Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 120741 - vom 29. November 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. Oktober 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die russische Journalistin Anna Politkowskaja im Fahrstuhl ihres Wohnhauses am Sonnabend, dem 7. Oktober 2006, in einer Weise erschossen wurde, die auf einen Auftragsmord schließen lässt,

B. in der Erwägung, dass Anna Politkowskaja zahlreiche Artikel und mehrere Bücher zur Situation der Menschenrechte in Russland und speziell in Tschetschenien sowie im Nordkaukasus veröffentlicht hat,

C. in der Erwägung, das Anna Politkowskaja auch eine ausgewiesene Verfechterin der Menschenrechte in Russland gewesen ist und den Opfern von Menschenrechtsverletzungen speziell in Tschetschenien wirksam geholfen hat,

D. in der Erwägung, dass dieser Mord dem an Andrej Kozlow, dem stellvertretenden Vorsitzenden der russischen Zentralbank, folgte, der versucht hatte, das russische Bankensystem zu reformieren; in der Erwägung, dass auch der Verwaltungschef der Nachrichtenagentur Itar-Tass, Anatoli Woronin, am 16. Oktober 2006 in seiner Wohnung getötet wurde,

E. in der Erwägung, dass die Ermordung politischer Gegner zu einem beunruhigenden Phänomen im politischen Leben Russlands geworden ist,

F. in der Erwägung, dass Russland laut der Organisation Reporter ohne Grenzen und dem Komitee zum Schutz von Journalisten mit an der Spitze der Länder steht, in denen Journalisten ermordet wurden,

G. in der Erwägung, dass die Untersuchungen dieser Morde unzureichend gewesen sind und in den meisten Fällen die Mörder nie ermittelt wurden,

H. in der Erwägung, dass sowohl international als auch in Russland selbst öffentliche Besorgnis bezüglich der zunehmenden Einschränkung von Presse- und Redefreiheit geäußert wurde,

I. in der Erwägung, dass die Freiheit der Medien, ein wirksamer Schutz von unabhängigen Journalisten und eine umfassende Unterstützung der Tätigkeit von Menschenrechtsorganisationen ein wesentliches Element der demokratischen Entwicklung in einem Land sind,


1 ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 235.