Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 42. Sitzung am 28. Juni 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 19/3015 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen - Drucksache 19/2629 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 21.09.18 Erster Durchgang: Drucksache. 149/18 (PDF)