COM (2018) 476 final; Ratsdok. 10084/18
Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis und verweist auf seine Stellungnahmen vom 23. März 2018 (BR-Drucksache 5/18(B), Ziffer 29) und vom 6. Juli 2018 (BR-Drucksache 166/18(B) , Ziffer 43).
- 2. Er stellt fest, dass die geplante Verteidigungsforschung zwar in einem eigenen Spezifischen Programm, aber unter dem allgemeinen Dach von "Horizont Europa" realisiert werden soll.
- 3. Der Bundesrat bittet die Kommission, in den kommenden Verhandlungsprozessen den zivilen Charakter von "Horizont 2020" außerhalb des Verteidigungsfonds zu gewährleisten. Insbesondere bei Synergien zwischen den beiden Spezifischen Programmen stellt er unter Verweis auf Artikel 5 Nummer 1 des Verordnungsvorschlags zu "Horizont Europa" (BR-Drucksache 261/18 (PDF) ) fest, dass Synergien zwischen dem Europäischen Verteidigungsfonds und "Horizont Europa" nicht möglich sind.
- 4. Der Bundesrat schlägt vor, dass eine verteidigungsorientierte Forschung aufgrund ihrer besonderen Sensibilität sowie ihrer speziellen Erfordernisse und Zielsetzungen strikt von "Horizont Europa" getrennt werden und die Dotierung entsprechender Haushaltslinien nicht zu Lasten des Spezifischen Programms von "Horizont Europa" erfolgen sollte, und fordert die Kommission auf, dies auch zu realisieren.
- 5. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.