Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5309 - vom 27. Oktober 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. September 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom 14. bis zum 16. September 2005
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. April 2005 zur Rolle der Europäischen Union bei der Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele1, vom 9. Juni 2004 zur Reform der Vereinten Nationen2 und vom 29. Januar 2004 zu den Beziehungen zwischen der EU und den Vereinten Nationen3;
- - in Kenntnis der Millennium-Erklärung vom 8. September 2000, in der die von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam als Mittel zur Beseitigung der weltweiten Armut festgelegten Millennium-Entwicklungsziele dargelegt werden;
- - in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 21. März 2005 "Größere Freiheit: Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle";
- - in Kenntnis des Berichts des UN-Millennium-Projektes vom 17. Januar 2005 "Investitionen in die Entwicklung: Ein praktischer Plan zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele";
- - in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Arbeitsgruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel vom 1. Dezember 2004 "Auf dem Weg zu einer sichereren Welt: Gemeinsame Verantwortung";
- - in Kenntnis der Erklärungen des Präsidenten der Europäischen Kommission und des für Außenbeziehungen zuständigen Mitglieds der Kommission vor der Hochrangigen Plenartagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen;
- - in Kenntnis des am 16. Dezember 2005 in New York verabschiedeten Schlussdokuments des UN-Weltgipfels 2005;
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs vom 14.-16. September 2005 in New York auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen zusammenkamen, um über weitere Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung der Armut, zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit sowie zur Stärkung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit zu beschließen und weitere konkrete Schritte zur Reform der Vereinten Nationen einzuleiten;
B. in der Erwägung, dass das angenommene Schlussdokument des Weltgipfels das Ergebnis eines schwierigen und wiederholt gefährdeten Verhandlungsprozesses darstellt;
C. unter erneutem Hinweis auf die Bedeutung einer erweiterten und vertieften Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und den EU-Institutionen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung zwischen nationalen oder regionalen Körperschaften sowie internationalen Organisationen und Geldgebern bei der effizienten Umsetzung globaler Politikansätze;
D. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die angemessenste und die einzige weltweite Institution darstellen, die potentiell in der Lage ist, die Lösung globaler Probleme sowohl legitim als auch effizient anzugehen; in der Erwägung ferner, dass diese Organisation an die neuen Herausforderungen angepasst werden muss, dass aber die Reform nicht als Selbstzweck betrachtet werden darf, sondern vielmehr als die notwendige und unvermeidliche Folge einer eingehenden Untersuchung der einschlägigen politischen, sicherheitspolitischen, sozialen und ökonomischen Parameter und Faktoren;
1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)01l5.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0237.
3 ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 79.
- 1. bekräftigt seine Unterstützung für starke Vereinte Nationen und seine Auffassung, dass ein echter Multilateralismus der geeignetste Weg zur Lösung der Herausforderungen Probleme und Bedrohungen darstellt, denen sich die internationale Gemeinschaft gegenübersieht; hofft, dass das Gipfelergebnis ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele bis 2015 und der notwendigen Reform sein wird, die erfolgreich wird abgeschlossen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Vereinten Nationen auch weiterhin eine führende Rolle im heutigen internationalen System wahrnehmen können; nimmt die in das Schlussdokument aufgenommenen Verpflichtungen zur Kenntnis und betrachtet dieses Dokument als Arbeitsgrundlage für weitere Verbesserungen in den einzelnen anstehenden Bereichen durch die 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen;
- 2. begrüßt den Beschluss zur Schaffung einer Kommission zur Friedenskonsolidierung, um den Ländern beim Übergang vom Krieg zum Frieden zu helfen, und anerkennt, dass friedenskonsolidierende Maßnahmen einen völlig anderen Ansatz verlangen als friedenserhaltende; ist der Ansicht, dass es einen Bedarf für den Aufbau regionaler und globaler Kommissionen zur Friedenskonsolidierung gibt, damit die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten ausgebaut werden können, unterstützt durch ein Unterstützungsbüro und ständige Mittel, wodurch die Sichtbarkeit der Vereinten Nationen in Krisengebieten und in Gebieten, die eine Krise überstanden haben, deutlicher wird; fordert die 60. Generalversammlung auf, diese Maßnahmen rasch umzusetzen; begrüßt nachdrücklich die Einbeziehung des Konzeptes der menschlichen Sicherheit in den offiziellen UN-Rahmen;
- 3. begrüßt die Anerkennung der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf den Schutz der Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die eindeutige Verantwortung jedes einzelnen Staates zum Schutz der eigenen Bürger vor solchen Verbrechen nicht zuletzt durch die Vorbeugung derartiger Verbrechen; betont ferner die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs als einer zentralen Körperschaft zur Verfolgung derjenigen, die für derartige Verbrechen verantwortlich sind;
- 4. beglückwünscht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, den Vorsitzenden der 59. Generalversammlung der Vereinten Nationen und seine Mitarbeiter sowie das Sekretariat der Vereinten Nationen für ihre beträchtlichen Anstrengungen und ihren wertvollen Beitrag für die Erzielung einer Einigung zur Annahme des oben genannten Schlussdokuments; fordert insbesondere alle Mitgliedstaaten der UN auf, energisch zu ihren Verpflichtungen zu stehen und diese rasch durch konkrete Maßnahmen umzusetzen;
- 5. begrüßt das erneuerte Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung; erinnert daran, dass die Reduzierung der extremen Armut und der Kindersterblichkeit durch die Bereitstellung von Bildung und den Zugang zu sauberem Wasser sowie die Förderung der Gleichheit der Geschlechter auch weiterhin im Zentrum der Entwicklungs-Agenda stehen müssen; bedauert, dass es keinen genauen Zeitplan gibt, mit dem alle Industrieländer verpflichtet werden, die mittelfristigen und endgültigen Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen;
- 6. bedauert, dass der Weltgipfel nicht zu einem weiteren Appell an jene Geberländer geführt hat, die sich noch nicht formell dazu verpflichtet haben, bis 2015 insgesamt 0,7% ihres BNE für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen; beglückwünscht die Europäische Union für ihre Führungsrolle in diesem Bereich und ersucht sie, ihren Druck auf alle Geberländer aufrechtzuerhalten, damit nachprüfbare Zeitpläne festgelegt werden können;
- 7. begrüßt in jeder Hinsicht die besonderen Aufrufe des UN-Generalsekretärs zur Festlegung eines eindeutigen Zeitplans der Industrienationen im Hinblick auf die Erreichung des Ziels, 0,7% des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen und zur Anerkennung der besonderen Bedürfnisse von Afrika;
- 8. begrüßt die Vereinbarung hinsichtlich der Bereitstellung von Soforthilfe für Initiativen mit Aussicht auf schnellen Erfolg zur Unterstützung der Bekämpfung von Malaria sowie in den Bereichen Bildung und Gesundheitsfürsorge;
- 9. begrüßt das Kapitel des Schlussdokuments über die besonderen Bedürfnisse von Afrika und ersucht die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele zum zentralen Thema ihrer anstehenden Strategie für Afrika und bei ihrer Überprüfung der Erklärung zur Entwicklungspolitik wird;
- 10. stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten immer dann, wenn sie gemeinsame Positionen gefunden haben, in der Lage gewesen sind, bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen; weist jedoch darauf hin, dass das Ergebnis des Gipfeltreffens den vom Europäischen Parlament vekündeten Ambitionen für eine UN-Reform nicht gerecht wird;
- 11. besteht darauf, dass die Reformbemühungen fortgesetzt werden müssen, und fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ihr Gewicht in die Waagschale zu werfen, um im Rahmen der 60. Generalversammlung bis Ende nächsten Jahres konkrete Ergebnisse zu erzielen;
- 12. begrüßt in jeder Hinsicht die eindeutige Verurteilung von Terrorismus durch den Weltgipfel; betrachtet es jedoch als ein ernsthaftes Scheitern, dass eine Einigung über eine umfassende Definition von Terrorismus nicht erzielt werden konnte, und fordert die UN-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diesen Mangel umgehend zu beheben;
- 13. begrüßt den Umstand, dass der Gipfel sich dazu verpflichtet hat, das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte in seiner Rolle zu stärken und die dafür erforderlichen Mittel zu verdoppeln, wodurch eine bessere Überwachung und Durchsetzung der verabschiedeten Resolutionen ermöglicht wird;
- 14. bedauert jedoch den ungenauen Wortlaut der Satzung des Menschenrechtsrates und das Fehlen präziser Angaben in Bezug auf einen Zeitplan, sein Mandat, seine Arbeitsmethoden und seine Zusammensetzung; fordert die 60. Generalversammlung auf, sich diesem Thema prioritär zu widmen;
- 15. fordert die Generalversammlung auf, eindeutige Kriterien für den Einsatz von Gewalt durch den Sicherheitsrat nach Maßgabe der im oben genannten Bericht der Hochrangigen Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Leitlinien anzunehmen;
- 16. vertritt die Auffassung, dass die Mitglieder des neuen Menschenrechtsrates sich zu den höchsten Menschenrechtsstandards bekennen sollten und dass die Mitgliedschaft als Privileg und nicht als Recht anzusehen ist; vertritt die Auffassung, dass der Menschenrechtsrat ständig tagen sollte, um lange Fristen und politische Manöver von Staaten, gegen die Klagen erhoben werden, zu vermeiden;
- 17. bedauert zutiefst, dass der Gipfel nicht in der Lage gewesen ist, eine Einigung zu Maßnahmen in den Bereichen Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung zu erzielen und besteht darauf, dass die Bemühungen und Anstrengungen zur Erzielung von Fortschritten in diesen Bereichen erheblich intensiviert werden müssen; weist darauf hin, dass dies in erster Linie dadurch erfolgen sollte, dass eine umfassende Beachtung der bestehenden Verträge und insbesondere des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen gewährleistet wird;
- 18. bekräftigt seine Überzeugung, dass die Fähigkeit der Vereinten Nationen, zügig und effizient auf humanitäre Katastrophen zu reagieren, die eine globale Lenkung erfordern, geprüft und verbessert werden muss; begrüßt jedoch die Verpflichtung zum Aufbau eines weltweiten Frühwarnsystems für Naturkatastrophen;
- 19. bedauert, dass keine feste Verpflichtung eingegangen wurde, um dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als Leiter der Verwaltung seines Sekretariats mehr Autorität zuzugestehen; fordert die 60. Generalversammlung auf, sich erneut mit dieser Frage zu befassen;
- 20. bedauert, dass keine Einigung hinsichtlich der Reform des UN-Sicherheitsrates erzielt wurde, begrüßt jedoch den Umstand, dass die Generalversammlung bis Ende 2005 dem Sicherheitsrat auf der Grundlage neuer Vorschläge, bei denen die Ziele der Gewährleistung einer verbesserten Vertretung, von mehr Transparenz und Effizienz des Sicherheitsrates berücksichtigt werden sollten, Bericht erstatten muss; bekräftigt sein Engagement hinsichtlich der Aussicht auf einen gemeinsamen europäischen Sitz im Sicherheitsrat, sobald die politischen, verfassungsrechtlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Sitz erfüllt sind;
- 21. begrüßt und unterstützt das neue Engagement der Vereinten Nationen in Bezug auf den Demokratiefonds als wichtiges Mittel zur weltweiten Förderung der Demokratie, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Fonds politisch und finanziell in jeder Hinsicht zu unterstützen; erklärt erneut seine Überzeugung, dass die Vereinten Nationen selbst die Demokratie innerhalb ihrer Organisation deutlich fördern müssen, und betont daher seine Forderung nach der Einführung einer Kerngruppe der Demokratien innerhalb der UN-Generalversammlung;
- 21. bekräftigt seine Auffassung, dass die diplomatische Vertretung der EU bei den Vereinten Nationen für die Verbesserung ihrer gegenseitigen Beziehungen und für den Einfluss der Union auf internationaler Ebene von größter Bedeutung ist; unterstützt deshalb den Rat und die Kommission aktiv bei ihren Bemühungen zur Zusammenlegung ihrer Verbindungsbüros und Delegationen zu einer gemeinsamen EU-Außendelegation in den UN-Amtssitzen in New York, Genf, Wien und Nairobi;
- 22. begrüßt die Forderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den nationalen und regionalen Parlamenten, was eine Anerkennung der besonderen Rolle der Parlamente beim Entwicklungs- und Demokratisierungsprozess darstellt;
- 23. begrüßt die auf der Tagung von Weltbank, IWF und Afrikanischer Entwicklungsbank im Anschluss an den Weltgipfel bekräftigte Verpflichtung, achtzehn der ärmsten hoch verschuldeten Länder einen hundertprozentigen Schuldenerlass zu gewähren;< /li>
- 24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitzenden und den Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates, dem Vorsitzenden der 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Präsidenten des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen zu übermitteln.