941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausdrücklich und erwartet eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen des an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschäftigten Personals.
- 2. Mit ihrem Gesetzantrag in BR-Drucksache 267/13 (PDF) haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen bereits am 3. Mai 2013 die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angestoßen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2015 - BR-Drucksache 395/15(B) - hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und auf wichtige Aspekte zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen hingewiesen, die in der Novelle nicht enthalten sind. Er bedauert, dass die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates nicht vollumfänglich berücksichtigt hat.
- 3. Der Bundesrat stellt fest und begrüßt, dass in einzelnen Ländern Maßnahmen getroffen wurden, die über die jetzt anstehende Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hinausgehend weitere Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen des an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen beschäftigten Personals bewirken werden. Beispielhaft zu nennen wären für Nordrhein-Westfalen der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal, für Hamburg der Code of Conduct und für SchleswigHolstein die Einführung von Regelungen über einen Verhaltenskodex für gute Beschäftigung.
- 4. Der Bundesrat erwartet, dass er mit dem von der Bundesregierung angekündigten Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs weitere Unterstützung von der Bundesseite bei seinem Engagement zugunsten des Wissenschaftlichen Nachwuchses erhält.