Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums
(SEPA)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) als integrierter Markt für Zahlungsdienste gedacht ist, der einem tatsächlichen Wettbewerb unterliegt und in dem nicht zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen in Euro unterschieden wird,

B. in der Erwägung, dass es sich bei SEPA nicht nur um eine Selbstregulierungsinitiative des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses (EPC) handelt, sondern auch um eine wichtige im öffentliche Interesse liegende Initiative zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Lissabon-Agenda; in der Erwägung, dass SEPA von der Zahlungsdiensterichtlinie, die für den notwendigen harmonisierten Rechtsrahmen sorgt, unterstützt wird, und dass der Erfolg von SEPA für das Parlament von besonderem Interesse ist,

C. in der Erwägung, dass die Migration zu SEPA am 28. Januar 2008 mit dem Start des SEPA-Zahlungsinstruments für Überweisungen offiziell in die Wege geleitet wurde, während das Rahmenwerk für die Abwicklung von SEPA-Kartenzahlungen seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und das SEPA-Lastschriftverfahren am 1. November 2009 anlaufen soll,

D. in der Erwägung, dass kein rechtlich verbindlicher Termin für den Abschluss der Migration zu SEPA-Instrumenten festgelegt wurde, und dass alle beteiligten Parteien inzwischen darin übereinstimmen, dass die Festlegung eines solchen Termins eine unverzichtbare Voraussetzung für den Erfolg von SEPA ist,

E. in der Erwägung, dass die Migration zu SEPA sehr schleppend vorangeht: bis 1. Oktober 2008 wurden lediglich 1,7 % aller Transaktionen mit Hilfe des SEPA-Überweisungsformats durchgeführt,

F. in der Erwägung, dass alle beteiligten Akteure - Gesetzgeber, Bankenindustrie und Zahlungsdienstenutzer (insbesondere der öffentliche Sektor, der ein riesiges Volumen an Zahlungsprodukten nutzt) - zur Verwirklichung von SEPA beitragen müssen,

G. in der Erwägung, dass die Nutzung von SEPA-Instrumenten allein für grenzüberschreitende Zahlungen nicht zum Erfolg des SEPA-Projekts führen würde, da die Fragmentierung fortbestehen würde und die erwarteten Vorteile für die Bankenindustrie und ihre Kunden ausbleiben könnten,

H. in der Erwägung, dass die Kommission und die Europäische Zentralbank am 4. September 2008 gegenüber dem EPC erklärt haben, dass sie bereit seien, den Vorschlag für die Einführung eines Interbankenentgelts (Multilateral Interchange Fee - MIF) für grenzüberschreitende SEPA-Lastschriften zu unterstützen, sofern dieses Entgelt objektiv gerechtfertigt ist und nur für einen begrenzten Zeitraum gelten würde,

I. in der Erwägung, dass die Kommission Bedenken im Zusammenhang mit bestehenden Interbankenentgelten geäußert hat und es der Industrie schwerfällt, eine geeignete Lösung zu entwickeln,

J. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit einer EU-Kartenlösung auf der Grundlage des Rahmenwerks für die Abwicklung von SEPA-Kartenzahlungen die Erhebung eines Interbankenentgelts ebenfalls geklärt werden sollte,

K. in der Erwägung, dass die weitere rechtliche Gültigkeit bestehender Lastschrifteinzugsermächtigungen sichergestellt werden sollte, da es aufwändig wäre, beim Übergang vom nationalen Lastschriftverfahren zum SEPA-Lastschriftverfahren die Unterzeichnung neuer Einzugsermächtigungen zu verlangen,