Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/2019 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Drucksachen 016/1107, 016/1173 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. Der äußere Rahmentext wird wie folgt gefasst:
"Das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:"
- 2. Dem bisherigen Wortlaut wird folgender innerer Rahmentext vorangestellt:
1. § 26 wird wie folgt gefasst:
- 3. In der neuen Nummer 1 wird im Wortlaut des § 26 Abs. 1 Satz 4 die Angabe "1 000 Euro" durch die Angabe "400 Euro" ersetzt.
- 4. Folgende Nummer 2 wird angefügt:
- 2. In § 137k wird die Angabe "31. Dezember 2006" durch die Angabe "31. Dezember 2008" ersetzt.