Punkt 74 der 874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010
Der Bundesrat möge die Entschließung wie folgt fassen:
- 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet geschützt werden müssen, die auf sogenannte Kostenfallen ausgerichtet sind.
- 2. Angesichts zahlreicher Meldungen über unseriöse Geschäftspraktiken im Internet bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung, ob die geltenden Regelungen über den Abschluss von Verbraucherverträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch einen hinreichenden Verbraucherschutz gewährleisten. In die Prüfung sollte insbesondere der Vorschlag einbezogen werden, die Wirksamkeit eines entgeltlichen Vertrags im elektronischen Rechtsverkehr davon abhängig zu machen, dass der Verbraucher den - bereits nach geltendem Recht zu erteilenden - Hinweis des Unternehmers auf den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung vor Abschluss des Vertrages bestätigt (sogenannte Button-Lösung). In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, in welchem Verhältnis eine solche Neuregelung zu den bereits bestehenden Informationspflichten des Unternehmers und zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen stehen soll.
- 3. Der Bundesrat hält es - wie auch die Bundesregierung - für sinnvoll, den verbesserten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vorrangig auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Eine europäische Regelung würde zum einen ein vergleichbares Schutzniveau auf dem gesamten Binnenmarkt herstellen. Zum anderen wäre es wenig sinnvoll, eine nationale Regelung in Kraft zu setzen, die wenig später aufgrund der Umsetzung einer Richtlinie wieder überarbeitet werden müsste. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihr Engagement auf europäischer Ebene fortzusetzen und - wenn nicht in absehbarer Zeit mit einem positiven Verhandlungsergebnis zu rechnen ist - einen Gesetzentwurf auf nationaler Ebene zu erarbeiten.