Punkt 10 der 854. Sitzung des Bundesrates am 13.02.2009
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, das Vergaberecht zu modernisieren, zu vereinfachen sowie transparenter und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Dies ist gerade angesichts der aktuellen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung dringend geboten. Der Bundesrat anerkennt daher grundsätzlich auch die Notwendigkeit eines raschen Inkrafttretens des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes.
- 2. Ungeachtet dessen bittet der Bundesrat die Bundesregierung weiterhin, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit im Hinblick auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der Europäischen Kommission auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken. Insbesondere die Übertragung von Aufgaben zwischen kommunalen Körperschaften oder kommunalen Einrichtungen durch den Abschluss von öffentlichrechtlichen Vereinbarungen oder durch Gründung einer kommunal getragenen Einrichtung in öffentlicher Rechtsform darf nicht dem Vergaberecht unterworfen werden. Gleiches gilt für Vereinbarungen dieser Vertragspartner über die Erledigung von Aufgaben im Liefer-, Bau- und Dienstleistungsbereich ohne Zuständigkeitsübertragung, wenn sie ausschließlich mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln möglich ist und die Einrichtungen im Wesentlichen für ihre Vereinbarungspartner tätig sind.