Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1408 Titel 821 03 - Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und Werterstattungen nach § 61 Absatz 1 BHO für bundeseigene Grundstücke sowie Restwertentschädigungen - bis zur Höhe von 48.000 T Euro
Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 30. März 2017
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1408 Titel 821 03 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 48.000 T€ zu leisten. Die Mehrausgabe ergibt sich aus einer an die britischen Streitkräfte in Deutschland zu zahlenden Restwertentschädigung für den Truppenübungsplatz Bergen (Niedersachsen). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 52 Absatz 1 Satz 2 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut.
Auf die Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.