A
Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft von bürokratischen Belastungen als einen weiteren Schritt im Bemühen, den bürokratischen Aufwand für die mittelständischen Unternehmen auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.
- 2. Leider bleibt der Umfang der im BEG III erreichten Entlastungen noch deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre. Das Gesetz verzichtet auf einen großen Wurf und lässt die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen. Teilweise vollzieht es lediglich Entwicklungen nach, die sich im Zuge der Digitalisierung ergeben und verschafft Erleichterungen bei Bemessungsgrenzen, die wenig mehr als die Inflationsrate nachvollziehen.
- 3. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieentlastung entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Länder werden den Bund dabei mit Vorschlägen unterstützen.