Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Die von Menschen verursachte Klimaänderung und ihre Folgen gefährden weltweit unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Es ist daher erforderlich, die Treibhausgasemissionen aus menschlichen Aktivitäten schnellstmöglich und nachhaltig zu verringern. Mit der Annahme des Übereinkommens von Paris am 12. Dezember 2015 hat die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über KlimA Änderungen entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung beschlossen. Die Vertragsparteien, zu denen die Bundesrepublik Deutschland gehört, haben sich zu ambitionierteren Maßnahmen verpflichtet, um die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Es sollen sogar Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Übereinkommen formuliert überdies das ehrgeizige Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Treibhausgasneutralität zu erreichen.
- 2. Der Bundesrat hält grundlegende Reformen des Energiesystems für notwendig, um die Klimaziele, die sich die EU gesteckt hat, zu erreichen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für eine auskömmliche Finanzausstattung der EU zur Erreichung dieser Ziele einzusetzen.
- 3. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Dekarbonisierung aller Wirtschaftszweige. Er ist - wie die Kommission - der Ansicht, dass die Integration des Energiesystems, das heißt die koordinierte Planung und der Betrieb des Gesamtsystems unter Einbeziehung verschiedener Energieträger, Infrastrukturen und Verbrauchssektoren, geeignet ist, den Übergang zu einer wirksamen, bezahlbaren und umfassenden Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft zu beschreiten.
- 4. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich den Ansatz der Kommission, Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, um ihnen zu ermöglichen, auf der Grundlage fundierter Information Entscheidungen zu treffen und so die Dekarbonisierung mit vorantreiben zu können. Bei der Entwicklung lokaler, dezentraler Technologien nehmen Verbraucherinnen und Verbraucher eine zentrale Rolle ein.
- 5. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass es möglich ist, die Vorreiterrolle Europas im Bereich der Energie-Technologien zu stärken und dort, wo noch Herausforderungen bestehen, eine führende Rolle anzustreben. Dabei spielt die Einbeziehung von Regionen, die hierbei die größten Herausforderungen zu bewältigen haben, eine entscheidende Rolle. In Forschung und Entwicklung sowie bei der Integration großer Netze auf nationaler und EU-Ebene profitiert Europa von einem sektorübergreifenden Ansatz.
- 6. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommission zeitnah Vorschläge vorlegt, um die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten.