Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12153 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften - Drucksache 18/11161 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 19.05.17
Initiativgesetz des Bundestages
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe d angefügt:
,d) Die Angabe zu § 323c wird wie folgt gefasst:
" § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen".6
2. Folgende Nummer 7 wird angefügt:
,7. § 323c wird wie folgt geändert:
- a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
" § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen".
- b) Der Wortlaut wird Absatz 1.
- c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will."