Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Punkt 14 der 977. Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2019
Der Bundesrat möge beschließen:
Zu Nummer 6
Nummer 6 ist zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Bundesregierung plant derzeit einen Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, der auf die Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie die Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen abzielt. Die Entwicklung dieses Gesetzgebungsvorhabens sollte abgewartet werden.