928. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2014
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
- 2.
- a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ein weiterer wichtiger Schritt zur EU-weit verbindlichen Unterbindung von Emissionen von Quecksilber und Asbest durch Vorgabe einer Nullemission bei der Herstellung von Chlor oder Alkalilauge erfolgt.
- b) Der Bundesrat stellt fest, dass gemäß den BVT-Schlussfolgerungen zur Chloralkaliindustrie die Herstellung von Chlor oder Alkalilauge mit Hilfe des Amalgamverfahrens bzw. unter Verwendung asbesthaltiger Diaphragmen nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und weder für Neu- noch für Altanlagen zugelassen werden darf.
- c) Die vorgeschlagene Formulierung in Nummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift sieht von Technologievorgaben ab; die europarechtliche Pflicht soll stattdessen durch die Vorgabe einer Nullemission umgesetzt werden. Ein möglicher Weiterbetrieb der genannten Verfahren unter Einhaltung von Nullemissionen ist unter der vorgeschlagenen Formulierung jedoch nicht sicher auszuschließen. Dies würde nicht dem Gewollten entsprechen.
- d) Die Bundesregierung wird dementsprechend gebeten sicherzustellen, dass ab dem 12. Dezember 2017 aus Anlagen zur Herstellung von Chlor oder Alkalilauge kein Asbest oder Quecksilber emittiert und bei der Herstellung von Chlor oder Alkalilauge mehr verwendet wird.
- 3.
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Verwaltungsvorschrift aus den Aussagen in dem Durchführungsbeschluss der Kommission, dass das Amalgamverfahren und die Verwendung von Asbestdiaphragmen keine sogenannte Beste Verfügbare Technik (BVT) darstellen, eine zeitliche Begrenzung für den Betrieb von Altanlagen zur Herstellung von Chlor oder Alkalilauge bei denen solche Verfahren eingesetzt werden - ableitet und festschreibt. Der Bundesrat hält dies vorliegend für noch vertretbar und weist darauf hin, dass der Ausstieg aus Altanlagen zur Herstellung von Chlor oder Alkalilauge nach dem Diaphragmaverfahren auf Asbestbasis oder nach dem Amalgamverfahren von den Anlagenbetreibern vorbereitet wird.
- b) Grundsätzlich spricht der Bundesrat sich jedoch gegen eine solche Vorgehensweise aus. Er hält es für problematisch, Ausführungen in Durchführungsbeschlüssen der Kommission, dass eine Technik keine BVT sei, dahingehend umzusetzen, dass der Betrieb von Altanlagen zeitlich begrenzt wird. Ein solches Technikverbot widerspräche Sinn und Zweck der BVT. Der Bundesrat hält es wegen der grundsätzlichen Problematik des Umgangs mit Nicht-BVT-Techniken für unverzichtbar, die sich ergebenden Fragen zunächst mit der Wirtschaft zu erörtern.