Der Deutsche Bundestag hat in seiner 152. Sitzung am 28. Januar 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 18/7358 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes - Drucksache 18/6560 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 4 wird wie folgt geändert:
- a) § 3 wird wie folgt geändert:
- aa) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
(2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden jeweils im Wintersemester für jeden Gasthörer folgende Erhebungsmerkmale erfasst:
- 1. Bezeichnung der Hochschule;
- 2. Geschlecht;
- 3. Geburtsmonat und -jahr;
- 4. Staatsangehörigkeit;
- 5. Fachrichtung."
- bb) Die bisherigen Absätze 2 bis 6 werden die Absätze 3 bis 7.
- aa) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
- b) In § 7 Absatz 5 werden die Wörter "zwölf Jahre" durch die Wörter "achtzehn Jahre" ersetzt.
2. In Nummer 9 Absatz 1 werden die Wörter "Wintersemester 2016/2017" durch die Wörter "Sommersemester 2017" ersetzt.
Fristablauf: 26.02.16
Erster Durchgang: Drucksache. 394/15 (PDF)