Der Deutsche Bundestag hat in seiner 157. Sitzung am 17. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 015/4872 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes (Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz - SkResNOG)
- Drucksache 015/4485 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 7 wird nach dem Buchstaben d folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 angefügt:
(7) Das Bundesministerium der Verteidigung kann für Wehrpflichtige, die zu Wehrübungen herangezogen werden sollen, die Verwendungsfähigkeit allgemein oder für den Einzelfall abweichend von § 8a Abs. 2 Satz 1 bestimmen.`"
- b) In Nummer 8 wird nach dem Buchstaben b folgender Buchstabe c angefügt: ,c) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:
(6) § 6 Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden. "`
- c) Nummer 9 § 6c Abs. 4 wird wie folgt gefasst:.
(4) Im Übrigen sind § 6 Abs. 7 und § 6a Abs. 3 bis 5 entsprechend anzuwenden."
- d) Nummer 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst: ,bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
"4. über die Erstattung von Auslagen (§ 19 Abs. 5 Satz 6),"."
- a) In Nummer 7 wird nach dem Buchstaben d folgender Buchstabe e angefügt: ,e) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 angefügt:
- 2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 24 § 78 wird wie folgt geändert:
aa) In Absatz 2 Satz 1 werden die Nummer 1 gestrichen und die bisherigen Nummern 2 bis 5 die Nummern 1 bis 4.
bb) In Absatz 4 wird die Angabe "Nr. 1 bis 5" durch die Angabe "Nr. 1 bis 4" ersetzt.
- b) Nummer 33 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wird wie folgt gefasst:
"cc) Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden die Nummern 4 bis 6."
- a) Nummer 24 § 78 wird wie folgt geändert:
- 3. Artikel 16 wird wie folgt geändert:
- a) Nach der Nummer 5 wird folgende neue Nummer 6 eingefügt:
,6. In § 58a Abs. 3 Satz 2 wird das Wort "Bundesdisziplinargericht" durch das Wort "Verwaltungsgericht ersetzt."
- b) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7.
- a) Nach der Nummer 5 wird folgende neue Nummer 6 eingefügt: