Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen
Anlage
Entschließung des Bundesrates - Lebensmittelverluste in Deutschland verringern
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten, mit einem klaren Primat einer Weiterverwendung und - in Anlehnung an die Abfallwirtschaftshierarchie - mit einem eindeutigen Vorrang der Vermeidung und stofflichen Verwertung von Lebensmittelabfällen.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf, die geplante nationale, ressortübergreifende Koordinierungsplattform schnellstmöglich einzurichten, um ein einheitliches und zielgerichtetes Vorgehen zu ermöglichen.
- 3. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern eine nationale Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste mit verbindlichen Reduktionszielen in Deutschland zu erarbeiten und alle relevanten, erforderlichen Akteure an der Umsetzung einer nationalen Strategie zu beteiligen.
- 4. Für eine zielführende Forschung im Bereich Wertschätzung von Lebensmitteln ist die Vernetzung und Koordination notwendig. Daher hält der Bundesrat den Aufbau eines deutschlandweiten Forschungsnetzwerks für unerlässlich und bittet die Bundesregierung, ein solches aufzubauen und zu unterstützen. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Thema Wertschätzung von Lebensmitteln in relevanten Strategien und Projektschwerpunkten ressortübergreifend zu verankern.
Begründung:
Das Thema Lebensmittelverluste und -verschwendung rückte 2010 ins öffentliche Bewusstsein und hat es mittlerweile auf die Agenden von Wirtschaft, Politik und Verbrauchervertretern in Deutschland, Europa und weltweit geschafft.
Die 2015 verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDG) haben das weltweite Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle auf Handels- und Verbraucherebene bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu verringern und im Nachernte- und Produktionsbereich ebenfalls Lebensmittelverluste zu reduzieren. Der mündlichen Berichterstattung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist zu entnehmen, dass Lebensmittelverluste in Deutschland über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg um 50 Prozent bis 2030 verringert werden sollen.
Dennoch gehen laut einer Studie des BMEL aus dem Jahr 2012 pro Jahr mindestens 11 Millionen Tonnen Lebensmittel in Deutschland verloren und erreichen nicht den ursprünglich vorgesehenen Zweck der menschlichen Ernährung. Lebensmittelverluste in der Landwirtschaft konnten in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt werden und werden auf zusätzlich mindestens zwei Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt.
Auf Ebene der Länder gibt es bereits zahlreiche Initiativen und Projekte, um die Verringerung von Lebensmittelverlusten durch akteursübergreifenden Austausch und wissenschaftliche Erkenntnisse zu befördern: 2010 wurde der erste Runde Tisch zum Thema Lebensmittelverluste in Nordrhein-Westfalen gegründet, 2015 bzw. 2016 wurden diese auch in Hamburg und Bayern bzw. Niedersachsen initiiert und sorgen für kontinuierlichen Austausch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Auch bei Lebensmittelproduzenten, im Lebensmittelhandwerk und im Handel gibt es zahlreiche, begrüßenswerte Initiativen, um Lebensmittelverluste im eigenen Betrieb und in der Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Stufen zu verringern.
In der Wissenschaft wird das Thema mit den zur Verfügung stehenden Mitteln untersucht und trägt mit neuen Erkenntnissen zu Erfolgen im Kampf gegen Lebensmittelverluste bei. Kampagnen wie die BMEL-Initiative "Zu gut für die Tonne!" oder Bildungsmaterialien für Schulklassen adressieren spezifische Verbrauchergruppen.
Ein einheitliches und zielgerichtetes bundesweites Vorgehen gibt es jedoch noch nicht. Projekte und Initiativen müssen gebündelt und Synergien geschaffen werden. Einheitliche Standards müssen gesetzt werden, um das Ziel einer Verringerung der Lebensmittelverluste um 50 Prozent gemäß den UN-Nachhaltigkeitszielen und des durch die Bundesregierung auf alle Stufen der Wertschöpfungskette übertragenen Ziels zu erreichen.
In anderen EU-Staaten gibt es bereits gesetzliche Initiativen, mittels derer Lebensmittelverluste verringert werden sollen: So sind beispielsweise Supermärkte in Frankreich ab einer Größe von 400 Quadratmeter verpflichtet, unverkaufte Nahrungsmittel zu spenden, zu Tierfutter zu verarbeiten oder in die Kompostierung oder energetische Verwertung zu geben. Ein ähnliches Gesetz in Finnland gilt nicht nur für Supermärkte, sondern auch für die Außer-HausVerpflegung und Großverbraucher wie zum Beispiel Restaurants, Krankenhäuser und Cafés. In Italien wiederum werden die bürokratischen Vorgaben für die Spende von noch verzehrfähigen Lebensmitteln für Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich vereinfacht und zugleich steuerliche Anreize geschaffen.