Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht
(Gü KVwV)

900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012

A

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Begründung:

Hinsichtlich der zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Unterlagen gilt Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 unmittelbar und trifft hierzu eine abschließende Regelung. Darüber hinausgehende Regelungen in Gesetz oder Verordnung sind unzulässig.

B