Der Bundesrat hat in seiner 963. Sitzung am 15. Dezember 2017 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Verordnungsvorschlag. Er ist ein wichtiger Schritt, um Markttransparenz über die CO₂-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge zu schaffen.
- 2. Er weist darauf hin, dass das Reduktionsziel der Kommission, 30 Prozent Minderung gegenüber den Emissionen des Jahres 2005 bis zum Jahr 2030, nur auf der Basis realistischer CO₂-Emissionsdaten erreicht werden kann. Er bittet daher die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass das bestmögliche Verfahren zur Erzielung realistischer CO₂-Emissionswerte zur Anwendung kommt und ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet wird.
- 3. Der Bundesrat bittet ferner die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass insbesondere in Artikel 5 die Pflichten zu Monitoring und Reporting bei Nutzfahrzeugen mit einem mehrstufigen Aufbauprozess für alle Beteiligten eindeutig und mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf geregelt werden. Außerdem sollte Artikel 2 des Verordnungsvorschlags mit dem Anwendungsbereich der CO₂-Zertifizierung (Simulationstool zur Berechnung des Energieverbrauchs von Fahrzeugen - "Vehicle Energy Consumption Calculation Tool" - VECTO) übereinstimmen.