Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 2554 - vom 23. April 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. April 2008 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 325/07(B)
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 151 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm Kultur (2007-2013)1,
- - unter Hinweis auf das von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) am 20. Oktober 2005 angenommene Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Unesco-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt),
- - unter Hinweis auf den Beschluss 2006/515/EG des Rates vom 18. Mai 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen2,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates "Bildung, Jugend und Kultur" vom 24./25. Mai 2007 sowie auf das Dokument 9021/2007 des Rates zum Beitrag des Kultur- und Kreativbereichs zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europa in der Welt - praktische Vorschläge für mehr Kohärenz, Effizienz und Sichtbarkeit" (KOM (2006) 0278),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (KOM (2007) 0242) sowie das begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2007)0570),
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zu der oben genannten Mitteilung der Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (Ratsdokument 14485/2007),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2001 zur kulturellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2003 zur Kulturwirtschaft4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zu der Empfehlung 2005/737/EG der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden5,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0075/2008),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union, unbeschadet der größtmöglichen und wünschenswertesten Öffnung zu allen anderen Kulturen, die ganz besondere Verpflichtung hat, über den kulturellen Reichtum Europas zu wachen, wobei das europäische Kulturerbe sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union in all seinen Dimensionen und mit allen Mitteln erhalten, verbreitet und geteilt werden muss,
B. in der Erwägung, dass Kunst und Kultur Mittel zur Erzielung einer besseren Ausdrucksweise und Selbstwahrnehmung in der persönlichen und sozialen Entwicklung darstellen und Einzelnen und Gruppen ermöglichen, sich mit ihrem Erbe und ihrer Erinnerung zu befassen und ihre persönliche und gemeinsame Zukunft zu gestalten
C. in der Erwägung, dass Kunst und Kultur neue Formen des Dialogs und Räume des kulturellen Verständnisses schaffen und Einzelnen und Gruppen ermöglichen, über ihre eigenen Identitätsvorstellungen hinauszugelangen,
D. in der Erwägung, dass Kunst und Kultur als Feld des Austauschs, der Diskussion und der Kreativität und für die Hervorbringung von Ideen das Engagement und die Mitwirkung der Bürger fördern,
E. in der Erwägung, dass das Kulturerbe Europas, das in der Vielfalt seiner Ausdrucksformen und in der Verbindung seiner wichtigsten Ursprungskulturen enthalten ist, wie beispielsweise die griechischrömische und jüdischchristliche Antike, Europa historisch an die Spitze aller Kontinente gesetzt hat, sich als konkurrenzloser Motor für Innovation, Entwicklung und Fortschritt, der sich in alle Richtungen ausgebreitet hat, erwiesen hat und heute weiterhin eine grundlegende Referenz für Humanismus, geistige Bereicherung und Anregung, Toleranz und Bürgersinn darstellt,
F. in der Erwägung, dass der europäische kulturelle Reichtum in einer immer stärker globalisierten Welt ein Kerngebilde darstellt, dessen besondere und charakteristischen Merkmale einen echten europäischen Mehrwert bilden und dessen Identität stiftende Rolle für Europa und die Union wesentlich ist, um die Welt zu begreifen, seinen eigenen Zusammenhalt zu gewährleisten, seine Einzigartigkeit deutlich zu machen und sich anderen Völkern gegenüber zu behaupten,
G. in der Erwägung, dass bei der Ausübung von künstlerischen Berufen Flexibilität und Mobilität untrennbar miteinander verbunden sind,
H. in der Erwägung, dass die künstlerischen Produktionen häufig Künstler aus Europa und aus Drittstaaten zusammenführen, deren Mobilität durch die nationale Politik, die Visa von Reisenden innerhalb der Europäischen Union verlangt, behindert wird,
I. in der Erwägung, dass die besonderen Ausdrucksformen der historischen Ausstrahlung des europäischen Kulturerbes in andere Kontinente Anlass zu besonderen Maßnahmen geben müssen, die die für die Entstehung der Zivilisation, das gegenseitige Verständnis und die konstruktive Annäherung zwischen den Völkern, für die sie stehen, ursächlichen Faktoren in den Vordergrund rücken müssen,
J. in der Erwägung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine besonders bedeutsame Rolle bei der Förderung und Konsolidierung der Kultur spielen, insbesondere durch Erhaltung des kulturellen Erbes und Förderung der künstlerischen Innovation innerhalb ihrer Grenzen, ein Faktor, dem bei der Neugestaltung der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung Rechnung getragen werden sollte K. in der Erwägung, dass Einwanderer, Touristen und andere Besucher aus nichteuropäischen Ländern verpflichtet sind, das europäische Kulturerbe zu wahren, das in den Mitgliedstaaten einen privilegierten Status innehat,
L. in der Erwägung, dass die Kunstschaffenden, die Künstler und die Kulturwirtschaft in Europa einerseits eine entscheidende Rolle für die Schaffung der kulturellen Identität Europas, gemeinsame Werte und die stetige Fortentwicklung der europäischen Bürgerschaft spielen, die sowohl über die Nationalstaaten hinausgeht als auch der kulturellen Vielfalt auf europäischer, nationaler, regionaler und sprachlicher Ebene Rechnung trägt,
M. in der Erwägung, dass die Kunstschaffenden, die Künstler und die Kulturwirtschaft in Europa andererseits auch tatsächlichen Einfluss auf Einkommen, Wohlstandsquellen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union haben,
N. in der Erwägung, dass Kulturerzeugnisse infolge des technologischen Fortschritts zunehmend in digitaler Form produziert, verbreitet und konsumiert werden und die Politik dieser Entwicklung Rechnung tragen muss,
O. in der Erwägung, dass die Kulturwirtschaft überall in Europa in einem geschützten Raum tätig ist, was die Regeln für den Handel betrifft, was in angemessener Weise die europäische Auffassung widerspiegelt, dass kulturelle Erzeugnisse und Dienstleistungen nicht mit anderen Waren und Dienstleistungen zu vergleichen sind und besonderen Regeln unterliegen müssen,
P. in der Erwägung, dass die wichtigsten Museen und Kultureinrichtungen der Europäischen Union zunehmend in einen wirtschaftlich bedeutsamen Austausch mit entsprechenden Einrichtungen in der ganzen Welt treten, der beträchtliche Einnahmen erbringt die weit über die Einnahmen aus dem Fremdenverkehr hinausgehen,
Q. in der Erwägung, dass das geschichtliche, kulturelle und archäologische Erbe der Mitgliedstaaten den bestmöglichen Schutz vor illegaler Ausfuhr und unzulässigem Handel allgemein benötigt, wie im Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 und anderen einschlägigen internationalen Instrumenten vorgesehen R. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union beim Schutz des kulturellen Erbes von Drittstaaten, insbesondere von Staaten mit einer schwachen Kulturwirtschaft, solidarisch zeigen und die illegale Einfuhr von Kulturgut, das im Herkunftsland geschützt ist, aktiv verhindern muss,
S. in der Erwägung, dass die Handelsbilanz der Europäischen Union im Zusammenhang mit Kulturgütern und -dienstleistungen passiv ist,
T. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Globalisierung und die Herausbildung einer weltweiten Kulturwirtschaft Herausforderungen für sprachliche und kulturelle Vielfalt sind die Werte an sich darstellen, weshalb es wichtig ist, einen europäischen gemeinsamen Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu finden,
U. in der Erwägung, dass der Fremdenverkehr und damit zusammenhängende Dienstleistungen eine Schnittstelle zwischen internationalem Handel und Kultur darstellen und in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten möglicherweise das am besten geeignete Instrument darstellen, um europäischen Fremdenverkehrszielen von kulturellem Interesse ein höheres Profil zu verleihen und gleichzeitig den Handel zu fördern, und dass dies zur sozialen, kulturellen und ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt,
V. in der Erwägung, dass es kaum verlässliche und aussagekräftige Statistiken zum internationalen Handel mit Kulturgütern und -dienstleistungen gibt,
W. in der Erwägung, dass die digitalen Technologien als neuartiger Weg, kulturelle Erzeugnisse und Dienstleistungen weltweit zu verbreiten, betrachtet werden sollten, was dem Verständnis zwischen den Kulturen dienen kann, sofern ein freier und fairer Zugang und die Achtung kultureller und sprachlicher Unterschiede gegeben sind,
X. in der Erwägung, dass die neuen Medientechnologien, darunter auch Open-Sourcegestützte Internetportale und -dienstleistungen und deren Entwicklung, mit immer umfangreicheren Inhalten beschickt werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben,
Y. in der Erwägung, dass diese Entwicklungen bislang nicht gekannte Herausforderungen mit sich bringen, die ein Umdenken hinsichtlich des Umgangs mit Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, Produktpiraterie und unerlaubter Digitalisierung und ihrer Regulierung erfordern, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fairem Zugang zu kulturellen Erzeugnissen und Dienstleistungen und den neuen Formen künstlerischen und intellektuellen Schaffens gefunden werden muss,
Z. in der Erwägung, dass Fälschungen und Produktpiraterie im Kulturbereich zum Verlust von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union führen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kulturwirtschaft wie auch die Produktqualität aushöhlen, was insbesondere den Mitgliedstaaten schadet, in denen die Schaffung kultureller Erzeugnisse und deren wirtschaftliche Nutzung eine wesentliche Einkommensquelle darstellen,
AA. in der Erwägung, dass der Kommission die Befugnis dafür übertragen wurde, die Rechte der europäischen Industrie an geistigem Eigentum in allen internationalen Foren und gegenüber jenen Handelspartnern, die in diesem Bereich keine angemessenen Rechtsvorschriften haben, in letzter Instanz zu schützen,
AB. in der Erwägung, dass die Kultur ausdrücklich in die Freihandelsabkommen der Europäischen Union und andere Handelsinstrumente aufgenommen wurde,
AC. in der Erwägung, dass Kultur und Sprache wichtige Motoren der regionalen Entwicklung und einen erheblichen Anreiz für Investoren darstellen, vor allem für schwach entwickelte Regionen, die arm an natürlichen Ressourcen oder touristischen Sehenswürdigkeiten sind, und dass Künstler und kulturelle Einrichtungen eine entscheidende Rolle bei der Herausbildung der Identität einer Region spielen, deren Attraktivität nach außen erhöhen und für den europäischen Integrationsprozess von Bedeutung sind,
AD. in der Erwägung, dass die Kultur als Sektor, in dem Arbeitsplätze geschaffen werden und der das Wirtschaftswachstum fördert, vor allem für die Entwicklung von Städten (insbesondere von kleinen und mittleren) und für den ländlichen Raum von Bedeutung ist und in der Erwägung, dass die kulturelle Identität in sozialer Hinsicht einen wichtigen Faktor darstellt, der die Integration fördert und den sozialen Zusammenhalt in den Regionen und lokalen Gemeinschaften stärkt,
AE. in der Erwägung, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums die Wiederherstellung des kulturellen Erbes gefördert werden kann und die Kunsthandwerkberufe unterstützt werden können, um die Attraktivität von Regionen zu erhöhen,
AF. in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen und privates Kapital zunehmende Bedeutung für die Kultur erhalten und in die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen in diesem Bereich einbezogen werden sollten, vor allem in Form von öffentlichprivaten Partnerschaften,
- 1. begrüßt die Mitteilung der Kommission über eine europäische Kulturagenda und billigt die dort aufgeführten Ziele; erinnert daran, dass es wiederholt die wesentliche und gestaltende Rolle der Kultur bei der Durchführung der Lissabon-Strategie und beim Aufbau eines neuen Pfeilers einer Weltordnungspolitik und einer nachhaltigen Entwicklung betont hat;
- 2. begrüßt ebenfalls die Tatsache, dass die oben genannte Mitteilung der Kommission vom Rat positiv aufgenommen wurde, wie dies in der oben genannten Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zum Ausdruck kommt;
- 3. unterstreicht, dass die lokalen, regionalen und nationalen Behörden eine Schlüsselrolle bei der Förderung und Konsolidierung der Kultur spielen, insbesondere durch Erhaltung des kulturellen Erbes und Förderung der künstlerischen Innovation und von kreativen Erwerbszweigen;
- 4. begrüßt das Interesse der Kommission an der Mobilität der Künstler und der Berufsangehörigen des Kultursektors;
- 5. unterstreicht, dass die Herausbildung und Mobilität der jungen europäischen Künstler gefördert werden muss;
- 6. bedauert, dass bei der Einführung einer europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung die Rolle der großen Zahl von Partnerschaften zwischen Städten, kommunalen Behörden und Regionen nicht erwähnt wird;
- 7. betont die Tatsache, dass der Kultursektor eine bedeutsame Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der erneuerten Lissabon-Strategie spielt, und verweist auf die Bedeutung der Kultur bei der Schaffung eines positiven und dynamischen Lebensrahmens, insbesondere durch die enormen Möglichkeiten, die der Kulturtourismus für die wirtschaftliche Entwicklung vieler Regionen bietet;
- 8. unterstreicht, dass in Anwendung von Artikel 151 des Vertrags unter Achtung der kulturellen Vielfalt und der nationalen Identitäten im Kulturbereich allein politische Maßnahmen der Zusammenarbeit und Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht werden können; unterstreicht ferner die Rolle der Regionen in der Europäischen Union als wichtige Foren für die kulturelle Zusammenarbeit;
- 9. hält es für bedenklich, dass in der Mitteilung das ungelöste Problem betreffend Missverständnisse im Hinblick auf Kultur in Form von zeitgenössischer und traditioneller Kunst, das europäische Erbe und der gewinnorientierten und lukrativen "Kreativwirtschaft" nicht klargestellt wird; bedauert ferner, dass die in der Agenda angeführten Ziele der Kultur allgemein einen erheblichen sozialen, wirtschaftlichen, politischen und ganz allgemein instrumentalen Wert zusprechen, aber nicht die Frage nach ihrem Wert an sich (culture qua culture) ansprechen;
- 10. hält es für bedenklich, dass in der Diskussion über interkulturellen und kulturellen Dialog und darüber, was "Kultur" bedeutet, häufig die Meinung geäußert wird, dass Kultur Menschen zusammenführt, anstatt vielmehr einen Ausgleich von Unterschieden darzustellen in diesem Zusammenhang könnte Jean Monnet zitiert werden, dem zufolge diejenigen jungen Menschen zu Europäern werden, die mit allem vertraut sind, was in den verschiedenen Kulturen groß und gut ist, ohne aufzuhören, ihr eigenes Land mit Liebe und Stolz zu betrachten;
- 11. hält es zur lückenlosen und kohärenten Umsetzung von Artikel 151 Absatz 4 des Vertrags für notwendig, die Besonderheiten des Sektors als Kultur- und Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen, insbesondere was seine kreative und innovative Kapazität sowie seine gesellschaftliche Bedeutung angeht, damit die Kultur den Platz, der ihr im Rahmen der Lissabon-Strategie zukommt, vollständig einnehmen kann;
- 12. ist der Auffassung, dass das Ziel der Kommission, den Dialog mit der Zivilgesellschaft im Kultursektor weiter auszubauen, für die Entwicklung einer kohärenten europäischen Agenda für Kultur von entscheidender Bedeutung ist, und dass nur durch einen solch strukturierten Dialog die europäischen Politikmaßnahmen die Realitäten und Bedürfnisse der europäischen Künstler und Kulturakteure wahrheitsgetreu widerspiegeln können;
- 13. fordert die Kommission auf, Empfehlungen zur Sicherung der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte vorzulegen, die in gleicher Weise den Anforderungen des EU-Binnenmarkts und des Unesco-Übereinkommens zum Schutz der kulturellen Vielfalt gerecht werden
- 14. betont, dass kulturelle Produktivität und die Kreativität von Künstlern nachhaltig zu gewährleisten sind, was jedoch eine gesicherte soziale Lage von Künstlern voraussetzt, wie z.B. angemessene Rahmenbedingungen im Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungs- sowie im Urheberrecht;
- 15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Unesco-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt mit Leben zu erfüllen und die dort zugrunde gelegten Prinzipien im Rahmen ihrer Innen- wie Außenpolitik umfassend zu berücksichtigen;
- 16. erinnert die Kommission daran, dass die Gemeinschaft verpflichtet ist, das Unesco-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten in den vom Übereinkommen erfassten Bereichen anzuwenden, und dass es sich dabei um folgende Bereiche handelt: "gemeinsame Handelspolitik, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern, freier Warenverkehr, Freizügigkeit und freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Wettbewerb und Binnenmarkt einschließlich des geistigen Eigentums."6;
- 17. ist der Auffassung, dass die zurzeit im Kultursektor zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsprogramme der mit dem gemeinsamen Kulturerbe der Europäer verknüpften Situation nicht vollständig gerecht werden, und fordert deshalb die Kommission auf, die Auflegung spezifischer Programme vorzuschlagen, um die Kreativität der Künstlerinnen und Künstler zu fördern und in umfassenderer und tief greifenderer Weise die Verbindung zu den materiellen und immateriellen Gütern und Werten aufrechtzuerhalten die das europäische Kulturerbe ausmachen, und um ihre Interaktion sowohl im humanistischen Verständnis von Identitäten und Unterschieden als auch im aktuellen Kulturbetrieb zu erleichtern und es damit zu ermöglichen, von ihnen zu profitieren und sie zu teilen;
- 18. betont, dass alle Programme im Kultursektor äußerst positive Aspekte aufweisen, was Zusammenhalt, reale Konvergenz, Wirtschaftswachstum, nachhaltige Entwicklung, Innovation, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit angeht;
- 19. gibt zu bedenken, dass der Europäischen Union eine wesentliche Rolle bei der Einleitung konkreter Maßnahmen zukommt, die der Mobilität der Künstler aus Europa und aus Drittländern einen spürbaren Impuls verleihen sollen;
- 20. dringt auf die Einführung eines speziellen Visums für Künstler, das es ihnen ermöglichen würde, unverzüglich ein berufliches Engagement von sehr kurzer Dauer anzunehmen
- 21. bekräftigt die strategische Bedeutung des attraktiven EU-Kulturprojekts - des Systems der Europäischen Kulturhauptstadt -, das der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung von Städten und Regionen durch einen zusätzlichen europäischen Mehrwert einen spürbaren Auftrieb gibt;
- 22. ersucht die Kommission, der intensiven und wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Kulturhauptstädten 2007 bis 2011 und dem Netzwerk der Kulturstädte 2010 besonderes Augenmerk zu schenken, die mehr als 20 Städte aus Ungarn, Deutschland und der Türkei zusammenbringt, um gemeinsam ihre eigenen europäischen Kulturziele zu entwickeln, sich den Kulturhauptstädten in ihren Vorbereitungen für 2010 anzuschließen und ihre Projekte gleichzeitig an ganz verschiedenen Orten zu präsentieren;
- 23. unterstreicht, dass nur Mobilität und Flexibilität das Überleben einer künstlerischen Tätigkeit in jedem Mitgliedstaat und das Entstehen einer europäischen kulturellen Identität gewährleisten;
- 24. empfiehlt dem Rat und der Kommission, ein Programm aufzulegen, das darauf abzielt, das klassische Erbe Europas und die historischen Beiträge der nationalen Kulturen in allen Jahrhunderten und in allen Dimensionen zu nutzen, und das parallel zum Rahmenprogramm "Kultur 2007-2013" läuft und dieses ergänzt, aber dabei auch den Erfordernissen des Kulturbereichs in der Zukunft Rechnung trägt;
- 25. fordert die Kommission auf, politische Maßnahmen zur Förderung von Literaturübersetzungen, wie sie im Programm "Kultur 2007-2013" vorgesehen sind, auszubauen;
- 26. fordert die Kommission auf, ein Programm aufzulegen, das dazu dient, die Förderung der europäischen Sprachen in der Welt und ihre Rolle beim Kulturschaffen anderer Kontinente zur Geltung zu bringen, sodass sowohl das Wissen voneinander und das gegenseitige Verständnis als auch die kulturelle Interaktion, die durch diese Sprachen in ihren außereuropäischen Wirkungsfeldern entsteht und vermittelt wird, zu erleichtern
- 27. fordert die Kommission auf, den internationalen Kulturaustausch, den Erwerb interkultureller Kompetenzen und die Mehrsprachigkeit der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union zu stärken und zu fördern;
- 28. ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 die Grundsätze des interkulturellen Dialogs in die Praxis umsetzen, sich gegenüber anderen Kulturen öffnen sowie Möglichkeiten zur Zusammenarbeit dadurch fördern und ausbauen sollte, dass sie europäischen Drittstaaten vielfältige und interessante Kulturprogramme vorschlägt, wobei die Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), für welche die Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Kulturprogramme eine stark mobilisierende Wirkung hätte, besonderes Augenmerk verdienen;
- 29. schlägt vor, dass sich das Parlament, der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Schaffung von Bedingungen verpflichten, die Kultur und das Kulturschaffen wirklich befördern, und dies auf allen Ebenen des Wirkens der Union und insbesondere in Bezug auf Familie, Schule, lebenslanges Lernen, soziale Kommunikation und die Welt der digitalen Technologien;
- 30. unterstreicht, dass dafür auch weiterhin auf europäischer Ebene konkrete Kulturprojekte wie die Europäische Digitale Bibliothek gefördert werden müssen, und fordert dass diese Bibliothek umgehend eingerichtet wird;
- 31. unterstützt die zahlreichen Kulturpartnerschaften zwischen Städten, Gemeinden und Regionen, die für die soziale Entwicklung der Regionen und für die Förderung der kulturellen Erneuerung von großer Bedeutung sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erdenkbare Unterstützung für lokale, regionale und interregionale Kulturinitiativen zu leisten, da diese im Prozess der regionalen und europäischen Integration angesichts globaler Herausforderungen einen wesentlichen Faktor darstellen;
- 32. unterstreicht, wie wichtig der Unterricht in Kunst und Literatur für die Herausbildung der Persönlichkeit junger Menschen, beim Wecken und der Entwicklung ihrer Berufung und bei der vollen Nutzung der kulturellen Güter und Werte ist;
- 33. unterstreicht, dass in die Lehrpläne aller Mitgliedstaaten ein einheitliches Lehrprogramm über die Geschichte der Europäischen Union aufgenommen werden muss um eine europäische Identität und Kultur im Rahmen der Globalisierung zu fördern
- 34. weist darauf hin, wie wichtig es ist, in der Schule wie auch in der Gesellschaft innovative Brückenschläge zwischen Kultur, Forschung, Wissenschaft und Technologie und dem Bedarf an Programmen, die diese Aspekte abdecken, herbeizuführen
- 35. fordert die Kommission auf, ein angemessenes Instrument auszuarbeiten, um die Krisenbranchen in der europäischen Kulturwirtschaft zu ermitteln und dabei besonderes Augenmerk dem Verlagswesen, dessen Entwicklung schlussendlich dazu geführt hat, dass qualitätsvolles literarisches Schaffen Gefahr läuft, hinter Bestsellern zurückzutreten und dem Musikbetrieb zu widmen, dessen Qualität und Vielfalt ebenfalls durch die weltweite Verbreitung von digitalen Technologien, durch Konzentrationsprozesse bei der kollektiven Rechtewahrnehmung (collective rights management) und durch Piraterie bedroht sind;
- 36. fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Beachtung und den Schutz der literarischen und künstlerischen Urheberrechte vor allem im digitalen Umfeld zu gewährleisten
- 37. ist der Auffassung, dass die Fundamente für eine wirkliche europäische Kulturdiplomatie gelegt werden müssen, und besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsinstitutionen das kulturelle Element ihrer diplomatischen Vertretungen verstärken und durchdachte und regelmäßige Initiativen ergreifen, die der europäischen Kultur gewidmet sind;
- 38. fordert die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsinstitutionen auf, die Initiativen zur Förderung des Kulturtourismus zu unterstützen;
- 39. empfiehlt dem Rat und der Kommission, eine Liste "kultureller Pilgerstätten" in allen Mitgliedstaaten auszuarbeiten und zu fördern und dadurch Initiativen und besondere Veranstaltungen auf den Weg zu bringen, die an diesen Stätten kulturellen Zeugnisses und kultureller Ausstrahlung regelmäßig stattfinden würden;
- 40. unterstützt die Einführung eines Gütesiegels des europäischen Erbes, um die europäische Dimension der Kulturgüter, Denkmäler und Gedenkstätten hervorzuheben, die alle Zeugen der europäischen Geschichte und des europäischen Erbes sind;
- 41. empfiehlt, dass der Rat und die Kommission das 1987 initiierte Programm der Kulturwege des Europarats zu unterstützen und zu fördern, die aus beispielhaften Netzen von Regionen und Gebietskörperschaften bestehen und Zeugnis ablegen vom Erbe und der gemeinsamen Geschichte Europas;
- 42. schlägt vor, dass der Rat und die Kommission ein "Europäisches Kultursponsoring" und die Einrichtung eines "Europäischen Kunstmäzen" ins Leben rufen, um im Rahmen der von der Kommission angestrebten Aktionsziele wirksame Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor herzustellen;
- 43. fordert des Weiteren die Schaffung renommierter europäischer Preise, die regelmäßig verliehen werden, für alle Bereiche des Kulturschaffens;
- 44. regt ferner an, gleichzeitig die bereits bestehenden Preise stärker zu profilieren und deren Wirkungen zu bewerten;
- 45. schlägt angesichts der 200. Wiederkehr des Geburtstags des großartigen Komponisten Frédéric Chopin, der einen beachtlichen Beitrag zum Weltkulturerbe geleistet hat, vor, 2010 zum "Frédéric-Chopin-Jahr" auszurufen;
- 46. schlägt vor, das Jahr 2011 als "Europäisches Jahr der griechischen und römischen Klassiker" zu ernennen, um die Aufmerksamkeit der Völker der Union auf diesen wesentlichen Aspekt des Kulturerbes zu lenken, das heutzutage dem Vergessen anheim zu fallen droht;
- 47. empfiehlt, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Interesse der Förderung europäischer kultureller Werte und als Ausdruck ihres kulturellen Engagements die regelmäßige Organisation und Unterstützung eines Europäischen Jahres einleiten sollte, mit dem an eine bedeutende europäische Persönlichkeit, künstlerische Tätigkeit oder kulturelle Veranstaltung erinnert werden soll
- 48. regt an, die Propagierung, Zugänglichkeit und Bekanntmachung dieser Aktionen zu verbessern
- 49. macht den Rat darauf aufmerksam, dass die Haushaltsmittel, mit denen die im Rahmen der oben genannten Mitteilung der Kommission geplanten Maßnahmen und die bereits bestehenden Maßnahmen finanziert werden sollen, unbedingt und unverzüglich überprüft werden müssen;
- 50. dringt darauf, dass Kommission und Rat dafür sorgen, dass die Vorschriften für die Handelsbeziehungen auf bilateraler wie auch multilateraler Ebene transparent, fair, offen und auf den Marktzugang ausgerichtet sind; besteht ferner darauf, dass diese Vorschriften es der europäischen Kulturwirtschaft ermöglichen müssen, ihr gesamtes Potenzial insbesondere im audiovisuellen Bereich sowie in der Musik- und Verlagsbranche zu entfalten;
- 51. fordert die Kommission auf, die Mechanismen für die Zollkontrollen und den Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten zu überprüfen, damit sichergestellt wird dass mit ihrer Hilfe die illegale Ausfuhr und Einfuhr von Kunstwerken und anderen geschützten Kulturgütern möglichst wirksam bekämpft werden kann;
- 52. fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine gründliche Überprüfung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums einzuleiten, um die widersprüchlichen Ziele des Schutzes der Rechteinhaber und des freien und fairen Zugangs zu Kulturerzeugnissen und -dienstleistungen im Acquis communautaire, in den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) und in den von der Europäischen Union geschlossenen bilateralen Abkommen besser miteinander in Einklang zu bringen und so die Ursachen von Fälschungen und Produktpiraterie zu beseitigen;
- 53. fordert die Kommission auf, mithilfe ihrer Befugnisse sicherzustellen, dass alle Handelspartner die Verpflichtungen erfüllen, die ihnen aus den im Rahmen der WTO geschlossenen Abkommen und den internationalen Handelsvorschriften erwachsen, auch durch die mögliche Aktivierung von in völkerrechtlichen Verträgen enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen;
- 54. fordert die Kommission auf, verlässliche und kohärente Indikatoren und Instrumente zur Bewertung des Sachstands im Bereich des internationalen Handels mit Kulturgütern vorzulegen;
- 55. fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass der Kulturtourismus ein ständig wachsendes Segment der weltweiten Kulturwirtschaft ist, auf, in die Handelsabkommen der Europäischen Union Klauseln über die Verbreitung von und den Handel mit Erzeugnissen von kulturellem und historischem Wert aufzunehmen;
- 56. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen der Freihandelsabkommen der Europäischen Union und anderer Handelsinstrumente, die den Handel mit kulturellen Erzeugnissen betreffen, bei Folgemaßnahmen im Rahmen dieser Handelsabkommen stärker zu berücksichtigen;
- 57. betont, wie wichtig es ist, die grenzübergreifende Verbreitung von kulturellen Erzeugnissen durch eine verstärkte Mobilität von Künstlern und im Kulturbereich Tätigen zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die grenzübergreifende Mobilität der europäischen Kunst und Kultur einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung der europäischen Werte sowie zur Erhaltung und Entwicklung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs leisten kann;
- 58. fordert die Kommission auf, mögliche nichttarifäre Hemmnisse zu ermitteln, die Drittstaaten für den Handel mit bestimmten europäischen Kulturgütern und -dienstleistungen errichten, und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten
- 59. betont in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union den Zugang von Entwicklungsländern zu ihrem Markt für kulturelle Erzeugnisse und Dienstleistungen fördern und erleichtern sollte, wobei besonders die positiven Auswirkungen berücksichtigt werden sollten, die dies auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die technologische Entwicklung ihrer Kulturwirtschaft haben kann;
- 60. fordert die Kommission auf, Vorschläge für spezifische kulturelle Aktionen und Kulturveranstaltungen zu unterbreiten, die die Kenntnisse über die europäische Kultur in Entwicklungsländern fördern würden, und gleichzeitig den Zugang zur Kultur in den Mittelpunkt ihrer Entwicklungspolitik zu stellen;
- 61. unterstützt die systematische Einbeziehung der Kultur und ihrer vielfältigen Aspekte in sämtliche Bereiche der Außen- und Entwicklungspolitik sowie in diesbezügliche Projekte und Programme, um sowohl die Qualität der diplomatischen Bemühungen der Kommission als auch die Nachhaltigkeit sämtlicher Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Zusammenarbeit zu steigern, und die Maßnahmen auszubauen, die zur sozialen Sensibilisierung für die Bedeutung der kulturellen Komponente in den Entwicklungsmaßnahmen beitragen;
- 62. begrüßt die Auflage spezifischer Programme für eine kulturelle und beide Seiten einbeziehende Zusammenarbeit mit einigen Partnerländern in der ENP-Region, in Asien sowie in anderen Ländern, wie etwa den Kulturfonds für Indien;
- 63. begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen EU-AKP-Kulturfonds im Rahmen eines gemeinsamen Beitrags der Europäischen Union zu schaffen, um den Vertrieb und die Herstellung von Kulturgütern aus AKP-Ländern zu unterstützen, und weist darauf hin, dass aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds Mittel für die Förderung von Unternehmensgründungen zur Verfügung gestellt und diese durch Beiträge der Mitgliedstaaten ergänzt werden;
- 64. fordert die Kommission auf, sich für die Einhaltung der internationalen Übereinkommen und anderer Rechtsinstrumente mit Bedeutung für die kulturellen Rechte einzusetzen, um die kulturelle Freiheit zu gewährleisten sowie die kulturelle Vielfalt und ihre Ausdrucksformen angesichts der Vorhaben zur Liberalisierung des Marktes, die diese Vielfalt in den Entwicklungsländern bedrohen, zu erhalten;
- 65. fordert die Kommission auf, Kulturaustauschprogramme zwischen der Europäischen Union und Drittländern und -regionen zu fördern;
- 66. fordert die Kommission auf, die Einbeziehung der Kulturpolitik in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit voranzutreiben insbesondere im Hinblick auf ihre Wechselwirkung mit sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen;
- 67. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass ihre sämtlichen Programme und Projekte im Bereich der Zusammenarbeit die lokale Kultur nicht außer Acht lassen und bei der Erleichterung des Zugangs zur Kultur und zu den kulturellen Ausdrucksformen sowie bei der Bekämpfung der Armut und der Verringerung der sozialen Ausgrenzung mitwirken betont die Bedeutung der Bildung, einschließlich des Eintretens für eine Einbeziehung der Kultur in die Lehrpläne auf allen Bildungsstufen in den Entwicklungsländern;
- 68. erinnert die Kommission daran, dass die Aufwertung des Kulturerbes untrennbar damit verbunden ist, dass die Gesellschaft es nutzt und davon profitiert, und dass das Kulturerbe - so vergänglich es auch ist - in nachhaltiger Form verwaltet werden muss; hält es ferner für notwendig, dass die Verwaltung des Kulturerbes wirtschaftlich rentabel ist und deshalb zur Verbesserung der sozioökonomischen Verhältnisse der Bevölkerung beiträgt;
- 69. unterstützt das aktive Mitwirken der Europäischen Union sowohl an der Arbeit der im Kulturbereich tätigen internationalen Organisationen als auch an dem von den Vereinten Nationen in die Wege geleiteten Prozess der "Allianz der Zivilisationen";
- 70. würdigt die Bedeutung der Vorhaben im Rahmen der europäischen Kulturagenda, vermisst in der Mitteilung der Kommission zur Kulturagenda jedoch Aussagen zu deren Finanzierung sowie einen konkreten Plan zur Umsetzung der offenen Methode der Koordinierung und fordert die Kommission auf, möglichst rasch Angaben dazu vorzulegen
- 71. betont die Wichtigkeit der lokalen und regionalen Behörden bei der Förderung und Pflege der Kultur in ihrem Gebiet, vor allem im Bereich des kulturellen Erbes und als Förderer künstlerischer Innovation, als Träger und Förderer von kulturellen Einrichtungen und Initiativen, von Schul- und Ausbildung sowie als Veranstalter von Festivals und kulturellen Begegnungen;
- 72. fordert die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Behörden nicht nur in die Überwachung der Ergebnisse, sondern auch in die Umsetzung jeder neuen EU-Kulturagenda einzubinden damit die jeweils umgesetzte Kulturpolitik die besonderen Erwartungen und Bedürfnisse der Regionen widerspiegelt;
- 73. weist darauf hin, dass die kulturelle Vielfalt gefördert werden muss und dass der Kultur ein hoher Stellenwert nicht nur im zwischenstaatlichen Dialog, sondern auch im Dialog zwischen den Regionen der gesamten Welt eingeräumt werden muss, indem der interkulturelle Austausch gefördert und die Kultur in Entwicklungsprogramme einbezogen wird ist der Auffassung, dass ein integriertes Konzept für die Schaffung von kulturpolitischen Strategien umgesetzt werden muss, das alle Sektoren und Faktoren umfasst die direkten oder indirekten Einfluss auf die Entwicklung der Kultur haben;
- 74. betont, dass der Kulturtourismus ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung und Wertschöpfung der Regionen und für die Vergrößerung der Bedeutung des europäischen Kulturerbes ist und regionale kulturelle Vereinigungen und kulturpolitische Akteure in diesen Prozess miteingebunden werden müssen;
- 75. bedauert, dass die Kommission den Partnerschaften zwischen Städten, Gemeinden und Regionen zu wenig Aufmerksamkeit schenkt, die seit vielen Jahren ein ausgezeichnetes Forum der Zusammenarbeit und des Kultur- und Informationsaustauschs darstellen;
- 76. fordert die Kommission auf, bewährte Verfahren im Kulturbereich europaweit bekannt zu machen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Mehrzahl dieser Verfahren in den Regionen entwickelt werden; schlägt die Organisation thematischer Konferenzen sowie die Schaffung einer allgemein zugänglichen Datenbank vor, in der in allen Amtssprachen der Europäischen Union über bewährte Verfahren informiert wird;
- 77. betont angesichts des laufenden Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs die Bedeutung der Regionen als Orte einer tatsächlichen Begegnung zwischen Kulturen; fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen für das Jahr 2008 vorzuschlagen und die Regionen aktiv in die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen einzubinden
- 78. stimmt mit der Kommission überein, dass die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Europäischen Union einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil darstellt; erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass der Spracherwerb und Austauschprogramme in den Bereichen Bildung und Kultur innerhalb und außerhalb der Europäischen Union einer kontinuierlichen Unterstützung bedürfen; verweist auf die Bedeutung des Fernsehens für den interkulturellen Austausch;
- 79. fordert die Kommission auf, kulturelle Initiativen in regionalen Kooperationsprojekten zu unterstützen, auch auf der Ebene der Städte (insbesondere der kleinen und mittleren), unter anderem im Rahmen des Programms Interreg IV C, und kulturelle Themen in die Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" einzubinden;
- 80. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kultur in den Regionen durch Investitionen in die kulturelle Infrastruktur zu unterstützen und dabei Mittel aus den Strukturfonds zu nutzen sowie in Konsultation mit Kultur- und Bildungsträgern sowie der Zivilgesellschaft regionale Strategien zur kulturellen Entwicklung zu erarbeiten;
- 81. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einfache, transparente und klare Regeln für die Errichtung öffentlichprivater Partnerschaften zu erstellen, damit diese zu einem effizienten Instrument für die Finanzierung kultureller Projekte in den Regionen werden und eine aktivere Einbeziehung von KMU ermöglichen;
- 82. begrüßt den Vorschlag der Kommission, als Beitrag der Europäischen Union zur Verbreitung der Kultur der AKP-Staaten sowie der ÜLG einen EU-AKP-Kulturfonds zu schaffen weist darauf hin, dass ähnliche Maßnahmen vor allem auch im Hinblick auf die ENP-Staaten ergriffen werden sollten;
- 83. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Unesco und dem Europarat zu übermitteln.
- 1 ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 1.
- 2 ABl. L 201 vom 25.7.2006, S. 15.
- 3 ABl. C 72 E vom 21.3.2002, S. 142.
- 4 ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 459.
- 5 ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 64.
- 6 Antwort auf die schriftliche Anfrage P-5554/07.