Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Gemeinsamen Aktionsplans für eine strategische Partnerschaft EU-Indien vom 7. September 2005, insbesondere des Abschnitts über die Weiterentwicklung von Handel und Investitionen, sowie seiner überarbeiteten Fassung,
- - in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des 4. Wirtschaftsgipfels EU-Indien vom 29. November 2003 und insbesondere der Gemeinsamen Initiative EU-Indien zur Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des 9. Treffens des Runden Tisches Indien-EU vom 18. bis 20. September 2005 in Hyderabad,
- - in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Gruppe für Handelsfragen EU-Indien an den 7. Gipfel EU-Indien in Helsinki vom 13. Oktober 2006,
- - in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des 9. Gipfels EU-Indien in Marseille vom 29. September 2008,
- - in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des 9. Wirtschaftsgipfels EU-Indien in Paris vom 30. September 2008,
- - in Kenntnis der Entscheidung der Welthandelsorganisation vom 29. November 2005 zum TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Rechte des geistigen Eigentums) und zur öffentlichen Gesundheit,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 1. Dezember 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von Arzneimitteln, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit1 bestimmt sind,
- - in Kenntnis der Absichtserklärung über die bilaterale Zusammenarbeit zwischen dem "Office of the Controller General of Patents, Designs and Trade Marks" und dem Europäischen Patentamt, die am 29. November 2006 unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen und die Dreigliedrige Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 22. März 2006 "Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden" (KOM (2006) 0136),
- - unter Hinweis auf die Beschäftigungsstatistik der OECD 2008/2007,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2008 mit dem Titel "EU-Außenmaßnahmen: ein besonderer Platz für Kinder" (KOM (2008) 0055),
- - in Kenntnis des Abkommens aus dem Jahr 2004 zwischen den USA und Indien betreffend den nächsten Schritt in Richtung einer strategischen Partnerschaft und der Einigung in der Frage der zivilen Nutzung der Atomenergie, die während des Staatsbesuchs von Präsident George W. Bush in Indien am 2. März 2006 erzielt wurde,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong1,
- - in Kenntnis der am 14. November 2001 in Doha abgegebenen Ministererklärung der Vierten Tagung der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere ihres Absatzes 44 über die differenzierte Sonderbehandlung (SDT),
- - unter Hinweis auf den Energiegipfel EU-Indien in Neu-Delhi vom 6. April 2006,
- - unter Hinweis auf das dritte Energieforum EU-Indien vom 20. Juni 2007,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu den Beziehungen EU-Indien: Eine Strategische Partnerschaft2,
- - unter Hinweis auf die Studie zu den Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen der Europäischen Union, die vom Unterausschuss für Menschenrechte des Parlaments in Auftrag gegeben wurde3,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2006 "Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt - Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" (KOM (2006) 0567),
- - in Kenntnis des am 19. Mai 2008 veröffentlichten Berichts der Kommission über die Statistik der 2007 vom Zoll an den Außengrenzen der Europäischen Union sichergestellten gefälschten Produkte,
- - in Kenntnis der qualitativen Analyse eines möglichen Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indien, die vom "Centre for the Analysis of Regional Integration" in Sussex vorgenommen wurde,
- - in Kenntnis der am 15. März 2007 vorgelegten Studie zu den ökonomischen Auswirkungen eines möglichen Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indien, die vom Zentrum für prospektive internationale Studien (Centre d"études prospectives et d"informations internationales - CEPII) und dem Zentrum für europäische Initiativen und Recherchen im Mittelmeerraum (Centre d"initiatives et des recherches européennes en Méditerrannée - CIREM) in Auftrag gegeben wurde,
- - in Kenntnis der umfassenden Analyse und des Entwurfs des Zwischenberichts zur Prüfung der Nachhaltigkeit des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indien, mit der ECORYS beauftragt wurde,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und dem Zugang zu Arzneimitteln2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Februar 2007 zur Lage der Menschenrechte der Dalits in Indien4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung - externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2008 über Dienstleistungsverkehr6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2008 zur angeblichen Existenz von Massengräbern im indisch verwalteten Teil Kaschmirs7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. September 2008 zur Vorbereitung des Gipfeltreffens EU/Indien (Marseille, 29. September 2008)1,
- - unter Hinweis auf das Länderstrategiepapier Indien (2007-2013),
- - unter Hinweis auf den Besuch einer Delegation des Europäischen Parlaments in Neu-Delhi im November 2008, bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses für internationalen Handel,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses (A6-0131/2008),
A. in der Erwägung, dass für die Europäische Union nach wie vor ein auf Regeln beruhendes und in der WTO verankertes multilaterales Handelssystem Priorität haben sollte, das durch die Festlegung geeigneter Regeln und deren Durchsetzung die besten Voraussetzungen für einen fairen und ausgewogenen internationalen Handel bietet,
B. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher und ausgewogener Abschluss der Entwicklungsagenda von Doha (DDA) sowohl für die Europäische Union als auch für Indien von maßgeblicher Bedeutung ist und ferner in der Erwägung, dass ein derartiges Abkommen nicht den Abschluss von bilateralen WTO+-Abkommen ausschließt, die eine Ergänzung zu den multilateralen Regeln darstellen können,
C. in der Erwägung, dass die politischen Beziehungen zu Indien auf der strategischen Partnerschaft von 2004, dem auf dem Gipfeltreffen EU-Indien im September 2005 angenommenen und auf dem 9. Gipfeltreffen EU-Indien in Marseille geänderten Gemeinsamen Aktionsplan von 2005 und dem Kooperationsabkommen von 1994 beruhen und das Freihandelsabkommen eine Weiterentwicklung der bereits in Artikel 24 des Kooperationsabkommens vorgesehenen Zusammenarbeit darstellt,
D. in der Erwägung, dass der größte Teil der ausländischen Direktinvestitionen in Indien aus der Europäischen Union kommt und sich 2007 auf 10,9 Milliarden (10 900 000 000) EUR belief, und in der Erwägung, dass 2007 65 % aller ausländischen Direktinvestitionen in Indien aus der Europäischen Union stammen; sowie in der Erwägung, dass die indischen Direktinvestitionen in der Europäischen Union von 500 Mio. Euro im Jahr 2006 auf 9,5 Milliarden EUR im Jahr 2007 gestiegen sind;
E. in der Erwägung, dass Indien unter den Handelspartnern der Europäischen Union im Jahr 2000 an 17. Stelle und 2007 an 9. Stelle rangierte und dass der Warenverkehr der EU mit Indien im Zeitraum 2000-2006 um ca. 80 % zunahm,
F. in der Erwägung, dass die Rahmenbedingungen für den Handel und das ordnungspolitische Umfeld in Indien nach wie vor vergleichsweise restriktiv sind; in der Erwägung, dass Indien 2008 in der Weltbank-Rangliste der "wirtschaftsfreundlichsten" Staaten den Platz 122 (unter 178 Staaten) belegt,
G. in der Erwägung, dass nach Angaben des UNDP Human Development Report 2007/2008 der Vereinten Nationen Indien beim Index der menschlichen Entwicklung den 128. Platz (unter 177 Staaten) einnimmt, dass 35 % der indischen Bevölkerung von weniger als einem US-Dollar pro Tag und 80 % von weniger als zwei Dollar pro Tag leben; in der Erwägung, dass Indien beim Index der menschlichen Armut für die Entwicklungsländer den 62. Platz unter den 108 Entwicklungsländern belegt, für die der Index berechnet wurde, und dass die Kinderarbeitsquote in Indien eine der höchsten ist,
H. in der Erwägung, dass es aufgrund des wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen den indischen Bundesstaaten und der daraus resultierenden unausgewogenen Verteilung von Wohlstand und Nationaleinkommen notwendig ist, solide ergänzende wirtschaftspolitische Strategien zu verfolgen, die eine Steuerharmonisierung beinhalten und den Schwerpunkt auf den Aufbau von Kapazitäten in den ärmsten Bundesstaaten setzen, damit diese Staaten Finanzmittel besser einsetzen können,
I. in der Erwägung, dass Indien am meisten vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) profitiert; in der Erwägung, dass die präferenziellen Einfuhren aus Indien in die Europäische Union 2007 um 11,3 Milliarden EUR zugenommen haben, während sich diese 2006 noch auf 9,7 Milliarden EUR beliefen,
J. in der Erwägung, dass beide Seiten ihr Eintreten für Zollsenkungen sowie die weitere Liberalisierung der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs bekräftigen;
K. in der Erwägung, dass der Marktzugang von transparenten und angemessenen Regeln und Standards flankiert werden muss, damit sichergestellt wird, dass die Liberalisierung des Handels nutzbringend ist,
L. in der Erwägung, dass der Marktzugang durch nichttarifäre Handelshemmnisse erschwert wird, etwa durch Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder technische Handelshemmnisse, mengenmäßige Beschränkungen, Konformitätsverfahren, handelspolitische Schutzinstrumente, Zollverfahren, Inlandsbesteuerung und die Nichtübernahme internationaler Normen und Standards,
M. in der Erwägung, dass die Punkte zur Anerkennung, zum angemessenen und wirksamen Schutz, zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in gebührender Weise zu berücksichtigen sind, einschließlich Patente, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, geografische Angaben (einschließlich Ursprungsbezeichnungen), gewerbliche Muster und Topographien integrierter Schaltkreise,
N. in der Erwägung, dass Indien eines der Hauptherkunftsländer von gefälschten Medikamenten ist, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten beschlagnahmt wurden (auf Indien entfallen 30 % der beschlagnahmten Gesamtmenge), sowie in der Erwägung, dass minderwertige und gefälschte Medikamente Arzneimittelresistenz begünstigen sowie die Krankheits- und Sterblichkeitsrate erhöhen,
O. in der Erwägung, dass Artikel 1 Absatz 1 des Kooperationsabkommens die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze vorsieht; in der Erwägung, dass diese ein wesentliches Element des Freihandelsabkommens darstellen,
P. in der Erwägung, dass nach dem globalen Hungerindex von 2008 Indien unter 88 Ländern (Entwicklungs- und Schwellenländern) den 66. Platz einnimmt; in der Erwägung, dass nach dem indischen Hungerindex kein einziger Bundesstaat unter die Kategorien "wenig" oder "mäßig" fällt, sich zwölf Staaten in der Kategorie "sehr ernst" und vier Staaten - Punjab, Kerala, Haryana und Assam - in der Kategorie "ernst" befinden,
Q. in der Erwägung, dass das Freihandelsabkommen als notwendige Voraussetzung für die Förderung von menschenwürdiger Arbeit durch die wirksame Umsetzung der zentralen IAO-Arbeitsnormen im Lande Verpflichtungen zu sozialen und Umweltstandards sowie zur nachhaltigen Entwicklung ebenso enthalten sollte wie zur wirksamen Umsetzung international vereinbarter Standards im Sozial- und Umweltbereich,
R. in der Erwägung, dass Indien den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer das Atomembargo gegen Indien aufgehoben hat und das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen den USA und Indien bei der zivilen Nutzung von Atomkraft vom US-amerikanischen Kongress gebilligt wurde,
S. in der Erwägung, dass auf dem 9. Gipfeltreffen EU-Indien in Marseille ein horizontales Luftverkehrsabkommen unterzeichnet wurde und Indien, gemessen am Passagieraufkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern, den 11. Platz einnahm; dass die Europäische Union und Indien einen überarbeiteten Gemeinsamen Aktionsplan beschlossen haben, mit dem die strategische Partnerschaft von 2005 auf neue Bereiche erweitert wurde, und dass in Indien das Europäische Geschäfts- und Technologiezentrum gegründet wurde,
Allgemeines
- 1. spricht sich für ein mit den WTO-Regeln und -Verpflichtungen im Einklang stehendes Freihandelsabkommen aus; ist der Ansicht, dass eine erfolgreiche Entwicklungsagenda von Doha sowohl für die Europäische Union als auch für Indien handelspolitisch weiterhin oberste Priorität genießt und dass die Verhandlungen mit Indien über das Freihandelsabkommen somit eine Ergänzung zu den multilateralen Regeln bilden sollten;
- 2. erinnert darin, dass die strategische Partnerschaft EU-Indien auf gemeinsamen Grundsätzen und Wertvorstellungen beruht, wie sie im Kooperationsabkommen EG-Indien von 1994 und im Gemeinsamen Aktionsplan von 2005 zum Ausdruck kommen, und stellt fest, dass das neue, an der Wettbewerbsfähigkeit orientierte Freihandelsabkommen das Kooperationsabkommen von 1994 ergänzen soll, mit dem es rechtlich und institutionell verknüpft werden sollte;
- 3. begrüßt die Ergebnisse des 9. Gipfeltreffens EU-Indien und den überarbeiteten Gemeinsamen Aktionsplan, bestärkt die Verhandlungsparteien, weiterhin Konsultationen mit den wichtigsten Interessengruppen zu führen; erinnert an die Zusage der Europäischen Union und Indiens, die Gespräche über ein FHA zu beschleunigen sowie substanzielle und effiziente Fortschritte hin zu dem baldigen Abschluss eines ehrgeizigen, ausgewogenen und umfassenden Handels- und Investitionsabkommens zu erzielen; ist enttäuscht über den schleppenden Verlauf der Verhandlungen; fordert beide Seiten auf, bis Ende 2010 ein umfassendes, ehrgeiziges und ausgewogenes Freihandelsabkommen abzuschließen;
- 4. ermutigt die indische Bundesregierung und die Regierungen der Bundesstaaten, ihre Politik und ihre Vorgehensweise aufeinander abzustimmen, damit sich der größtmögliche Nutzeffekt einstellt;
- 5. verweist angesichts der Tatsache, dass sich die beiden Volkswirtschaften gegenseitig ergänzen, auf die künftigen Möglichkeiten einer Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit im Verhältnis EU-Indien sowie auf die sich aus dem Freihandelsabkommen ergebenden enormen Geschäftsmöglichkeiten; erachtet das Freihandelsabkommen EU-Indien insgesamt als ein für beide Seiten nutzbringendes Vorhaben, empfiehlt jedoch, eine Bewertung der vorhandenen sektorspezifischen Schwierigkeiten vorzunehmen; betont außerdem, dass das Freihandelsabkommen sicherstellen sollte, dass vom bilateralen Handel eine möglichst große Zahl von Menschen profitiert und dass es einen Beitrag dazu leistet, dass Indien die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht und dabei auch verhindert, dass sich die Umwelt weiter verschlechtert;
- 6. legt den Vertragsparteien nahe, sich auch mit den potenziellen Nachteilen des Freihandelsabkommens sowie damit zu befassen, wie die schnelle Öffnung der Märkte möglicherweise die menschliche Entwicklung und die Gleichstellung von Frauen und Männern beeinträchtigt;
- 7. fordert die Kommission auf, ein ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung als wesentlichen Bestandteil des Freihandelsabkommens aufzunehmen, auf den der übliche Streitbeilegungsmechanismus anwendbar sein muss;
Warenverkehr
- 8. begrüßt die Ergebnisse vieler Freihandelssimulationen, die zeigen, dass ein Freihandelsabkommen zur Erhöhung des Gesamtexport- und -importvolumens sowohl in der Europäischen Union als auch in Indien führen würde; unterstreicht, dass der bilaterale Handel bei der derzeitigen durchschnittlichen Zuwachsrate voraussichtlich 2010 über 70,7 Milliarden EUR und 2015 mehr als 160,6 Milliarden EUR betragen wird;
- 9. nimmt zur Kenntnis, dass Indien seine Zolltarife auf Werte gesenkt hat, die mit anderen Ländern Asiens vergleichbar sind, und dass der durchschnittliche angewandte Tarif nun bei 14,5 % liegt, während der EU-Durchschnitt 4,1 % beträgt;
- 10. erachtet es als wichtig, dass das Freihandelsabkommen die Bestimmungen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse und des Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen bekräftigt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, noch offene Fragen wie den Tierschutz anzugehen;
- 11. nimmt zur Kenntnis, dass Indien über die fehlende Harmonisierung der mikrobiologischen Normen, die Auswirkungen von REACH, kostspielige Zertifikate für die Ausfuhr von Obst in die Europäische Union und kostspielige Konformitätsverfahren für die CE-Kennzeichnung
besorgt ist, und betont, dass diese Fragen im Freihandelsabkommen geklärt werden müssen; fordert beide Seiten auf, dafür zu sorgen, dass der Umgang mit Rechtsvorschriften und nichttarifären Handelshemmnissen so erfolgt, dass sie den Handel insgesamt nicht behindern; fordert sowohl die Europäische Union als auch Indien auf, in ihren unterschiedlichen Arbeitsgruppen enger zusammenzuarbeiten und sich für einen transparenteren Rahmen für technische Regelungen und Normen einzusetzen; fordert die Kommission zudem auf, den indischen Produzenten technische Hilfe bei ihren Bemühungen zu leisten, EU-Standards zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf die gesundheitliche, ökologische und soziale Dimension der Produktion, so dass sich Vorteile für beide Seiten ergeben; - 12. räumt ein, dass das Normenwesen in Indien noch nicht ausgereift ist; fordert das "Bureau of Indian Standards" und die "Central Drugs Standard Control Organisation" auf, ihre Normen auf das Niveau internationaler Normen anzuheben und durch Verbesserung der Prüf- und Zertifizierungsverfahren die Transparenz zu erhöhen; zeigt sich besorgt über die Umsetzung und Überwachung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und Normen; fordert die Kommission auf, den indischen Regulierungsstellen angemessene Unterstützung zur Stärkung der Kapazitäten und der Ausstattung mit qualifiziertem Personal zuteil werden zu lassen;
- 13. betont, dass das Freihandelsabkommen einen verbindlichen zwischenstaatlichen Mechanismus zur Streitbeilegung, Bestimmungen zur Mediation im Falle nichttarifärer Hemmnisse, zu Antidumping-Maßnahmen und zur Verhängung von Ausgleichszöllen sowie eine allgemeine Ausnahmeklausel auf der Grundlage von Artikel XX und XXI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) vorsehen sollte;
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
- 14. erkennt an, dass der Dienstleistungssektor der dynamischste Wirtschaftszweig Indiens ist; stellt fest, dass Indien ein offensives Interesse an einer Liberalisierung der "Mode 1 und 4" des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) hat; dass die Europäische Union bei den meisten Dienstleistungen die vollständige Liberalisierung des Marktzugangs und Inländerbehandlung erreichen möchte;
- 15. weist darauf hin, dass die Liberalisierung der Dienstleistungen in keiner Weise das Recht auf Regulierung des Dienstleistungssektors, einschließlich des öffentlichen Dienstes, behindern darf,
- 16. nimmt zur Kenntnis, dass sich der bilaterale Handel mit Dienstleistungen nach Angaben des Verbands der indischen Industrie- und Handelskammern im Jahr 2015, wenn das Freihandelsabkommen für Dienstleistungen umgesetzt sein wird, auf mehr als 246, 8 Milliarden EUR belaufen wird;
- 17. stellt fest, dass der Handel mit Dienstleistungen zwischen der Europäischen Union und Indien verhältnismäßig unausgewogen ist, wobei die Europäische Union 1,5 % ihrer Dienstleistungen nach Indien ausführt, während Indien 9,2 % seiner Gesamtausfuhren in die Europäische Union exportiert;
- 18. ermutigt Indien, für angemessene Datenschutzvorschriften zu sorgen, damit es den Status eines Landes mit einem angemessenen Schutzniveau erreicht, um auf der Grundlage und im Einklang mit den EU-Vorschriften die Übertragung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union zu ermöglichen;
- 19. nimmt zur Kenntnis, dass Indien den fünftgrößten Markt der Welt für Telekommunikationsdienste bildet und dass dieser Markt in den letzten fünf Jahren um 25 % pro Jahr gewachsen ist; begrüßt, dass im Bereich der Telekommunikation die Eigentumsbeschränkungen für Ausländer gelockert wurden, bedauert aber, dass innenpolitische Beschränkungen fortbestehen; spricht sich daher für eine Lockerung der Zulassungsbeschränkungen für Leistungsanbieter aus sowie für eine Beseitigung der Unwägbarkeiten bezüglich der Maßnahmen betreffend Tarif- und Zusammenschaltungsregelungen und unterstreicht die Notwendigkeit, die alten Gesetze für den Sektor durch neue zukunftsorientierte Rechtsvorschriften zu ersetzen, die auch Regelungen für das Internet und neue Lizenzen umfassen; geht davon aus, dass die Telekommunikation und die Informationstechnologie wichtige Impulsgeber für die indische Wirtschaft sind und dass Indien durch Sonderwirtschaftszonen für den Telekommunikationsbereich zu einem Zentrum der Produktion für die Telekommunikation ausgebaut werden soll; betont, dass im verarbeitenden Gewerbe gewaltige Möglichkeiten bestehen;
- 20. fordert Indien im Hinblick auf den Satellitensektor auf, mit europäischen Unternehmen in einen Dialog zu treten und seinen Markt für diese Unternehmen zu öffnen, um
- a) die nationalen Entwicklungsziele besser zu fördern und die wachsende Binnennachfrage nach "Direct to home"-Fernseh- und Breitbanddiensten zu decken und
- b) Sicherheitsbedenken bei Satellitenmobilfunkdiensten mit neuen technischen Lösungen zu zerstreuen, die den nationalen Behörden eine mehr als angemessene Kontrolle über den Satellitenmobilfunk ermöglichen;
- 21. begrüßt Indiens Zusage, ausländischen Anwaltskanzleien zu gestatten, in Indien tätig zu werden, da diese Öffnung der Wirtschaft und den Juristen Indiens erhebliche Vorteile bringt, ebenso wie den europäischen Anwaltskanzleien, die über völkerrechtliche Sachkompetenz verfügen, sowie deren Klienten; fordert die Kommission auf, mit den indischen Behörden die Möglichkeiten und den Umfang einer Liberalisierung der juristischen Dienstleistungen im Freihandelsabkommen auszuloten;
- 22. stellt fest, dass das Freihandelsabkommen ohne Verpflichtungen in Mode 4 nicht voll zum Tragen kommen kann; betont, dass mit der landesweiten und EU-weiten Anerkennung von Berufsabschlüssen und mit Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Zulassungsvoraussetzungen bei den Dienstleistungen der freien Berufe sowohl in der Europäischen Union als auch in Indien wesentliche Vorzüge verbunden sind und sich diese Punkte problemlos in das Freihandelsabkommen aufnehmen lassen; fordert gleichwohl eine gründliche Analyse bezogen auf die einzelnen Mitgliedstaaten;
- 23. ermutigt Indien, das Banken- und Versicherungswesen schrittweise zu liberalisieren;
- 24. ermutigt Indien, sicherzustellen, dass die bevorstehende Revision des Postgesetzentwurfs die derzeitigen Marktzugangschancen für Expressdienstanbieter nicht verringert, und fordert die Kommission auf, von Indien uneingeschränkte Zusagen für Expressdienste sowie für die Selbstabfertigung für Eilluftfrachtdienste auf Flughäfen zu verlangen, um die Marktzugangschancen auch in Zukunft zu sichern;
- 25. fordert von Indien ein offeneres Herangehen bei der Erteilung von Visa an Bürger, Geschäftsleute und Politiker aus den Mitgliedstaaten für die mehrfache Einreise und eine Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr;
Investitionen
- 26. fordert die Kommission auf, in das Freihandelsabkommen ein Kapitel zu Investitionen aufzunehmen, das Bestimmungen für ein System mit einer einzigen Anlaufstelle für Investoren vorsehen könnte;
- 27. begrüßt die Gründung des Europäischen Geschäfts- und Technologiezentrums in Neu-Delhi, das eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen sowie der technischen Zusammenarbeit zwischen Indien und den Mitgliedstaaten zum Ziel hat;
- 28. erinnert daran, dass Investitionen, wenn sie Nutzen bringen sollen, von gut konzipierten Rechtsvorschriften und Regelungen flankiert sein müssen; weist auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zu der sozialen Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft1 hin; fordert die Kommission deshalb auf, sich dafür einzusetzen, dass im Freihandelsabkommen Regeln für transnationale Unternehmen aufgestellt werden, das ausgearbeitet wurde, damit sichergestellt wird, dass die Investoren sich an die Kernarbeitsnormen der IAO, die Sozial- und Umweltvereinbarungen und die internationalen Übereinkommen halten, um so ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und hohen Sozial- und Umweltstandards zu erreichen;
- 29. weist darauf hin, dass Investitionskapitel in Freihandelsabkommen zwar oft mit Verpflichtungen zur Liberalisierung von Kapitalbewegungen und zum Verzicht auf Kapitalkontrollen einhergehen, bei derartigen Klauseln aber mit größter Vorsicht vorzugehen ist, da Kapitalkontrollen - vor allem für Entwicklungsländer - wichtig sind, um die Auswirkungen der Finanzkrise zu lindern; fordert die Europäische Union eindringlich auf, in internationalen Foren auf mehr unternehmerische Verantwortung der ausländischen Unternehmen, die sich in Indien niedergelassen haben, hinzuwirken, und regt gleichzeitig an gleichzeitig, dass mit der indischen Regierung eine Vereinbarung getroffen wird, um ein wirksames System zur Überwachung der Rechte der Arbeitnehmer von in Indien tätigen in- und ausländischen Unternehmen zu schaffen;
- 30. fordert die Kommission auf, in das Freihandelsabkommen als wichtigen Bestandteil ein Kapitel zu Investitionen aufzunehmen, das Investitionen in den Märkten der jeweils anderen Seite stark erleichtert, Investitionsvereinbarungen schützt und dabei naheliegende Möglichkeiten auslotet; schlägt vor, dass eine derartige Investitionsvereinbarung ein System mit einer einzigen Anlaufstelle für Investoren beider Seiten vorsieht, die ihnen die Unterschiede in den Investitionsregeln und in der Investitionspraxis erläutert und Auskünfte zu allen rechtlichen Fragen erteilt;
Öffentliches Auftragswesen
- 31. bedauert, dass Indien nicht bereit ist, das öffentliche Auftragswesen in das Freihandelsabkommen aufzunehmen; fordert die Kommission auf, effektive und transparente Beschaffungssysteme auszuhandeln; fordert Indien auf, transparente und faire Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden und europäischen Unternehmen Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen zu gewähren;
Handel und Wettbewerb
- 32. spricht sich für die Umsetzung des neuen indischen Wettbewerbsrechts aus; vertritt den Standpunkt, dass die Europäische Union Artikel 81 und 82 des EG-Vertrages in das Freihandelsabkommen aufnehmen sollte, um Gewissheit zu haben, dass Verpflichtungen im Bereich der Wettbewerbspolitik eingegangen werden;
Rechte des geistigen Eigentums, Industrie- und Handelspolitik
- 33. begrüßt das indische nachdrückliche Bekenntnis zu einem strengen rechtlichen Rahmen für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und zur Anwendung der Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Gesundheitswesen; spricht sich für dessen rigorose Umsetzung und Durchsetzung aus; fordert die Kommission und die zuständigen indischen Behörden auf, koordiniert und wirksam gegen Produktfälschungen und insbesondere gegen gefälschte Arzneimittel vorzugehen;
- 34. fordert die Europäische Union und Indien auf, dafür zu sorgen, dass die mit dem Freihandelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen den Zugang zu grundlegenden Arzneimitteln nicht von vornherein ausschließen, zumal Indien seine Kapazitäten ausbaut und sich zunehmend von Generika auf Arzneimittel aus eigener Forschung umstellt;
- 35. fordert die Europäische Union und Indien auf, Maßnahmen und Initiativen wie zum Beispiel "Prize Funds", Patentgemeinschaften und andere alternative Mechanismen zu fördern, um den Zugang zu Arzneimitteln sowie entsprechende Innovationen, vor allem für vernachlässigte Krankheiten, zu unterstützen;
Handel und nachhaltige Entwicklung
- 36. erkennt an, dass ein substanzielles Kapitel zur Entwicklung ein wesentlicher Bestandteil jedes Freihandelsabkommens ist und dass auf dieses Kapitel der maßgebende Streitbeilegungsmechanismus anwendbar sein muss;
- 37. fordert die Europäische Union und Indien auf, dafür zu sorgen, dass Handel und ausländische Direktinvestitionen nicht zu Lasten der Umweltnormen oder der Sozialvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften gefördert werden und sie eine angemessene Beobachtung der Einhaltung solcher Normen und Vorschriften ermöglichen;
- 38. fordert die Ratifizierung und wirksame Anwendung der Basisübereinkommen der IAO;
- 39. ist besorgt über die Kinderarbeit in Indien, wo Kinder sehr oft unter unsicheren und ungesunden Bedingungen ausgebeutet werden; fordert die Kommission auf, dieses Thema bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen anzusprechen, und fordert die indische Regierung auf, alles in ihrer Kraft Stehende zur Beseitigung der Ursachen zu unternehmen, um hier Abhilfe zu schaffen;
- 40. nimmt die Einführung eines neuen indischen Gesetzes zur Kinderarbeit zur Kenntnis, das 2006 in Kraft getreten ist und die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren als Hausangestellte oder an Imbissständen verbietet, und fordert die Europäische Union auf, bei Indien weiterhin darauf hinzuwirken, dass es das Übereinkommen der IAO Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sowie das Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen ratifiziert, was einen positiven Schritt zur endgültigen Abschaffung der Kinderarbeit bedeuten würde;
- 41. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Europäische Union bei der indischen Regierung auf die Behebung des Problems der Schuldknechtschaft dringen sollte, von dem Millionen Menschen - die zum größten Teil der Gemeinschaft der Dalits und der Adivasi angehören - in Indien betroffen sind; merkt an, dass dieses Problem auf Grund des mangelnden Willens der behördlichen und politischen Instanzen nicht in adäquater Weise angegangen wird;
- 42. fordert die Europäische Union eindringlich auf, in ihr Freihandelsabkommen mit Indien eine Bestimmung aufzunehmen, mit der gewährleistet wird, dass Unternehmen aus der Europäischen Union, die in Sonderwirtschaftszonen tätig sind, nicht von der Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte oder anderer Arbeitnehmerrechte freigestellt werden können, welche in den Übereinkommen der IAO verankert sind, die von Indien ratifiziert wurden;
- 43. betont, dass Menschenrechts- und Demokratieklauseln ein wesentliches Element des Freihandelsabkommens darstellen; zeigt sich besorgt über die andauernde Verfolgung von religiösen Minderheiten und Menschenrechtsaktivisten in Indien sowie über die derzeitige Menschenrechts- und Sicherheitslage in dem von Indien verwalteten Teil Kaschmirs;
- 44. fordert den Rat, die Kommission und Indien auf sicherzustellen, dass das Freihandelsabkommen keine negativen Auswirkungen für benachteiligte Gruppen wie die Dalits und Adivasis hat und dass die potenziellen Vorteile des Freihandelsabkommens allen Mitgliedern der Gesellschaft zugute kommen;
- 45. begrüßt die von der Europäischen Union und Indien gegebenen Zusagen, im Bereich der zivilen Atomforschung zusammenzuarbeiten; verweist darauf, dass Indien den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht unterzeichnet hat und dass ihm von der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer eine Ausnahmeregelung zugestanden wurde; fordert Indien auf, diesen Vertrag zu unterzeichnen;
Die Rolle des Europäischen Parlaments
- 46. geht davon aus, dass der Rat und die Kommission das Freihandelsabkommen dem Parlament gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags zur Zustimmung vorlegen;
- 47. fordert den Rat und die Kommission auf, sich die Zusage Indiens zur Aushandlung eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union nach den bevorstehenden Parlamentswahlen von der indischen Regierung bestätigen zu lassen;
Sonstige Erwägungen
- 48. nimmt den raschen Anstieg der Inflation in Indien zu Kenntnis; hält es für dringend notwendig, dass Indien, wenn es als Handelspartner von zunehmender Bedeutung für die Europäische Union wettbewerbsfähig bleiben will, beträchtliche Investitionen in die Infrastruktur tätigen und die Stromerzeugungskapazität gewaltig erhöhen muss; begrüßt, dass die Regierung hierfür in den kommenden fünf Jahren 500 Milliarden US-Dollar ausgeben will, und fordert die privaten und öffentlichen Stellen auf, bei diesem gigantischen Vorhaben uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;
- 49. begrüßt die Eröffnung der neuen Eisenbahnlinie zwischen Baramulla und Qazigund über Srinagar durch den indischen Premierminister, durch die mehrere tausend neue Arbeitsplätze für die ansässige Bevölkerung entstehen; vertritt die Auffassung, dass derartige Initiativen zur Förderung der Wirtschaft die Aussichten der Bevölkerung Kaschmirs auf eine Zukunft in Wohlstand und Frieden verbessern;
- 50. begrüßt die Fortschritte Indiens, das inzwischen nicht mehr nur Empfänger von Entwicklungshilfe ist, sondern sich auch zum Geberland entwickelt hat;
- 51. würdigt die Fortschritte bei der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung, nicht zuletzt durch das von der Europäischen Union finanzierte Rahmenprogramm; begrüßt, dass zahlreiche indische Studenten im Rahmen des Programms Erasmus Mundus an europäischen Universitäten studieren;
- 52. stellt fest, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Indien normgebend für die Zusammenarbeit mit anderen asiatischen Staaten werden kann, wenn sie durch die von der Union propagierten universellen Werte gestützt wird;
- 53. begrüßt die Einleitung einer Sondermaßnahme für die kulturelle Zusammenarbeit EU-Indien im Zeitraum 2007-2009, insbesondere im Bereich der Bildung, des Studentenaustausches, der Berufsbildung und des interkulturellen Dialogs;
- 54. äußert seine Besorgnis über die steigenden internationalen Rohstoffpreise und ihre Folgen für die ärmsten Bevölkerungsschichten, auch in Indien, durch die ein stabiles Wachstum in Frage gestellt wird und die weltweiten Ungleichheiten vergrößert werden; fordert die Europäische Union und Indien auf, miteinander eine umfassende Strategie abzustimmen, um dieses Problem mit Hilfe eines integrierten Ansatzes anzugehen;
- 55. begrüßt es, dass Indien erhebliche Fortschritte erzielt hat, was die Grundschulbildung für alle, die Erfolge bei der Armutsbekämpfung und die Verbesserung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser betrifft; stellt jedoch fest, dass Indien bei den meisten gesundheitsbezogenen Millenniums-Entwicklungszielen, die Fragen wie die Kindersterblichkeit, die medizinische Betreuung von Schwangeren und von Müttern, die Unterernährung von Kindern und die Bekämpfung von Malaria, Tuberkulose und HIV/AIDS betreffen, immer noch im Rückstand ist; ist besorgt darüber, dass es für die Dalits und die Adivasi die geringsten Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele gibt und sie weiterhin eine Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum, Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und zu anderen Diensten erleiden;
- 56. weist darauf hin, dass trotz eines anhaltenden Wirtschaftswachstums nach wie vor enorme Ungleichheiten bestehen, da über 800 Millionen Menschen mit weniger als 2 US-Dollar am Tag auskommen müssen; ist in besonderem Maße über die Situation der unterprivilegierten Bevölkerungsschichten, insbesondere der Frauen, Kinder, ausgegrenzten Gruppen und Opfer von Diskriminierung, wie der Dalits und Adivasi, und der ländlichen Bevölkerung, besorgt; betont, dass durch das Freihandelsabkommen die Handlungsmöglichkeiten, die die indische Regierung zur Bekämpfung der Armut und Ungleichheit benötigt, nicht eingeschränkt werden dürfen; fordert den Rat und die Kommission auf, mit der indischen Regierung zusammenzuarbeiten, um die Situation dieser Gruppen zu verbessern und die künftige Zusammenarbeit im Hinblick auf ihren Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Kastenzugehörigkeit im Sinne seiner oben genannten Entschließung zur Menschenrechtssituation der Dalits in Indien zu prüfen;
- 57. betont, dass die zunehmende Umweltzerstörung in Indien ein Problem ist, das sich weiter verschärft und unvorstellbare wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen hat, insbesondere für die große Anzahl von Indern, die in Armut leben; fordert daher mit besonderem Nachdruck, dass die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Indien in diesem Bereich fortgeführt wird;
- 58. ist beeindruckt über die Auswirkungen auf die Entwicklung, die das Wirtschaftswachstum in einigen Regionen Indiens hat, und fordert die Kommission auf, Untersuchungen über die wichtigsten Elemente und maßgebenden nationalen und regionalen politischen Maßnahmen, auf die diese Auswirkungen zurückzuführen sind, zu unterstützen, um die regionenübergreifende Weitergabe von Wissen und bewährten Praktiken zu fördern;
- 59. begrüßt die von Indien eingegangene Verpflichtung, den Anteil der für die Gesundheit aufgebrachten öffentlichen Ausgaben zu erhöhen, und befürwortet diese Tendenz, die darauf hinausläuft, dass ein angemessener Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung gewährleistet wird, vor allem in den ländlichen Gebieten;
- 60. vertritt die Auffassung, dass die Europäischen Union dem Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Indien besondere Beachtung schenken muss, und schlägt daher vor, dass die KMU in allen Programmen für die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Indien durch Maßnahmen gestärkt werden könnten, die zur Finanzierung marktorientierter lokaler Projekte, die von den Bürgern vorgeschlagen werden, beitragen sollen;
- 61. begrüßt, dass in ganz Indien mehr und mehr Kleinstkredite vergeben werden, wobei diese Vergabe als wirksamer Weg, eine von der lokalen Basis ausgehende Entwicklung zu schaffen, Anerkennung gefunden hat;
- 62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Indiens zu übermitteln.
- 1 ABl. C 285 E vom 22.11.2006, S. 79.
- 1. ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.
- 2 ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 589.
- 3 DGExP/B/PolDep/Study/2005/06.
- 1 ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400.
- 2 ABl. C 175 E vom 10.07.2008, S. 591.
- 3 ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.
- 4 ABl. C 250 E vom 25.10.2007, S. 87.
- 5 ABl. C 102 E vom 24.04.2008, S. 128.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0407.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0366.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0455.
- 1 ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 45.