A
- Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
- der Agrarausschuss (A) und
- der Finanzausschuss (Fz)
- empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Finanzrahmen dieses Verordnungsvorschlags wegen der nicht abgeschlossenen Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Er fordert die Bundesregierung daher auf, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung für die einzelnen Finanzierungsmaßnahmen der endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.
- 2. Die Überschrift des Verordnungsvorschlags kündigt eine allgemeine Zielsetzung für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) an. Sowohl in der Begründung als auch in den Erwägungen und den einzelnen Artikeln des Vorschlags wird jedoch stets nur der Bezug zur Seefischerei hergestellt. Die Aquakultur wird in keiner Weise berücksichtigt, was den Zielsetzungen des "Grünbuchs" (2001) und des "Strategiepapiers für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur" (2003) widerspricht.
Da die Aquakultur im Strategiepapier notwendigerweise als Schwerpunkt der zukünftigen GFP gesehen wird, sollten deren Belange in folgenden Bereichen auch innerhalb der Verordnung und des vorgesehenen Finanzrahmens vertreten werden:
- - Neben der Forschung zur Seefischerei muss auch die Forschung zur Aquakultur finanzielle Förderung erhalten. Dies leitet sich ab aus dem zunehmenden Anteil der Aquakulturproduktion am Gesamtaufkommen aquatischer Nahrungsmittel. Die steigende Erweiterung und Intensivierung der Aquakulturproduktion stellt in hohem Maß Ansprüche an eine umweltschonende, nachhaltige Wirtschaftsweise. Daraus folgt der Bedarf begleitender und auf die Zukunft orientierter Forschung sowie der entsprechenden Vermittlung der Ergebnisse an die Praxis.
- - Die Erforschung und der Schutz aquatischer Ressourcen des Süßwassers finden in der Verordnung keinerlei Berücksichtigung. Den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und z.B. des europaweiten Schutzes von Aal und Lachs muss konsequenterweise auch eine entsprechende Forschung an die Seite gestellt werden. Aus diesem Grund sollte die Verordnung auch eine Förderung dieser Forschungsbereiche vorsehen.
- - Zur Orientierung der GFP sind Daten der Aquakultur und der Fischbestände in Seen und Flüssen ebenso erforderlich wie die der Meere. Folglich sollte die Verordnung auch die Förderung der Datenerhebungen im Süßwasserbereich regeln.
B
- 3.
- Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
- der Wirtschaftsausschuss
- empfehlen dem Bundesrat,
von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.