Der Deutsche Bundestag hat in seiner 119. Sitzung am 18. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen - Drucksache 19/14135 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG) - Drucksachen 19/10816, 19/11696 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.11.19
Erster Durchgang: Drucksache. 235/19 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
- a) Nach Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt:,b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
(4a) Für die Gemeinden Baltrum, Borkum (Stadt), Juist, Langeoog, Norderney (Stadt), Spiekeroog, Wangerooge (Nordseebad), Nebel, Norddorf auf Amrum, Wittdün auf Amrum, Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum, Wyk auf Föhr (Stadt), Helgoland, Gröde, Hallig Hooge, Langeneß, Pellworm und Insel Hiddensee, die auf Inseln ohne Festlandanschluss liegen, wird ein gemeinsames Mietenniveau festgestellt. Sie erhalten eine eigene gemeinsame Mietenstufenzuordnung und für die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung die Bezeichnung Inseln ohne Festlandanschluss. Abweichend von Absatz 4 wird das Statistische Bundesamt nach den Absätzen 2 und 3 einmalig ausschließlich das gemeinsame Mietenniveau dieser Gemeinden und das jeweilige Mietenniveau der von dieser Änderung betroffenen Kreise vor der nächsten Anpassung der Höchstbeträge nach Absatz 1 feststellen. Diese Feststellung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der Wohngeldstatistiken für Dezember 2016 und Dezember 2017 (§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2). Die Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung kann vor der nächsten Anpassung der Höchstbeträge entsprechend angepasst werden." `
- b) Der bisherige Buchstabe b wird Buchstabe c.
2. Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- a) In Buchstabe a wird in § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe a nach dem Wort "pflegt" ein Komma eingefügt.
- b) Nach Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt:,b) In Nummer 20 Buchstabe a wird die Angabe "4 800" durch die Angabe "6 540" ersetzt.`
- c) Die bisherigen Buchstaben b und c werden die Buchstaben c und d.
3. Nummer 8 wird wie folgt geändert:,8.
§ 20 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 wird aufgehoben.
- b) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter " §§ 56, 116 Absatz 3 oder § 122" durch die Wörter " §§ 56, 116 Absatz 3 oder 4 oder § 122" ersetzt.`
4. Nummer 10 wird wie folgt gefasst:
,10. In § 28 Absatz 6 wird die Angabe " § 43 Abs. 1" durch die Wörter "der in den §§ 42b bis 44" ersetzt.`
5. In Nummer 14 Buchstabe b wird in § 38 Nummer 4 vor dem Wort "Bundestag" das Wort "Deutsche" eingefügt.
6. Nummer 15 wird wie folgt geändert:
- a) In § 42b Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern "Buchstabe a oder" die Wörter "Nummer 20 Buchstabe a oder" eingefügt.
- b) In § 42b Absatz 3 werden die Wörter "bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums" gestrichen.
7. In Nummer 16 § 44 Absatz 3 werden die Wörter "bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums" gestrichen;