Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/11781 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen - Drucksache 18/11274 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 797/16 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
"Ziel ist es, einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen."
2. In § 14 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "Die Systeme sind" durch die Wörter "Unbeschadet der Regelung in § 22 Absatz 9 sind die Systeme" ersetzt.
3. Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
"Die dem Mengenstromnachweis zugrunde liegenden Entsorgungsnachweise müssen mindestens den Auftraggeber, das beauftragte Entsorgungsunternehmen sowie die Masse der entsorgten Abfälle unter Angabe des Abfallschlüssels und der Abfallbezeichnung nach der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung enthalten."
4. In § 22 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "erforderlich" durch das Wort "geeignet" ersetzt.
5. In § 28 Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort "Systemen" die Wörter "und kann diese in geeigneter Weise veröffentlichen" eingefügt.
6. In § 31 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort "erstmaligen" gestrichen.