833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Rechtsausschuss (R) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt [grundsätzlich] die Mitteilung der Kommission, die die zunehmend wichtiger werdende Thematik der Wissensverbreitung im digitalen Zeitalter aufgreift.
- 2. [EU, R]
- 3. Er teilt die Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Bedeutung wissenschaftlicher Information für die auf Wissen basierende europäische Wirtschaft.
- 4. Die Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu Informationen entspricht der Zielsetzung der EU, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen.
- 5. Der Bundesrat weist [aber gleichzeitig] darauf hin, dass die Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu [wissenschaftlichen] Informationen in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums {, insbesondere des Urheberrechts,} steht, {der ebenfalls ein wesentliches Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts und die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen ist (u. a. Erwägungsgrund Nr. 1 der Richtlinie 2004/48/EG).}
- 6. {EU, R}
- 7. Der Bundesrat begrüßt es daher, dass die Mitteilung neben den Darstellungen zur Erleichterung der Wissensvermittlung auch die Position der Verlage darstellt und deren traditionell zentrale Rolle im wissenschaftlichen Informationssystem betont.
- 8. [Vor diesem Hintergrund] begrüßt der Bundesrat besonders, dass die Kommission [die qualitätssichernde Funktion der Verlage bei wissenschaftlichen Publikationen anerkennt und] die Experimente mit Openaccess, die {auch} die Verlage offensiv betreiben, beobachten und {deren Veröffentlichungskosten} fördern will.
- 9. Verlage und speziell die von ihnen herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschriften haben eine zentrale Rolle im wissenschaftlichen Informationssystem. In den letzten Jahren hat die Verlagswirtschaft erhebliche Investitionen im Bereich von "onlinepublishing" getätigt und damit bereits zu einer effizienteren Informationsverbreitung beigetragen. Die Verlage stehen dabei in ständigem Wettbewerb um Autoren und Leser, was letztlich die hohe Qualität der wissenschaftlichen Veröffentlichungen sicherstellt.
- 10. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat insbesondere die Aussage in der Mitteilung, dass Ziel nicht die Einführung von Gemeinschaftsregeln zum Urhebervertragsrecht sei, sondern vielmehr eine Reflexion darüber, wie die Autoren ihre Rechte im digitalen Umfeld ausüben.
- 11. Der Bundesrat sieht in Openaccess-Veröffentlichungen einen ergänzenden Weg der Wissensvermittlung vor allem bei Forschungsergebnissen.
(Bei Annahme entfällt Ziffer 12) - 12. Openaccess-Veröffentlichungen können in diesem Rahmen einen ergänzenden Weg der Wissensvermittlung bei Forschungsergebnissen darstellen.
- 13. Er weist aber darauf hin, dass Openaccess die Kosten der Wissensaufbereitung und -vermittlung nicht vermeidet, sondern von den Nutzern auf die Autoren verlagert, und es auch Gründe gibt, die für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen durch einen Verlag sprechen.
Der Bundesrat begrüßt, dass die Mitteilung keine Änderungen, insbesondere Einschränkungen des Urheberrechts, zur Erreichung der Ziele als erforderlich ansieht. Er erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme vom 25. November 2005 - BR-Drucksache 745/05(B) - zur Mitteilung der Kommission zu der Initiative zu digitalen Bibliotheken im Rahmen von i2010, auf die sich diese Mitteilung auch bezieht.
- 14. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts des derzeit überwiegend funktionierenden Wettbewerbs im Markt für wissenschaftliche Informationen öffentliche Interventionen nur in nachweislich unerlässlichen Fällen und mit geringstmöglicher Intensität angebracht sind.
Die von der Kommission in Aussicht gestellte Ko-Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen (insbesondere "digitale Repositories") wirft nach Auffassung des Bundesrates die grundsätzliche Frage auf, inwieweit die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe ist. Dieser Frage sollte im Rahmen des von der Kommission jetzt in Gang gesetzten Diskussionsprozesses besonders große Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Der Bundesrat begrüßt daher auch, dass die Kommission eine Studie über die wirtschaftlichen Implikationen digitaler Bewahrung sowie Forschung zu Geschäftsmodellen zur Veröffentlichung und über das wissenschaftliche Veröffentlichungssystem fördern will. In diesem Zusammenhang sollten auch Einzelfragen des Schutzes wissenschaftlicher Ergebnisse von Mitarbeitern von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. aus Verbundforschungsprojekten vertieft untersucht werden.
Als besonders nützlich betrachtet der Bundesrat es, dass die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung zu einem frühen Zeitpunkt einen Diskussionsprozess über dieses wichtige und komplexe Thema in Gang bringt.
B
- 15. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.