Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis von Entschließung (92) 70 des Ministerkomitees des Europarates vom 15. Dezember 1992 zur Gründung einer Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle sowie unter Hinweis auf Entschließung (97) 4 vom 20. März 1997 zur Bestätigung der Weiterführung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und zur Satzung der Informationsstelle im Anhang dazu,
- - in Kenntnis von Entschließung (2000) 7 des Ministerkomitees des Europarates vom 21. September 2000 zu Ergänzungen zu der Satzung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle,
- - in Kenntnis des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle1,
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007)2,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission zur Durchführung des Beschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999, geändert durch den Beschluss 2239/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (KOM (2006) 0835),
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitsstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)3,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0010/2009),
A. in der Erwägung, dass der audiovisuelle Markt einen bedeutenden Beitrag zur kreativen Wissensgesellschaft Europas leistet und eine Schlüsselrolle bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Pluralismus in der Europäischen Union spielt,
B. in der Erwägung, dass die Konvergenz von Diensten der Informationsgesellschaft sowie von Mediendiensten, -netzen und -geräten neue Herausforderungen hinsichtlich der Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens mit seinen Rechten und Pflichten in vielen Bereichen schafft und ferner zahlreiche neue Möglichkeiten eröffnet,
C. in der Erwägung, dass die Transparenz und die Verfügbarkeit von verlässlichen und vergleichbaren Informationen über den Europäischen Audiovisuellen Markt alle Akteure in diesem Sektor, und insbesondere die KMU, wettbewerbsfähiger machen kann, indem das Verständnis für das Potenzial dieses Industriezweigs verbessert wird und die Nutzer zudem davon profitieren können,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (die "Informationsstelle") zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie beiträgt, indem sie detaillierte Informationen über den audiovisuellen Sektor zusammenträgt und verbreitet,
E. in der Erwägung, dass die Informationsstelle eine breite Palette an Produkten einschließlich Online-Diensten, Online-Veröffentlichungen und Datenbanken bereitstellt, die sich sowohl für die Industrie als auch für die Entscheidungsträger in der Politik auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene bereits als sehr wertvoll erwiesen haben,
F. in der Erwägung, dass Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie auch zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen werden,
- 1. anerkennt, dass die Informationsstelle die einzige gesamteuropäische Dienststelle ist, die sich der Sammlung und Verbreitung von Information über den audiovisuellen Sektor in Europa widmet und eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung detaillierter Informationen über diesen Sektor sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für private Akteure aus der Branche spielt;
- 2. betont, dass die Konvergenz von Diensten der Informationsgesellschaft sowie von Mediendiensten, -netzen und -geräten neue Herausforderungen für die Forschung im audiovisuellen Sektor mit sich gebracht hat, was sich in den Tätigkeiten der Informationsstelle widerspiegeln sollte;
- 3. wiederholt, dass Multimedia- und neue Technologien eine noch größere Rolle im audiovisuellen Sektor spielen werden und dass die Informationsstelle zu angemessener Zeit ihre Kapazitäten verstärken muss, um mit diesen neuen Entwicklungen Schritt zu halten und um auch weiterhin eine wichtige Rolle in diesem Sektor spielen zu können;
- 4. betont, dass die Informationsstelle mit den erforderlichen Ressourcen ausgerüstet sein muss, damit sie weiterhin ihre Ziele erreichen und mit den rasanten Entwicklungen in den Bereichen Multimedia und neue Technologien effizient Schritt halten kann;
- 5. fordert die Informationsstelle in dieser Hinsicht auf, ihr Tätigkeitsfeld auszuweiten und sich eingehender den jüngsten Herausforderungen zu widmen, die durch die Medienkonvergenz und die neuen Entwicklungen entstanden sind, und sich dabei besonders eingehend mit der Analyse der Auswirkung der Digitalisierung auf die Film- und audiovisuelle Industrie im Allgemeinen und der Analyse von audiovisuellen Online-Mediendiensten, mobilem Fernsehen und Videospielen zu beschäftigen;
- 6. betont, wie wichtig es ist, Kontakte und Koordinierungsmaßnahmen zu den nationalen Regulierungsbehörden und den Akteuren im audiovisuellen Mediensektor zu unterhalten, um einen Mehrwert zu garantieren;
- 7. begrüßt die Veröffentlichung der Informationsstelle über Urheberrechte und andere verwandte Schutzrechte und schlägt vor, dass die Informationsstelle diese Fragen systematisch weiter beobachtet und soweit möglich auch unter Berücksichtigung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt1 ihre diesbezügliche Berichterstattung auf Fragen des Steuer- und Arbeitsrechts im audiovisuellen Sektor in Europa ausweitet;
- 8. fordert die Informationsstelle als einschlägiges Fachgremium auf, Vorschläge zu machen und politische Optionen vorzulegen, die als Grundlage dienen könnten für eine europäische Politik in Bezug auf bewährte Verfahren im Bereich der audiovisuellen Medien in anderen Teilen der Welt, die gleichwertige Entwicklungen in diesem Bereich durchlaufen haben - wie beispielsweise Asien oder Nordamerika;
- 9. begrüßt die Untersuchung der Informationsstelle zur Bedeutung der audiovisuellen Werke aus Drittstaaten auf dem europäischen Markt und empfiehlt eine Analyse zum Ausbau von Kooperationsmodellen mit Partnern aus Drittstaaten zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Hinblick auf "europäische Werke" gemäß Artikel 1 Buchstabe n der genannten Richtlinie unter Einbeziehung des Pilotprojekts Media International;
- 10. anerkennt die kulturellen Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten, die in verschiedenen Herangehensweisen bezüglich schädlichem und beleidigendem audiovisuellen Material, insbesondere gegenüber Minderjährigen, resultieren können, wenn es um die Berücksichtigung der Mindestharmonisierung im Bereich des Schutzes von Minderjährigen geht, die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste festgelegt ist, oder wenn es um die Maßnahmen im Rahmen des Programms "Safer Internet plus" geht, mit dem eine sicherere Nutzung des Internets und neuer Online-Technologien - insbesondere für Kinder - und der Kampf gegen illegale und vom Endnutzer unerwünschte Inhalte angestrebt wird;
- 11. fordert die Informationsstelle in dieser Hinsicht auf, die verschiedenen (Rechts)-Instrumente zu beobachten und politische Optionen zu entwickeln;
- 12. unterstützt eine weiterreichende Verbreitung der Publikationen der Informationsstelle im Rahmen einer intensiveren Kommunikationspolitik, um so ihre Tätigkeitsbereiche besser bekanntzumachen;
- 13. befürwortet die geplante Überarbeitung des Webauftritts der Informationsstelle, die die neuesten und höchsten Standards in den Bereichen Multimedia und Technologie widerspiegeln sollte, und unterstützt die geplanten Bemühungen zur Verbesserung von Design und Interaktivität, wodurch die Seite informativer und benutzungsfreundlicher werden wird;
- 14. anerkennt, dass, obwohl einige spezifische Bereiche wie Medienkompetenz derzeit nicht im Tätigkeitsfeld der Informationsstelle liegen, die Sondierung solcher Fragen dennoch in Angriff genommen werden sollte;
- 15. ermutigt die Informationsstelle, in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern noch mehr Daten über die Verfügbarkeit spezifischer audiovisueller Dienstleistungen - wie Untertitel, Audiobeschreibungen und Gebärdensprache - zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zusammenzutragen;
- 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat und der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zu übermitteln.
- 1 ABl. L 307 vom 2.12.1999, S. 61.
- 2 ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 12.
- 3 ABl. L 298 vom 17.10.1989, S. 23.
- 1 Übereinkommen der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen von 2005.< /li>