Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass für die Europäische Union nach wie vor ein auf Regeln beruhendes und in der WTO verankertes multilaterales Handelssystem Priorität haben sollte, das durch die Festlegung geeigneter Regeln und deren Durchsetzung die besten Voraussetzungen für einen fairen und ausgewogenen internationalen Handel bietet,

B. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher und ausgewogener Abschluss der Entwicklungsagenda von Doha (DDA) sowohl für die Europäische Union als auch für Indien von maßgeblicher Bedeutung ist und ferner in der Erwägung, dass ein derartiges Abkommen nicht den Abschluss von bilateralen WTO+-Abkommen ausschließt, die eine Ergänzung zu den multilateralen Regeln darstellen können,

C. in der Erwägung, dass die politischen Beziehungen zu Indien auf der strategischen Partnerschaft von 2004, dem auf dem Gipfeltreffen EU-Indien im September 2005 angenommenen und auf dem 9. Gipfeltreffen EU-Indien in Marseille geänderten Gemeinsamen Aktionsplan von 2005 und dem Kooperationsabkommen von 1994 beruhen und das Freihandelsabkommen eine Weiterentwicklung der bereits in Artikel 24 des Kooperationsabkommens vorgesehenen Zusammenarbeit darstellt,

D. in der Erwägung, dass der größte Teil der ausländischen Direktinvestitionen in Indien aus der Europäischen Union kommt und sich 2007 auf 10,9 Milliarden (10 900 000 000) EUR belief, und in der Erwägung, dass 2007 65 % aller ausländischen Direktinvestitionen in Indien aus der Europäischen Union stammen; sowie in der Erwägung, dass die indischen Direktinvestitionen in der Europäischen Union von 500 Mio. Euro im Jahr 2006 auf 9,5 Milliarden EUR im Jahr 2007 gestiegen sind;

E. in der Erwägung, dass Indien unter den Handelspartnern der Europäischen Union im Jahr 2000 an 17. Stelle und 2007 an 9. Stelle rangierte und dass der Warenverkehr der EU mit Indien im Zeitraum 2000-2006 um ca. 80 % zunahm,

F. in der Erwägung, dass die Rahmenbedingungen für den Handel und das ordnungspolitische Umfeld in Indien nach wie vor vergleichsweise restriktiv sind; in der Erwägung, dass Indien 2008 in der Weltbank-Rangliste der "wirtschaftsfreundlichsten" Staaten den Platz 122 (unter 178 Staaten) belegt,

G. in der Erwägung, dass nach Angaben des UNDP Human Development Report 2007/2008 der Vereinten Nationen Indien beim Index der menschlichen Entwicklung den 128. Platz (unter 177 Staaten) einnimmt, dass 35 % der indischen Bevölkerung von weniger als einem US-Dollar pro Tag und 80 % von weniger als zwei Dollar pro Tag leben; in der Erwägung, dass Indien beim Index der menschlichen Armut für die Entwicklungsländer den 62. Platz unter den 108 Entwicklungsländern belegt, für die der Index berechnet wurde, und dass die Kinderarbeitsquote in Indien eine der höchsten ist,

H. in der Erwägung, dass es aufgrund des wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen den indischen Bundesstaaten und der daraus resultierenden unausgewogenen Verteilung von Wohlstand und Nationaleinkommen notwendig ist, solide ergänzende wirtschaftspolitische Strategien zu verfolgen, die eine Steuerharmonisierung beinhalten und den Schwerpunkt auf den Aufbau von Kapazitäten in den ärmsten Bundesstaaten setzen, damit diese Staaten Finanzmittel besser einsetzen können,

I. in der Erwägung, dass Indien am meisten vom Allgemeinen Präferenzsystem (APS) profitiert; in der Erwägung, dass die präferenziellen Einfuhren aus Indien in die Europäische Union 2007 um 11,3 Milliarden EUR zugenommen haben, während sich diese 2006 noch auf 9,7 Milliarden EUR beliefen,

J. in der Erwägung, dass beide Seiten ihr Eintreten für Zollsenkungen sowie die weitere Liberalisierung der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs bekräftigen;

K. in der Erwägung, dass der Marktzugang von transparenten und angemessenen Regeln und Standards flankiert werden muss, damit sichergestellt wird, dass die Liberalisierung des Handels nutzbringend ist,

L. in der Erwägung, dass der Marktzugang durch nichttarifäre Handelshemmnisse erschwert wird, etwa durch Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder technische Handelshemmnisse, mengenmäßige Beschränkungen, Konformitätsverfahren, handelspolitische Schutzinstrumente, Zollverfahren, Inlandsbesteuerung und die Nichtübernahme internationaler Normen und Standards,

M. in der Erwägung, dass die Punkte zur Anerkennung, zum angemessenen und wirksamen Schutz, zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in gebührender Weise zu berücksichtigen sind, einschließlich Patente, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, geografische Angaben (einschließlich Ursprungsbezeichnungen), gewerbliche Muster und Topographien integrierter Schaltkreise,

N. in der Erwägung, dass Indien eines der Hauptherkunftsländer von gefälschten Medikamenten ist, die von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten beschlagnahmt wurden (auf Indien entfallen 30 % der beschlagnahmten Gesamtmenge), sowie in der Erwägung, dass minderwertige und gefälschte Medikamente Arzneimittelresistenz begünstigen sowie die Krankheits- und Sterblichkeitsrate erhöhen,

O. in der Erwägung, dass Artikel 1 Absatz 1 des Kooperationsabkommens die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze vorsieht; in der Erwägung, dass diese ein wesentliches Element des Freihandelsabkommens darstellen,

P. in der Erwägung, dass nach dem globalen Hungerindex von 2008 Indien unter 88 Ländern (Entwicklungs- und Schwellenländern) den 66. Platz einnimmt; in der Erwägung, dass nach dem indischen Hungerindex kein einziger Bundesstaat unter die Kategorien "wenig" oder "mäßig" fällt, sich zwölf Staaten in der Kategorie "sehr ernst" und vier Staaten - Punjab, Kerala, Haryana und Assam - in der Kategorie "ernst" befinden,

Q. in der Erwägung, dass das Freihandelsabkommen als notwendige Voraussetzung für die Förderung von menschenwürdiger Arbeit durch die wirksame Umsetzung der zentralen IAO-Arbeitsnormen im Lande Verpflichtungen zu sozialen und Umweltstandards sowie zur nachhaltigen Entwicklung ebenso enthalten sollte wie zur wirksamen Umsetzung international vereinbarter Standards im Sozial- und Umweltbereich,

R. in der Erwägung, dass Indien den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer das Atomembargo gegen Indien aufgehoben hat und das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen den USA und Indien bei der zivilen Nutzung von Atomkraft vom US-amerikanischen Kongress gebilligt wurde,

S. in der Erwägung, dass auf dem 9. Gipfeltreffen EU-Indien in Marseille ein horizontales Luftverkehrsabkommen unterzeichnet wurde und Indien, gemessen am Passagieraufkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern, den 11. Platz einnahm; dass die Europäische Union und Indien einen überarbeiteten Gemeinsamen Aktionsplan beschlossen haben, mit dem die strategische Partnerschaft von 2005 auf neue Bereiche erweitert wurde, und dass in Indien das Europäische Geschäfts- und Technologiezentrum gegründet wurde,

Allgemeines

Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

Investitionen

Öffentliches Auftragswesen

Handel und Wettbewerb

Rechte des geistigen Eigentums, Industrie- und Handelspolitik

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen