Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 10. Oktober 2018
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7511) hat die Bundesregierung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Erfahrungen mit dessen Anwendung zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag entsprechend zu berichten.
Als Anlage übersende ich den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht.*