933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015
A
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission aktiv in die Verhandlungen zur Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung einbringt, um ambitioniert internationale Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, und zu diesem Zweck beabsichtigt, eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung zu gründen.
Zu dieser Partnerschaft soll nicht nur die EU, sondern sollen auch die Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten. Die Mitteilung bildet die Grundlage für einen gemeinsamen Standpunkt der EU in den zwischenstaatlichen Verhandlungen. Vorschläge für mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Post-2015-Agenda sind im Anhang aufgeführt.
- 2. In Ziffer 6 des Anhangs führt die Kommission als EU-Maßnahmen, die der Stimulierung des transformativen Wandels durch Wissenschaft, Technologie und Innovation dienen sollen, die Förderung des freien Zugangs zu Veröffentlichungen und auf Pilotbasis auch zu Daten auf, die aus mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsarbeiten im Rahmen von Horizont 2020 stammen. Der Bundesrat stimmt zu, dass nicht zuletzt vor dem Hintergrund der am 25. März 2015 veröffentlichten Strategie der Europäischen Kommission zum Digitalen Binnenmarkt, die unter anderem die Verabschiedung eines modernisierten Urheberrechts beinhaltet, im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der freie Zugang zu den Ergebnissen aus Forschungsarbeiten im Rahmen von Horizont 2020 gefördert werden sollte.
Inhaltlich sollte nach Auffassung des Bundesrates indes darauf geachtet werden, dass nicht nur Daten aus Forschungsarbeiten, sondern auch im Rahmen von Förderprojekten geschaffene technische Standards erfasst werden. Die Projekte aus dem Programm Horizont 2020 beschäftigen sich nämlich zu einem nicht unerheblichen Teil neben der Gewinnung von Daten und Forschung auch mit der Schaffung entsprechender Standards (zum Beispiel Standards für den technischen Datenaustausch oder die sichere Kommunikation) sowie der Entwicklung dazugehöriger technischer Lösungen. Um einen möglichst großen Nutzen sicherstellen zu können, sollten auch diese Resultate verfügbar gemacht werden.
Darüber hinaus ist der Bundesrat der Ansicht, dass nicht nur im Rahmen von Horizont 2020 geförderte Forschungsarbeiten, sondern auch bereits unter den Vorgängerprogrammen, zum Beispiel CIP/ICT PSP initiierte große Forschungsprojekte, wie zum Beispiel e-CODEX, als der Nachhaltigkeit dienende EU-Maßnahmen erfasst werden sollten. Entsprechende Ergebnisse werden nämlich nicht ausschließlich im Rahmen von Forschungsarbeiten erzielt, sondern häufig auch durch große Forschungsprojekte (sogenannte Large Scale Projects), die bereits unter den Vorgängerprogrammen von Horizont 2020, zum Beispiel CIP/ICT PSP, initiiert wurden. Daher ist es erforderlich, dass auch zu diesen ein freier Zugang ermöglicht wird, um eine möglichst umfassende Wiederverwendung der erzielten Ergebnisse sicherstellen zu können.
- 3. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 4. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.