzunehmen;
- 22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Bundesregierung von Nigeria, den Organen der Afrikanischen Union und der ECOWAS, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie dem Panafrikanischen Parlament (PAP) zu übermitteln.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel, insbesondere zu dem Fall von Solomon W. (2012/2569(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zu eritreischen Flüchtlingen, die auf dem Sinai gefangen gehalten werden1, - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, und zwar insbesondere auf ihren Artikel 3 ("Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person"), Artikel 4, der den Sklavenhandel in allen seinen Formen verbietet, und Artikel 5,
- - unter Hinweis auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950,
- - unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 1, 3, 4, 5 und 6, - unter Hinweis auf die erste Konferenz des Menschenrechtsnetzwerks Europa-Mittelmeer vom 26./27. Januar 2006 in Kairo,
- - in Kenntnis des Palermo-Protokolls der Vereinten Nationen von 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, in Ergänzung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, insbesondere dessen Artikel 6 und 9,
- - unter Hinweis auf die am 20. September 2002 angenommene Brüsseler Erklärung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, - unter Hinweis auf die Konvention von 2005 gegen den Menschenhandel,
- - unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 6 Absatz 1, Artikel 7 und Artikel 17 ("Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen") des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und das Protokoll von 1967 zu diesem Übereinkommen, - unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 21. September 2010 zu den politischen Häftlingen in Eritrea,
- - gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Tausende von Asylsuchenden und Migranten jedes Jahr auf der Sinai-Halbinsel ihr Leben verlieren und verschwinden, während andere, darunter auch zahlreiche Frauen und Kinder, von Menschenhändlern entführt und als Geiseln gehalten werden, um Lösegeld zu erpressen; in der Erwägung, dass die Opfer von Menschenhändlern in überaus unmenschlicher Weise misshandelt werden und systematischer Gewalt und Folter, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind;
B. in der Erwägung, dass im Dezember 2011 außerhalb eines Flüchtlingslagers der Vereinten Nationen im Sudan mehrere Personen von Menschenhändlern vom Stamm der Raschaida entführt wurden; in der Erwägung, dass 27 von ihnen, darunter vier Mädchen und eine Frau mit einem Kleinkind, Eritreer waren und nach Rafah in Sinai Mahadya in Ägypten gebracht wurden;
C. in der Erwägung, dass diese Menschen, insbesondere die Frauen in der Gruppe, geschlagen und misshandelt wurden, dass einige von ihnen getötet und ihre Leichen in der Wüste abgelegt wurden und dass nur Solomon, ein 25jähriger Mann aus Eritrea, seinen Entführern entkommen konnte;
D. in der Erwägung, dass Solomon verschont wurde, weil es seine Aufgabe war, über 125 weitere Menschen aus Eritrea, dem Sudan und Äthiopien, die in Häusern und Stallgebäuden im Dorf Al Mahdya gefangen gehalten wurden, mit Wasser zu versorgen, und dass Solomon über genaue Kenntnisse darüber verfügt, an welchem Ort sich die Gefangenen befinden, und auch die Tötungen, Folterungen und Vergewaltigungen mit angesehen hat;
E. in der Erwägung, dass der junge Mann aus Eritrea erklärt hat, dass einer ihrer Bewacher ihm eine Plastiktüte gezeigt habe, in der sich die Organe eines Flüchtlings befanden, der das Lösegeld nicht gezahlt habe;
F. in der Erwägung, dass sich Solomon in Lebensgefahr befindet, da ihn die Organhändler verfolgen und ein Kopfgeld von 50 000 USD auf ihn ausgesetzt haben und dass Solomon gegenwärtig unter dem Schutz der salafistischen Beduinen von Scheich Mohammed steht;
G. in der Erwägung, dass Berichten zufolge durchschnittlich 2 000 Menschen pro Monat über die Sinai-Halbinsel nach Israel gelangen, wobei viele von ihnen die Hilfe von Menschenhändlern in Anspruch genommen haben, die ein umfangreiches Netzwerk in dieser Region aufgebaut haben; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der israelischen Regierung seit 2005 etwa 50 000 Afrikaner über die Sinai-Halbinsel illegal nach Israel gelangt sind;
H. in der Erwägung, dass die Polizei Hunderte von irregulären Migranten, insbesondere Eritreer, Äthiopier und Sudanesen, in Polizeiwachen und Gefängnissen auf der Sinai-Halbinsel und in Oberägypten festhält, ohne dass diese Zugang zu dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen hätten, wodurch ihnen das Recht verwehrt wird, einen Asylantrag zu stellen;
I. in der Erwägung, dass nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen diejenigen, die das Lösegeld nicht zahlen, getötet werden und ihre Organe entnommen und verkauft werden; in der Erwägung, dass es Berichte über Massengräber von getöteten Flüchtlingen gibt;
J. in der Erwägung, dass die EU Ägypten und Israel wiederholt dazu aufgefordert hat, die Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten oder es durchqueren, auszubauen und zu verbessern;
K. in der Erwägung, dass das UN-Protokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, Menschenhandel definiert als "die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung";
L. in der Erwägung, dass der Menschenhandel für das organisierte Verbrechen ein überaus profitables Geschäft darstellt;
- 1. fordert die ägyptischen Behörden angesichts der Tatsache, dass Solomon von den Organhändlern verfolgt wird und sie ein Kopfgeld von 50.000 USD auf ihn ausgesetzt haben, da er über genaue Kenntnisse darüber verfügt, an welchem Ort sich die Gefangenen befinden, auf, rasch zu intervenieren, um ihm wirksamen Schutz zu bieten und sein Leben zu retten,
- 2. fordert die ägyptischen Behörden auf, Solomon als Opfer von Menschenhändlern, sowie darüber hinaus alle Opfer von Menschenhändlern, insbesondere Frauen und Kinder, davor zu schützen, erneut in die Hände von Menschenhändlern zu fallen;
- 3. fordert die ägyptischen Behörden auf, diesen Fall, in dessen Rahmen viele Menschen ermordet, gefoltert und vergewaltigt sowie Frauen brutal geschlagen, misshandelt und einige getötet und ihre Leichen in der Wüste zurückgelassen wurden, unter Anwendung der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften über diese Form des organisierten Verbrechens in Zusammenhang mit Menschenhandel zu untersuchen;
- 4. fordert die ägyptischen Behörden auf, rasch zu intervenieren, um diese Flüchtlinge zu retten, und geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Inhaftierung und strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern von Gruppen, die Menschenhandel betreiben, zu ergreifen;
- 5. fordert die ägyptischen Behörden auf, die Grundsätze der Übereinkommen, denen sich Ägypten angeschlossen hat, in ihrer Gesamtheit in nationales Recht umzusetzen, d.h. die Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (und das Fakultativprotokoll von 1967), der Konvention der Organisation für Afrikanische Einheit zur Regelung der Probleme von Flüchtlingen in Afrika von 1969 und der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die das Land 1993 ratifiziert und die daraufhin 2003 in Kraft getreten ist;
- 6. fordert die ägyptischen Behörden auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit eritreische Flüchtlinge und andere Flüchtlinge im Land nicht mehr gefoltert und erpresst werden und damit mit ihnen kein Menschenhandel mehr getrieben wird, und jene strafrechtlich zu verfolgen, die Flüchtlinge in ihren Menschenrechten beschneiden, sowie jene, die insbesondere mit Frauen und Kindern Formen der Sklaverei betreiben;
- 7. begrüßt die Tätigkeiten der Menschenrechtsorganisationen in Ägypten und Israel, die Opfer von Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel Hilfe und medizinische Versorgung bieten, und fordert die internationale Gemeinschaft und die EU auf, sie in ihrer Arbeit zu unterstützen;
- 8. erkennt an, dass irreguläre Migranten auf der Sinai-Insel für Ägypten und Israel ein Sicherheitsrisiko darstellen; fordert die ägyptischen und die israelischen Sicherheitskräfte jedoch auf, irreguläre Migranten keiner tödlichen Waffenkraft auszusetzen;
- 9. betont, dass die ägyptischen und die israelischen Behörden Verantwortung dafür tragen, dem Menschenhandel auf der Sinai-Halbinsel ein Ende zu setzen und seine Opfer zu schützen; begrüßt die diesbezüglichen Bemühungen der ägyptischen und der israelischen Regierung; fordert jedoch, den Opfern bessere Hilfe zu bieten und sie stärker zu unterstützen, insbesondere die betroffenen Frauen und Kinder;
- 10. begrüßt die Anstrengungen Ägyptens in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere die Einrichtung des nationalen Koordinierungsausschusses zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels im Jahr 2007, und fordert die ägyptischen Behörden auf, das Gesetz gegen Menschenhandel aus dem Jahr 2010 umzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise Forschung, Information und Kampagnen in den Massenmedien sowie Initiativen auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene, um den Menschenhandel zu bekämpfen und ihm vorzubeugen;
- 11. fordert Ägypten, Israel und die internationale Gemeinschaft auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und -handels auf der Sinai-Halbinsel zu intensivieren;
- 12. fordert, den VN-Einrichtungen und Menschenrechtsorganisationen Zutritt zu den Gebieten der Sinai-Halbinsel zu gewähren, in denen Menschenschmuggel und -handel betrieben wird;
- 13. appelliert an die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission, diesem Thema im politischen Dialog mit Ägypten Vorrang einzuräumen und die Regierung Ägyptens aufzufordern, den Menschenhandel zu bekämpfen und ihren Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Flüchtlingskonventionen nachzukommen, und in diesem Sinne die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels zu fördern;
- 14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen Ägyptens und Israels, dem ägyptischen Parlament und der Knesset, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.
- 1. Angenommene Texte, P7_TA(2010)0496.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu dem Thema "Palästina: Razzien bei palästinensischen Fernsehsendern durch israelische Streitkräfte"(2012/2570(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin Catherine Ashton zur Schließung zweier palästinensischer Fernsehsender vom 3. März 2012, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009, vom 13. Dezember 2010 und vom 18. Juli 2011 zum Friedensprozess im Nahen Osten,
- - unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel, insbesondere dessen Artikel 2,
- - unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, - unter Hinweis auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, in der es heißt: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.",
- - unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966,
- - unter Hinweis auf die Abkommen von Oslo (Grundsatzerklärung über die Übergangsregelungen für die Autonomie) von 1993 und die weiteren Übereinkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde, - unter Hinweis auf die Erklärungen des Nahost-Quartetts und insbesondere auf die Erklärungen vom 23. September 2011 und vom 12. März 2012,
- - gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Unterstützung für eine Zweistaatenlösung bestätigt hat, bei der der Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit nebeneinander existieren;
B. in der Erwägung, dass am 29. Februar 2012 israelische Streitkräfte und Beamte des israelischen Ministeriums für Kommunikation eine Razzia bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern Wattan TV und Al Quds Educational TV in Ramallah durchgeführt, Transmitter, Computer, Sendetechnik, Kassetten sowie Verwaltungs- und Finanzunterlagen beschlagnahmt und die Angestellten stundenlang festgehalten haben;
C. in der Erwägung, dass das israelische Ministerium für Kommunikation erklärte, es habe beide Sender wiederholt gewarnt, Frequenzen zu verwenden, die israelischpalästinensische Übereinkünfte verletzten und israelische Kommunikations- und Sendesysteme störten; in der Erwägung, dass ein Sprecher des israelischen Militärs erklärte, von der Störung sei die Luftverkehrskommunikation am internationalen Ben-Gurion-Flughafen betroffen;
D. in der Erwägung, dass die Palästinensische Autonomiebehörde erwiderte, dass die Israelischen Anschuldigungen in Bezug auf die Störung der Luftverkehrskommunikation haltlos seien, dass weder die Behörde selbst noch die beiden Fernsehsender Warnungen seitens der israelischen Behörden erhalten hätten und dass sich die Sender keiner Verletzung der Übereinkünfte zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde schuldig gemacht hätten, dass jedoch die israelischen Razzien diese Übereinkünfte verletzt hätten, weswegen eine Klärung dieser Streitpunkte durch Konsultationen erforderlich sei;
E. in der Erwägung, dass die EU mit beiden Sendern, die seit vielen Jahren senden, zusammengearbeitet hat;
F. in der Erwägung, dass durch die Abkommen von Oslo ein gemeinsamer israelischpalästinensischer Ausschuss für Technik eingerichtet wurde, der mit der Klärung aller Angelegenheiten im Bereich der Telekommunikation betraut ist;
G. in der Erwägung, dass die israelischen Razzien bei den beiden palästinensischen Fernsehsendern in Zone A, die unter palästinensischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung steht, durchgeführt wurden;
- 1. erklärt sich zutiefst besorgt über die von israelischen Streitkräften durchgeführten Razzien in Ramallah, von der die beiden palästinensischen Fernsehsender Wattan TV und Al Quds Educational TV betroffen waren;
- 2. unterstützt die Bemühungen der palästinensischen Organe und der beiden Fernsehsender, die Sendetechnik wiederherzustellen und die unterbrochene Sendetätigkeit fortzusetzen; fordert den israelischen Staat nachdrücklich auf, die beschlagnahmten Geräte zurückzugeben und den beiden Fernsehsendern die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu ermöglichen;
- 3. fordert den israelischen Staat auf, sich beim Umgang mit den palästinensischen Medien in vollem Umfang an die Bestimmungen der geltenden Übereinkünfte zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde zu halten; fordert das palästinensische Ministerium für Kommunikation auf, enger mit den israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, damit alle Rundfunkeinrichtungen unbedenklich sind und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen stehen;
- 4. fordert Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde auf, im Hinblick auf eine dringende Klärung aller Streitpunkte, die die Sendetätigkeit der beiden Fernsehsender betreffen, den im Rahmen der Abkommen von Oslo eingerichteten gemeinsamen israelischpalästinensischen Ausschuss für Technik bestmöglich zu nutzen;
- 5. begrüßt die palästinensischen Bemühungen um den Aufbau von Institutionen; stellt fest, dass die Razzien durch israelische Streitkräfte in palästinensischen Städten, die gemäß den Abkommen von Oslo in Bezug auf die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Palästinensischen Autonomiebehörde liegen, eine Verletzung der Abkommen darstellen;
- 6. betont erneut, dass friedliche und gewaltfreie Mittel der einzige Weg zu einer dauerhaften Lösung des israelischpalästinensischen Konflikts sind;
- 7. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin, den Rat und die Kommission auf, diese Angelegenheit, die die Grundrechte auf Zugang der Allgemeinheit zu Informationen, Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung betrifft, auf die Tagesordnung des Assoziationsrates EU-Israel zu setzen; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der EU nach Artikel 21 EUV, auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen zu achten;
- 8. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, einen deutlichen und einheitlichen Standpunkt zu vertreten und, auch im Rahmen des Nahost-Quartetts, eine aktivere Rolle bei den Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern zu übernehmen; hebt die zentrale Rolle des Nahost-Quartetts hervor und sichert der Hohen Vertreterin in ihren Bemühungen, dafür zu sorgen, dass das Quartett, eine glaubwürdige Perspektive für die Wiederbelebung des Friedensprozesses schafft, seine volle Unterstützung zu;
- 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, dem Gesandten des Nahost-Quartetts, der Knesset und der Regierung Israels, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2012 zu den Menschenrechtsverletzungen in Bahrain (2012/2571(RSP))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 7. Juli 2011 zur Situation in Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und Nordafrika1 und vom 27. Oktober 2011 zu Bahrain2, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2011 über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat3,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen seines Präsidenten vom 12. April 2011 zum Tod zweier bahrainischer Bürgerrechtler und vom 28. April 2011 zur Verurteilung der Todesurteile, die gegen vier Bahrainer wegen ihrer Beteiligung an friedlichen Demonstrationen für Demokratie verhängt wurden,
- - unter Hinweis auf die Anhörung zu Bahrain am 3. Oktober 2011 im Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments, - unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der EU (VP/HR) zu Bahrain von 2011 und insbesondere vom 24. November 2011 zur Veröffentlichung des Berichts der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI), auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, zum Jahrestag der Unruhen in Bahrain am 13. Februar 2012 und auf die Erklärungen der VP/HR zur Lage in Ägypten, Syrien, Jemen und Bahrain im Europäischen Parlament vom 12. Oktober 2011,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Bahrain vom 21. März, 12. April und 23. Mai 2011,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 23. Juni und 30. September 2011 zu den harten Urteilen gegen 21 politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionsführer in Bahrain, gegen die in einigen Fällen lebenslange Haftstrafen verhängt wurden, und auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs zu Bahrain vom 15. Februar 2012, - unter Hinweis auf die Erklärung der 66. VN-Generalversammlung zu Bahrain vom 29. September 2011,
- - unter Hinweis auf die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Bahrain am 5. Oktober 2011 herausgegebene Presseerklärung und die vom bahrainischen Ministerium für Gesundheit herausgegebene Erklärung zur Verurteilung von Ärzten, Krankenschwestern und Sanitätern vom 30. September 2011,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des bahrainischen Generalstaatsanwalts vom 23. Oktober 2011 zur Wiederaufnahme der Verfahren gegen Ärzte, gegen die zuvor vor einem Militärgericht Anklage erhoben worden war, - unter Hinweis auf den Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission von Bahrain (BICI) vom 23. November 2011,
- - unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Arabische Charta der Menschenrechte, denen Bahrain jeweils als Vertragspartei angehört,
- - unter Hinweis auf Artikel 19 Buchstabe d der Verfassung Bahrains, - unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern von 2004, die 2008 aktualisiert wurden,
- - unter Hinweis auf den Bericht von Human Rights Watch vom 28. Februar 2012, - unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1949,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948, - gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Proteste der friedlichen Volksbewegung, die mit der Forderung nach Achtung der grundlegenden Menschenrechte und demokratischen Reformen aufgetreten war, am 14. Februar 2012 zum ersten Mal jährten; in der Erwägung, dass die Regierung mit Verhaftungen reagierte und die friedliche Demonstration verhinderte; in der Erwägung, dass Regierungstruppen gewaltsam gegen die Demonstranten vorgingen; in der Erwägung, dass in Wohngebieten Tränengas, Schockgranaten und Schrot als Munition eingesetzt wurden und die Polizei Meldungen zufolge in mehrere Häuser eingebrochen ist;
B. in der Erwägung, dass die Proteste weiterhin gewaltsam unterdrückt werden; in der Erwägung, dass die Verfolgung, Inhaftierung und Folter von Menschenrechtsaktivisten, Anwälten, Lehrern, medizinischem Personal und Bloggern, die an den friedlichen Demonstrationen für Demokratie teilgenommen haben, weiter an der Tagesordnung sind; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen zufolge in den letzten beiden Monaten mehr als 100 Bürger willkürlich festgehalten wurden;
C. in der Erwägung, dass Banken und Fremdenverkehr - die Stützen der bahrainischen Wirtschaft - bereits durch die Weltfinanzkrise geschwächt sind und hart um eine Wiederbelebung kämpfen;
D. in der Erwägung, dass am 29. Januar 2012 etwa 250 politische Gefangene in einen groß angelegten landesweiten Hungerstreik traten, weil 14 namhafte politische Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger seit März 2011 willkürlich festgehalten wurden;
E. in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung internationalen Menschenrechtsorganisationen und Journalisten seit Anfang 2012 die Einreise nach Bahrain verweigert und entsprechende Reisen Beschränkungen unterliegen, sodass die Menschenrechtsorganisationen und Journalisten kaum in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten;
F. in der Erwägung, dass aus dem vom König im Juni 2011 in Auftrag gegebenen Bericht der BICI, der im November 2011 veröffentlicht wurde, hervorgeht, dass bei den Unruhen des vergangenen Jahres 35 Menschen, darunter fünf Sicherheitskräfte und fünf zu Tode gefolterte Häftlinge, ums Leben kamen; in der Erwägung, dass das Fazit des Berichts der BICI lautet, dass mit ausufernder Gewalt gegen friedliche Demonstranten, politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vorgegangen wurde, dass oft von Folterungen Gebrauch gemacht wurde und viele Menschen sich vor Gericht verantworten mussten oder zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten; in der Erwägung, dass die BICI in ihrem Bericht den Standpunkt vertritt, dass die Verfahren weder den internationalen Normen zur fairen Verfahrensführung noch dem bahrainischen Strafrecht entsprachen;
G. in der Erwägung, dass der König von Bahrain die Ergebnisse des Berichts zur Kenntnis genommen und einen 19-köpfigen nationalen Ausschuss zur Überwachung der Umsetzung eingerichtet hat; in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des nationalen Ausschusses - zur Frage der Führung des Polizei- und Justizapparats, des Bildungswesens und der Mediendienste - am 20. März 2012 verkündet werden sollen; in der Erwägung, dass König Hamad bin Isa Al Chalifa von Bahrain öffentlich die Zusage gegeben hat, im Interesse der nationalen Aussöhnung Reformen auf den Weg zu bringen;
H. in der Erwägung, dass Bahrain im Anschluss an die Empfehlungen der BICI bei der Staatsanwaltschaft eine Sonderermittlungseinheit eingerichtet hat, deren Aufgabe es ist, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die aufgrund rechtswidriger oder fahrlässiger Handlungen den Tod, die Folterung und die Misshandlung von Zivilisten im vergangenen Jahr zu verantworten haben;
I. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Empfehlungen der BICI nach wie vor nur langsam voranschreitet; in der Erwägung, dass der nationale Dialog im Rahmen des Aussöhnungsprozesses auf den Weg gebracht wurde;
J. in der Erwägung, dass mehreren Berichten nichtstaatlicher Organisationen zufolge unfaire militär- und zivilgerichtliche Verfahren ein Kernelement der Unterdrückung der Protestbewegung für Demokratie in Bahrain sind; in der Erwägung, dass eine der Empfehlungen der BICI lautete, dass alle Urteile, die von einem Militärgericht gegen Bürger verhängt wurden, von regulären Gerichten geprüft werden sollten, dass dies jedoch noch nicht in allen Fällen geschehen ist;
K. in der Erwägung, dass die bahrainische Regierung wiederholt ihre Bereitschaft zu Reformen im Interesse der Menschenrechte und zur Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen bekundet hat;
L. in der Erwägung, dass die Regierung Bahrains mehrfach aufgefordert wurde, eine ständige Einladung an den Sonderbeauftragten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen;
M. in der Erwägung, dass Juan Mendez, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, vom 8.-17. März 2012 nach Bahrain reisen sollte, dass er von den bahrainischen Behörden jedoch offiziell ersucht wurde, seine Reise auf einen Zeitpunkt nach Juli 2012 zu verschieben;
N. in der Erwägung, dass Meldungen zufolge mehr als 4 000 Menschen entlassen oder von der Universität verwiesen wurden, weil sie an den Protesten teilgenommen hatten; in der Erwägung, dass den bahrainischen Gewerkschaften zufolge mehr als 1 000 Betroffene bisher nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und Dutzende von Universitätsstudenten ihre Studien noch nicht wieder aufnehmen durften; in der Erwägung, dass viele derjenigen, die wieder eingestellt wurden, unter Druck gesetzt wurden, Erklärungen zu unterzeichnen, in denen sie sich verpflichten, von gewerkschaftlichen Aktivitäten abzusehen, und sich mit der Versetzung auf eine andere als ihre bisherige Stelle einverstanden erklären;
O. in der Erwägung, dass Bahrain aufgrund der Vorkommnisse des vergangenen Jahres von der Organisation Reporter ohne Grenzen zum "Feind des Internets" erklärt wurde;
- 1. begrüßt die Empfehlungen der BICI und fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich auf, alles Notwendige zur vollständigen und zügigen Umsetzung dieser Empfehlungen zu unternehmen, um in den wichtigsten Bereichen eine Lösung herbeizuführen, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen, den gesellschaftlichen Konsens wiederherzustellen, die Achtung der Menschenrechte gemäß den internationalen Menschenrechtsbestimmungen zu verbessern und weit reichende Reformen einzuleiten;
- 2. bekundet seine Solidarität mit den Opfern der Unterdrückung in Bahrain und ihren Familien;
- 3. verurteilt die anhaltende Verletzung der Menschenrechte in Bahrain und fordert die bahrainische Regierung und die Sicherheitskräfte nachdrücklich auf, auf ausufernde Gewalt, auch auf den übermäßigen Einsatz von Tränengas, Folterungen, die ungesetzliche Inhaftierung und Verfolgung friedlicher Demonstranten, zu verzichten und bei der Eindämmung von Protestkundgebungen äußerste Zurückhaltung zu üben; fordert die Staatsorgane auf, sich stets im Einklang mit dem bahrainischen Recht und den internationalen Verpflichtungen zu verhalten; hebt hervor, dass Bahrain sich zur Wahrung des Rechts auf faire Verfahrensführung verpflichtet hat;
- 4. wiederholt seine Forderung nach sofortiger und bedingungsloser Freilassung aller friedlichen Demonstranten, politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Ärzte und medizinischen Mitarbeiter, Blogger und Journalisten, insbesondere des Vorsitzenden des bahrainischen Zentrums für Menschenrechte, Abdulhadi al-Khawaja, und des Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft "Bahrain Teachers" Association", Mahdi Abu Dheeb, die dafür inhaftiert und verurteilt wurden, dass sie ihr Recht auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben oder ihren beruflichen Pflichten nachgekommen sind;
- 5. hebt hervor, dass die Demonstranten mit legitimen Forderungen nach Demokratie aufgetreten sind und von der bahrainischen Regierung verlangt haben, den Aussöhnungsprozess durch einen konstruktiven Dialog, von dem niemand ausgeschlossen wird, voranzutreiben, da dies angesichts der Vielfalt der bahrainischen Gesellschaft die entscheidende Voraussetzung für eine stabile demokratische Ordnung ist, in der die Rechte jedes Bürgers gleichermaßen sowohl gesetzlich als auch im konkreten Leben garantiert sind;
- 6. fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich auf, gründliche, unparteiische und unabhängige Ermittlungen durchzuführen, um Verstöße gegen die Menschenrechte durch Polizei und Sicherheitskräfte oder infolge der Armeeeinsätze gegen friedliche Demonstranten und Bürger während und nach den Protesten für Demokratie in Bahrain zu ahnden, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen unabhängig von Rang und Position zur Rechenschaft gezogen werden und nicht straflos ausgehen, und mit abschreckenden Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte in Zukunft nicht verletzt werden;
- 7. fordert die bahrainische Regierung auf, in allen Fällen die Anklage fallen zu lassen und die Urteile aufzuheben, die seit dem Februar 2011 vom Gericht für nationale Sicherheit oder von Zivilgerichten im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit erhoben bzw. verkündet wurden, sowie alle Urteile, die lediglich auf Geständnissen beruhen, aufzuheben;
- 8. fordert die bahrainische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die Behörden allen Angeklagten sofortigen und umfassenden Zugang zu Rechtsbeistand gewähren, wie im bahrainischen Recht und im Völkerrecht vorgesehen, auch in Verbindung mit Vernehmungen und der Prozessvorbereitung, glaubwürdigen Vorwürfen wegen Folter und Misshandlung während der Vernehmung nachzugehen und Beamte, die die Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens missachten, zur Verantwortung zu ziehen;
- 9. fordert die VP/HR auf, die bahrainische Regierung in Bezug auf ihre Zusagen, die Menschenrechte zu achten, die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen, unabhängige Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen einzuleiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, in die Verantwortung zu nehmen und nachdrücklich dazu aufzufordern, die Anklagen gegen Ärzte und medizinisches Personal fallen zu lassen und alle wegen der Teilnahme an den friedlichen Protesten für Demokratie Inhaftierten freizulassen;
- 10. fordert die bahrainische Regierung auf, Menschenrechte und Grundrechte, wie das Recht auf Meinungsfreiheit - auch im Internet -, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, die Rechte der Frau und das Recht auf Gleichberechtigung der Geschlechter, wiederherzustellen und zu achten, Diskriminierung zu bekämpfen und jegliche Einschränkungen beim Zugang zu Informationen und Kommunikationstechnologien unverzüglich aufzuheben; fordert die bahrainische Regierung auf, jegliche für ausländische Journalisten oder internationale Menschenrechtsorganisationen geltenden Einschränkungen aufzuheben und ihnen zu gestatten, die angekündigten unabhängigen Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen und die Durchführung der angekündigten Reformen zu verfolgen;
- 11. begrüßt die Einrichtung eines Ministeriums für Menschenrechte und soziale Entwicklung in Bahrain und fordert das Ministerium auf, im Einklang mit den völkerrechtlich verankerten Menschenrechtsnormen und -verpflichtungen zu handeln;
- 12. fordert die betreffenden nationalen Behörden und europäischen Unternehmen auf, die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die sofortige Wiedereinstellung derjenigen sicherzustellen, die nach der Entlassung noch nicht wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren durften;
- 13. begrüßt die Aussetzung der Ausfuhr von Waffen und anderen Werkzeugen, die zur gewaltsamen Unterdrückung der Bürger und zu Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, durch die Vereinigten Staaten und fordert die Mitgliedstaaten entsprechend auf, die Einhaltung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern sicherzustellen;
- 14. weist nochmals darauf hin, dass es die Anwendung der Todesstrafe aufs Schärfste verurteilt, und fordert die bahrainische Regierung nachdrücklich zur sofortigen Einführung eines Moratoriums für die Todesstrafe auf;
- 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Königreichs Bahrain zu übermitteln.
- 1. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0333.
- 2. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0475
- 3. Angenommene Texte, P7_TA(2011)0109.