944. Sitzung des Bundesrates am 22. April 2016
Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi), der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 2 Satz 3, Nummer 8 Satz 2 und
Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10 Satz 3
- a) Der Entschließungstenor ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Nummer 2 ist Satz 3 zu streichen.
- [2.] [bb) In Nummer 8 Satz 2 ist nach den Wörtern ", dass bestehende" das Wort "hocheffiziente" einzufügen.]
- cc) Nummer 9 ist wie folgt zu fassen:
"9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bei der zukünftigen Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels die Situation und die Interessen der Stahlindustrie ausreichend berücksichtigt werden. Besonders energieeffiziente Anlagen zur Stahlproduktion müssen auch zukünftig eine kostenfreie Zuteilung von Emissionshandelszertifikaten bekommen, da sie im internationalen Wettbewerb stehen und ein Risiko für Standortverlagerungen besteht. Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden.
Die Zuteilungsmenge für die CO₂-Zertifikate muss langfristig berechenbar und die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen klimapolitisch ambitioniert, aber auch technologisch sowie wirtschaftlich erreichbar sein, damit den Unternehmen Planungssicherheit gegeben wird. Die Benchmarks müssen in der Stahlindustrie auch die aus Effizienzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
- b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) Absatz 9 ist wie folgt zu fassen:
"Die Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels muss so erfolgen, dass er die Situation der Stahlindustrie ausreichend berücksichtigt, ohne die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris zu gefährden."
- bb) In Absatz 10 ist Satz 3 zu streichen.
- aa) Absatz 9 ist wie folgt zu fassen:
3. Zu Nummer 2 Satz 3 und Nummer 9 sowie zur Begründung Absatz 9 und Absatz 10
- a) Der Entschließungstenor ist wie folgt zu ändern:
- aa) Nummer 2 Satz 3 ist wie folgt zu fassen:
"Außerdem würden im Kontext der Reform des Treibhausgas-Emissionshandels und veränderter energiepolitischer Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene selbst die effizientesten europäischen Stahlwerke mit zusätzlichen Kosten belastet."
- bb) Nummer 9 ist wie folgt zu fassen:
"9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene weiterhin für eine Energie- und Klimapolitik einzutreten, mit der die Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen erreicht werden, ohne dabei jedoch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu gefährden.
Mit der Reform des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) als zentrales, marktbasiertes Element der europäischen Klimapolitik müssen Anreize für eine kosteneffiziente Emissionsminderung geschaffen werden. Auf der anderen Seite gilt es, Standortverlagerungen von energieintensiven Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen, - so genanntes Carbon leakage - wirksam zu verhindern. Dies ist insbesondere auch für den Erhalt der europäischen Stahlindustrie von großer Bedeutung.
Zumindest den energieeffizientesten Anlagen müssen daher auch zukünftig Emissionshandelszertifikate kostenfrei zugeteilt werden. Dieses Prinzip muss unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gelten.
Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt muss auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
- aa) Nummer 2 Satz 3 ist wie folgt zu fassen:
- b) Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
- aa) Absatz 9 ist wie folgt zu fassen:
"Sollte der Vorschlag der Kommission unverändert umgesetzt werden, werden selbst die effizientesten Stahlwerke erheblich mit zusätzlichen Kosten belastet. Damit verbunden wäre eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der entsprechenden Standorte."
- bb) In Absatz 10 ist Satz 3 zu streichen.
- aa) Absatz 9 ist wie folgt zu fassen:
4. Zu Nummer 7 Satz 3
In Nummer 7 sind in Satz 3 nach den Wörtern "sowie aus" die Wörter "Bestands- und Neuanlagen auf Basis von" einzufügen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Verstromung von Kuppelgasen und anderen Restenergien z. B. in der Stahlindustrie ist alternativlos, da die energetische Verwertung immissionsschutzrechtlich geboten und eine anderweitige Nutzung durch Abfackeln aus ökologischen Gründen rechtlich untersagt ist. Da daran absehbar auch zukünftig nichts geändert werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausnahme für solche Anlagen, die durch die Eigenstromerzeugung einen Beitrag zur ökologischen Reststoffverwertung leisten. Dieser Grundsatz sollte für alle Anlagen gelten, unabhängig davon, ob es sich um Bestands- oder Neuanlagen (z. B. effizienzsteigernde Neuinvestitionen) handelt.