Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 22. Februar 2013
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 - 2020 (EUCO 37/ 13) zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angelica Schwall-Düren
Entschließung des Bundesrates zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 - 2020 EUCO 37/13
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Mit Blick auf die Ergebnisse des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013 und auf die Verhandlungen zwischen Ratspräsidentschaft und Europäischem Parlament zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 bekräftig der Bundesrat seine Auffassung, dass die EU bei wachsender Aufgabenübertragung finanziell handlungsfähig bleiben und mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein muss.
- 2. Die im Europäischen Rat festgelegte Obergrenze wird der Bedeutung des Unionshaushalts als Ausdruck und Instrument der fortgeschrittenen europäischen Integration und der europäischen Solidarität nicht voll gerecht.
- 3. Der Bundesrat sieht auch die makroökonomischen Auswirkungen der bislang isoliert ohne hinreichende Wachstumsimpulse praktizierten Sparpolitik auf europäischer Ebene mit Sorge. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Europäischen Union wird die Multiplikatorwirkung der europäischen Investitionen dringend gebraucht. Dies gilt besonders, weil der Haushalt der EU in höherem Umfang von Investitionen geprägt ist als die nationalen Haushalte.
- 4. Der Bundesrat betont, dass bei der Mittelausstattung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Verhandlungsergebnis des Europäischen Rates schwerwiegende Einschnitte für die Fördermöglichkeiten der Länder erfolgen. Der unverhältnismäßig starke, nicht durch ein Sicherheitsnetz begrenzte Mittelabfall in den deutschen Phasingout-Regionen auf unter ein Drittel der aktuellen Fördermittelausstattung gefährdet die Stabilisierung der dort in den vergangenen Jahren erzielten Entwicklungserfolge. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF, ELER, EMFF und Kohäsionsfonds) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung wirtschaftlicher, sozialer, territorialer und ökologischer Ungleichgewichte in der EU und zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Beschäftigung.
- 5. Der Bundesrat bedauert die Absenkung der Mittel für Forschung, Bildung und Infrastruktur im Vergleich zum Vorschlag der Kommission vom 30. Juni 2011. Anstatt den EU-Haushaltsrahmen konsequent an den aktuellen Herausforderungen der EU zu orientieren und diese Bereiche zu stärken, wurde gerade hier deutlich gekürzt.
- 6. Der Bundesrat befürwortet deshalb die Anpassung der Mittelausstattung in den weiteren Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat im Sinne des Kommissionsvorschlages vom 30. Juni 2011. Der Bundesrat geht davon aus, dass das Europäische Parlament seine nach dem Lissabon-Vertrag umfassenden Rechte bei der Festlegung des Finanzrahmens nutzt.
- 7. Der Bundesrat lehnt die Einführung einer leistungsgebundenen Reserve auf nationaler Ebene oder Länderebene weiterhin ab. Diese trägt nicht zur Steigerung von Qualität und Effizienz der Programme bei. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die einzelnen Programme sich wenig ambitionierte Ziele setzen. Zudem ist eine Vergleichbarkeit der einzelnen Programme aufgrund der unterschiedlichen regionalen Problemlagen und Lösungsansätze nicht gegeben.
- 8. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer nach dem erzielten Kompromiss weiterhin zuwendungsfähige Ausgabe in den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bleiben soll.
- 9. Der Bundesrat weist noch einmal darauf hin, dass eine verspätete Einigung zum mehrjährigen Finanzrahmen auch Verspätungen bei den Rechtsakten zu zahlreichen Fonds und Förderprogrammen zur Folge hätte. Die derzeitige Erstellung der Operationellen Programme ohne eine klare Rechtsgrundlage und unter Rechtsunsicherheit stellt eine große Erschwernis für die Regionen dar.
- 10. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass eine Finanzierung der EU lediglich auf der Basis von jährlichen Haushalten keine sinnvolle Option wäre, denn die jährliche Verabschiedung des EU-Haushalts gibt nicht die notwendige Planungssicherheit für die Beschlussfassung und Durchführung der mehrjährigen EU-Programme.
- 11. Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahmen zur Mitteilung der Kommission: Überprüfung des EU-Haushalts, BR-Drucksache 667/10(B) vom 17. Dezember 2010 und zum Verordnungsvorschlag der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020, BR-Drucksache 399/11(B) vom 14. Oktober 2011.