892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat erkennt an, dass der Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der EU grundsätzlich geeignet scheint, die vorhandenen Kapazitäten im Luftverkehr noch effektiver zu nutzen.
Der Bundesrat sieht allerdings die Einführung eines Sekundärhandels mit Slots als sehr kritisch an, da seitens der Kommission lediglich auf die angestrebten positiven Effekte verwiesen wird und mögliche negative Auswirkungen nicht dargestellt werden. Hier wäre zu nennen, dass die Airlines durch den Verkaufswert ihrer Slots indirekt eine Kapitalaufstockung bekommen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Auch ergibt sich hierdurch die Gefahr eines möglichen Erkaufs von Monopolstellungen.
Außerdem könnten Nachteile bei bedarfswidriger Ausnutzung des Slothandels für marktstrategische Zwecke (auch außereuropäische) entstehen. Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass der Slothandel möglicherweise gegenüber der Passagierbeförderung in den Vordergrund tritt.
B
- 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.