980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
A Konzept des EU-Ausschusses
- 1. Der Bundesrat sieht das angedachte Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet kritisch. Durch das neue Haushaltsinstrument werden finanzielle Mittel gebunden, die an anderer Stelle zur Finanzierung von Projekten, die stärkere Effekte im Sinne der Konvergenz der Mitgliedstaaten erwarten lassen, fehlen. Zudem besteht die Gefahr, dass Reformen nur noch gegen finanzielle Unterstützung unternommen und aus eigenem Antrieb heraus unterlassen werden. Vor diesem Hintergrund bestehen auch gegen den Vorschlag für einen Steuerungsrahmen für das neue Haushaltsinstrument grundsätzliche Bedenken.
- 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das mit dem vorgeschlagenen Steuerungsrahmen vorgesehene Verfahren den ohnehin komplexen Willensbildungsprozess auf europäischer Ebene weiter befrachtet. Dies widerspricht dem Ziel, Verfahren einfach, effizient und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten.
- 3. Darüber hinaus sieht der Bundesrat noch inhaltlichen Klärungsbedarf. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie die jährlich neu festzulegenden Investitionsprioritäten zielführend in die nationalen Haushaltsprozesse eingebunden werden können. Zudem bleibt offen, wie ein etwaiger Finanzierungsbedarf als Folge der angedachten Absenkung von Kofinanzierungsanteilen aufgrund schweren Konjunktureinbruchs kompensiert werden soll.
B Konzept des Fz-Ausschusses
- 4. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit, das den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Rahmen des Reformhilfeprogramms zugutekommen soll. Es wird die Wirksamkeit der EU-Ausgaben erhöhen und die Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum fördern, wodurch Europa letztlich an Wohlstand und Stärke gewinnen wird.
- 5. Der Bundesrat stellt fest, dass das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit als Teil des Reformhilfeprogramms darauf abzielt, den Zusammenhalt innerhalb der Union zu fördern, indem die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets für Reformen und Investitionen, die in stimmigen Gesamtpaketen dargelegt werden, finanzielle Unterstützung erhalten. Die vorgeschlagene Verordnung soll die Steuerung dieses Haushaltsinstruments regeln und muss in Verbindung mit dem Reformhilfeprogramm gesehen werden.
- 6. Er stellt des Weiteren fest, dass der vorgeschlagene Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet zu verstärken und gleichzeitig Reformen und Investitionen zu fördern, die den Herausforderungen des Euro-Währungsgebiets insgesamt gerecht werden und zu seiner wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz beitragen. Damit zieht die EU eine richtige Konsequenz aus der Wirtschafts- und Finanzkrise.
- 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörende, aber am Wechselkursmechanismus II teilnehmende Mitgliedstaaten, die sich auf freiwilliger Basis am Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit beteiligen wollen, angemessene Regelungen ausgearbeitet werden sollten, die mit dem durch die vorgeschlagene Verordnung vorgegebenen Rahmen in Einklang stehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass eine dauerhafte Auseinanderentwicklung der Staaten des Euro-Währungsgebiets und der übrigen Mitgliedstaaten vermieden werden soll.
C
- 8. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.