Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels

Punkt 27 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Die Empfehlungsdrucksache 88/1/11 wird in Ziffer 1 wie folgt gefasst:

"- die Länder angemessen an den Einnahmen des Bundes aus dem Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, soweit sie dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließen,"

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der bisherige Wortlaut der Ziffer 1 könnte auch so verstanden werden, dass alle Einnahmen des Bundes aus dem Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten von der Forderung der Länder an Beteiligung an den Einnahmen erfasst sind. Die Mittel, die dem Energie- und Klimafonds zugeführt werden, sollen davon aber unberührt bleiben.